Hey Leute, ich habe ein Problem. Ich habe die Prüfung entgültig nicht bestanden mit 5.0 und deswegen wurde ich zwangsexmatrikuliert. Bei uns in der Uni hat m?
hat man nur zwei Versuche. Denkt ihr ein Härtefallantrag oder Widerspruch einlegen hilft in meinem Fall
danke im Voraus
3 Antworten
Wenn die Prüfungsordnung das so vorsieht, hast du wahrscheinlich wenig Aussichten auf Erfolg.
Probieren kann man es natürlich. Wenn die Exmatrikulation allerdings bereits vollzogen ist, verbessern sich deine Chancen nicht gerade.
Wobei eine Exmatrikulation nach dem zweiten Versuch in einer Prüfung schon sehr ungewöhnlich ist. Meistens gibt es drei Versuche (zwei Wiederholungen)
In welchem Fach an welcher Uni ist das so?
§15 spricht von zwei Wiederholungen, also drei Versuchen.
Man kann aber wohl davon ausgehen, dass das Prüfungsamt seine eigenen Vorschriften kennt und die Zwangsexmatrikulation vorher geprüft wurde.
Härtefallantrag oder Widerspruch - kann helfen. Aber Du brauchst da echt Gründe ...
Du hast nur eine Chance mit Geld und Einfluss. Anders besiegst du diese Bildungsheinis nicht. :)
Uni Hildesheim (Lehramt) Fach Wirtschaft