Hobby-Wellensittich-Zucht - Genehmigung/Züchterprüfung nötig?

7 Antworten

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Nicht mehr, seit 1. Oktober 2012 ist diese nicht mehr erforderlich, die Psittakoseverordnung wurde aufgehoben. Mit dieser Regelung wurde auch der Tierseuchenparagraf entspechend geändert, eine Zuchtgenehmigung ist nun überflüssig.

Nein man braucht gar nichts mehr seit dem neuen Gesetz gib einfach mal bei google Wegfall der Psittakose-Verordnung ein dort findest du alle Infos.

Man braucht IMMER eine amtliche Zuchtgenehmigung. Egal, ob du die jungen Vögel danach verkaufen oder behalten willst: Du musst eine Zuchterlaubnis haben! Illegale Sittichvermehrung wird mit ordentlichen Geldstrafen geahndet.

Warte noch ein paar Wochen, infolge der Aufhebung der Psittakoseverordnung wird auch wohl keine Zuchtgenehmigung mehr erforderlich sein.

Guckst Du hier zu folgendem Thread: http://azalt.azvogelzucht.de/board/showtopic.php3?threadid=122735

Das Gesetz wird am 21.09.2012 den Bundesrat passieren. Stimmt dieser zu, wird nach Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich Oktober 2012) keine Zuchtgenehmigung mehr erforderlich sein.

Nein. Man muss sich zumindest eine Ausnahmegenehmigung für eine einmalige Hobbyzucht holen. Das hat auch durchaus seinen Sinn.

Ardnas17  26.07.2012, 13:35

Falsch! Diese Ausnahmegenehmigung gibts wirklich nur dann, wenn man tatsächlich und nachweislich nicht mit Vogelnachwuchs gerechnet hat (was eigentlich ein Unding ist, da man es einfach merkt, wenn die Vögel Eier gelegt haben). Sobald man einen Nistkasten o.ä. für die Vögel bereitstellt gilt es als geplante Vermehrung. Und die wird dann mit Geldstrafe oder Beschlagnahmung der Tiere geahndet.

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hanco  26.07.2012, 13:38
@Ardnas17

Es gibt Vögel, die können sich den ganzen Tag frei bewegen und müssen nicht in einen Käfig - somit haben diese schon die Möglichkeit. Deshalb ist eine solche Ausnahmeregelung auch geschaffen worden.

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Ardnas17  27.07.2012, 15:23
@hanco

Das ist eine faule Ausrede. Man kann auch z.B. in Volierenhaltung Nachwuchs vermeiden! Normalerweise kontrolliert und pflegt man auch in einer Volierenanlage täglich die Vögel und so kann man gelegte Eier gegen künstliche Eier austauschen oder bereits im Vorfeld keine Nistgelegnheiten anbieten. Dass Vögel "unbemerkt" ein Gelege großziehen ist somit m.E. ausgeschlossen. Und viele Amtsveterinäre sehen das inzwischen genauso, sodass man sich niemals auf eine Ausnahmegenehmigung verlassen darf! Wenn man Pech hat, erteilt der Amtsveterinär diese Ausnahmegenehmigung also erst, nachdem der illegale Sittichzüchter eine Strafe bezahlt hat.

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