Hartz 4 bei Teilzeitjob?

4 Antworten

Da müsstest du mal ein Antrag stellen, es kann sein, dass du noch etwas aufgestockt bekommst

Käme auf den individuellen Umstand an, wenn du bisher mit ALG - 2 ( Hartz - lV ) noch nichts zu tun ( unter 25 ) hattest und schon eine Wohnung bewohnst, dann käme es darauf an was du an Netto von deinen 1000 € Brutto bekommen würdest und was du für deine KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) zahlen müsstest.

Dann wäre ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld zu prüfen, dafür findest du im Internet kostenlose Rechner, dafür musst du aber ein Mindesteinkommen von 80 % deines Grundbedarfs nach dem SGB - ll erreichen.

Also von dem, was dir ohne eigenes Einkommen an Grundbedarf an ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zustehen würde, derzeit wären das dann min.432 € Regelsatz für den Lebensunterhalt + deine KDU - und davon müsstest du dann min.diese 80 % erreichen.

Bei 1000 € Brutto würdest du mit Steuerklasse 1 um die 800 € Netto bekommen.

Würdest du z.B. für die KDU - 400 € zahlen, dann kämen dazu min.noch die 432 € Regelsatz, dein Bedarf würde dann bei monatlich min.832 € liegen, bei min.80 % müsstest du auf rund 680 € kommen.

Wenn du also um die 800 € Netto bekommen würdest, bei angenommen um die 832 € an Bedarf, dann könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen, aber da müsste dann der Rundfunkbeitrag selber gezahlt werden, auch eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung müsste selber übernommen werden.

Im ALG - 2 Bezug wäre das nicht der Fall, da würde dir dann in diesem Beispiel zumindest theoretisch auch mehr zustehen als beim Wohngeld, aber das Jobcenter würde dich dann sicher nerven, denn da würde man versuchen das du so wenig und so kurz als möglich Leistungen beziehst.

Man würde dich dann z.B. auffordern mehr Stunden zu arbeiten oder dir einen Nebenjob zu suchen.

Vom Jobcenter stünden dir auf 1000 € Brutto min.280 € an Freibetrag zu, diese berechnen sich nach dem Bruttoeinkommen und werden dann theoretisch vom Netto in Abzug gebracht und ergeben dann im Regelfall das anrechenbare Einkommen und das wird auf den Bedarf angerechnet.

Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll

Die ersten 100 € ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu, so käme man dann auf diese 280 € Freibetrag und ein anrechenbares Einkommen von angenommen 520 €, wenn das Netto bei den besagten 800 € liegen würde.

Dann würde es zunächst vom Jobcenter monatlich min.angenommen 312 € an Aufstockung geben, wenn der Bedarf bei min.832 € liegen würde.


Rudrenimlu 
Fragesteller
 12.04.2020, 12:18

Ich arbeite nicht

Kann ich trotzdem mit Hartz 4 in ne Wohnung umziehen und leben?

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isomatte  12.04.2020, 12:50
@Rudrenimlu

Davon bin ich nach deiner gestellten Frage aber ausgegangen.

Sicher, du bist doch über 25, dann muss kein wichtiger Grund mehr beim Jobcenter nachgewiesen werden.

Du musst nur alles vorher immer schön schriftlich beantragen und erst auf die Bewilligung warten, wenn du finanziell aufs Jobcenter wegen Kaution usw.angewiesen bist.

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"Mietgeld" gibt es nicht. Wohl aber "Wohngeld", welches einen Zuschuß zur Miete darstellt.

Alternativ bietet sich die Möglichkeit, aufstockendes ALG 2 zu beantragen.

Du müßtest mal gängige Wohngeld- und ALG 2 - Rechner im Internet mit Deinen Zahlen füttern.

Die vom Betrag her höhere Leistung (also entweder Wohngeld oder aufstockendes ALG 2) ist maßgebend.

Du hast die Wahl zwischen Wohngeld und Aufstockendes ALG2

Aufstockendes ALG2 ist meist mehr Geld, denn hier wird dein Tatsächlicher Bedarf ermittelt. Allerdings wird man dich hier auch trietzen, dir nen Zweitjob zu suchen oder was anderes.

Wohngeld ist meist weniger wie ALG2 aufstockung. Dafür brauchst du dich nicht zu rechtfertigen, warum, wieso, weshalb du sowenig Arbeitest und verdienst.

Man kann nur eines von beiden bekommen, die schließen sich gegenseitig aus.

Im Netz gibt es diverse Rechner dazu, da könntest du mal schauen, was du wo rausbekommen würdest.


Agamemnon712  12.04.2020, 10:47
Aufstockendes ALG2 ist meist mehr Geld,

Das muß absolut nicht so sein und hängt völlig vom Brutto-/Nettoverdienst ab. Es kann auch sehr gut sein, daß das Wohngeld höher ausfällt als aufstockendes ALG 2.

denn hier wird dein Tatsächlicher Bedarf ermittelt.

Nicht der "tatsächliche", sondern der gesetzliche Bedarf. Einen "tatsächlichen" Bedarf gibt es nicht.

Allerdings wird man dich hier auch trietzen, dir nen Zweitjob zu suchen oder was anderes.

Man ist halt gehalten, die Hilfebedürftigkeit zu mindern.

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