Teilzeitjob und Minijob als Student?

2 Antworten

Hallo Sailormoon00,

auch als Student darfst du neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (1.000 Euro Teilzeit Job) genau einen 450-Euro-Minijob sozialabgabenfrei ausüben.

Der Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ist grundsätzlich pflichtig in der Rentenversicherung.

Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber von deinem monatlichen Lohn 3,6 % Beiträge einbehält und an die Minijob-Zentrale abführt. Du kannst dich allerdings bei deinem Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. 

Jeder Job ist zu versteuern, auch der Minijob. Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber die Art der Versteuerung. Er kann hierbei zwischen der Besteuerung nach deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen und der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent wählen. 

Bei der Entscheidung wird dein Arbeitgeber aber immer deine individuelle Situation beachten, damit dir keine Nachteile entstehen.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale