Kindesunterhalt Pfändungskonto?

4 Antworten

huhu,

würde ich definitiv nicht machen, am ende sagt die das dein Mann keinen Unterhalt gezahlt hat und er darf doppelt bezahlen. Soweit ich mich erinnere ist Kinderunterhalt nicht Pfändbar.

Wie viel sie behalten darf kann man dir vermutlich nicht sagen, da es dich auch nichts angeht. Ich meine aber um 1340€ plus Beträge für Kinder etc.

Grüße Anna

Der Mann sollte das auf keinen Fall tun!

Die Dame kann sich ihren mtl. Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto um die Unterhaltspflicht erhöhen lassen.

wie viel Geld die gute Frau überhaupt behalten darf bei einem P Konto ?

Aktuell ca. 1.330 € zzgl Unterhaltsverpflichtungen. Ab Juli mehr.

Das sollte er unter gar keinen Umständen machen!

Eine Pfändung von Unterhalt bei der Person, die die Zahlung für das unterhalts­berechtigte minderjährige Kind erhält, würde bedeuten, dem Kind das zu nehmen, was ihm zusteht. Genau aus diesem Grund zählt Kindes­unterhalt nicht zum Einkommen und ist somit nicht pfändbar - ebenso wenig wie Kinder­geld.

https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/voraussetzungen-fuer-die-pfaendung-von-unterhalt/

Nein, dein Mann hat dann keinerlei Nachweis, dass er den Unterhalt bezahlt hat. Er hat dann einen Nachweis, dass er der Schwester der Ex Geld geschenkt hat.

Außerdem ist das ein Verstoß gegen die AGB der Bank, die Schwester hat unterschrieben nur auf eigene Rechnung zu handeln.

Solche Spielchen sind eine blöde Idee, es sei denn man kann sich untereinander vertrauen, was hier nicht der Fall sein dürfte.