Heizung bei Hauskauf defekt wer zahlt?
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich haben uns ein Haus gerkauft und beim Tag des Einzuges war die Heizung defekt. Wer kommt für den Schaden auf?
Der Vorbesitzer hat die Heizung abgestellt und beim einschalten (leider nach Übergabe) fuhr diese hoch und es kam ein Fehler....
Die Heizung ist 18 Jahre alt und die Rep soll 750 euro kosten.
Der Vorbesitzer sagt er habe regelmäßig gewartet, er könne sich das nicht vorstellen, die muss bei uns kaputt gegangen sein.
Nach dem im Kaufvertrag vereinbarten "gekauft wie gesehen" würde ich aber sagen wir haben die Heizung intakt "gesehen" vorallem seien nur versteckte Mängel ausgenommen, die Heizung hatte aber mehrere Mängel wodurch weder geheizt wurde , noch warm Wasser erzeugt wurde, was für mich klar erkennbar gewesen wäre, hätte er die Heizung nicht ausgemacht bzw wäre nicht 1 Monat vor Übergabe komplett aus dem Haus raus gewesen. Ausserdem glaube ich das, das Abstellen ein Teil der Schäden verursacht hat.
Für mich ist der Schaden während seines Besitzes enstanden, leider haben wir diese nicht bei Übergabe gecheckt bzw nicht gemerkt das diese Überhaupt nicht an war, da es recht warm im Haus war.
Allgemein hat der Besitzer sich komisch verhalten und meinte der Fehler sei nicht schlimm (sagte er später als ich Ihn bezüglich der Heizung anschrieb) man müsse nur XY reinigen, er könne das schnell selbst nochmachen bzw ich... für mich war sein Verhalten sehr auffällig und das war noch mehr Grund einen Techniker zu holen der uns das Ausmaß offenbarte.
Wer muss jetzt zahlen? Kann ich den Schaden komplett auf den Vorbesitzer abwälzen? Haben wir pech gehabt? oder 50/50?
Einer ne Idee?
Gruß und danke
12 Antworten
Bei einer Heizung, die 18 Jahre alt ist, kann schon was kaputt gehen, zu der Ansicht wird auch jeder Richter kommen.
Bei einer Heizung mit 18 Jahren kann immer mal was kaputt gehen,auch größere, bei mir ist vor kurzem der BrennerMotor kaputt gegangen inkl. mußte auch die ÖLpumper Dummerweisse mitgretauscht werden
kontaktiere mal den schornsteinfeger den Bezirksbevolmächtigen wegen den unterlagen betr. Mängel berichte wurde alle vom Schorni bemängelten Mängelberichte ordnungs Gemäß abgearbeitet wen nicht kannst du den Vorbesitzer verklagen wegen Arklistischer Teuschung
Wenn ihr Beweisen könnt das der Mangel bereits Vorlag als ihr noch keine Eigentümer wart, dann sind die Chancen gut. Dafür braucht ihr einen Gutachter (den Vermutungen sind keine Beweise), der kostet wahrscheinlich mehr als 750€. Was da rauskommt ist vollkommen offen, wenn der sagt "ja kann beim Hochfahren passiert sein, aber das kann vorkommen vorher war die nicht defekt" Dann seid ihr halt am A... und müsst die Heizung+Gutachter bezahlen.
Ich würde versuchen die Kosten zu teilen 50/50, das wäre wohl das beste was rauskommen kann. Das Verhalten des früheren Eigentümers kann dir merkwürdig vorkommen, aber bitte vergiss nicht das du das sehr subjektiv siehst, da du verärgert bist.
Also entweder mal wegen 50/50 reden oder es darauf beruhen lassen. Ein Rechtsstreit ist mmN hier nicht sinnvoll und geht nur Monate wenn nicht Jahre lang auf die Nerven + ein Prozessrisiko wo am Ende vielleicht nochmal 600€ Prozesskosten drauf kommen für die erste Instanz (grob geschätzt ohne Gutachter)
„Gekauft wie gesehen“ ist schlecht, denn das bedeutet, dass man Gewährleistungsansprüche bei Mängeln ausschließt. Der Verkäufer haftet dann nur, wenn er vorsätzlich Mängel verschwiegen hat. Aber lass dich da halt zur Not von einem Anwalt beraten.
Laut dem was ich gelesen hab seien offensichtliche Mängel schon "Abgesichert" sprich wenn man sichtbare Risse im Putz hat etc und kaltes Wasser ist für mich offensichtlich
zuerst mal den Bezirksbevolmächtigen Schornsteinfeger kontaktieren betr. Mängel berichte
...ob der Defekt vorhanden oder durch das Ausschalten verursacht wurde, läßt sich kaum (noch) feststellen. Eine Regelung, bei der beide Parteien die Hälfte der Kosten tragen, hielte ich für angemessen. Allerdings sollten bei Dir trotzdem die Alarmglocken schrillen: An einer 18 Jahre alten Heizungsanlage kann immer etwas kaputtgehen! Und manche Teile sind vielleicht nicht mehr lieferbar....es wäre also von Vorteil, auch dafür etwas Kapital in der Hinterhand zu haben und vielleicht "verzichtbare" geplante Projekte nach hinten zu verschieben. Ohne Wintergarten ist z.B. angenehmer als ohne Heizung und Warmwasser!
Ja gut ein Gutachter wird nichts mehr helfen, da die heizung ja schon repariert wurde, da wir bald im Haus leben und ich nicht zwingend kalt duschen wollte :D