Zwei Minijobs als Student?

4 Antworten

Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter:

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

...und ohne Steuern zahlen zu müssen.

Falls beide Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichten, mußt du diese Minijoblöhne erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert!

Andernfalls rechnen die Lohnbüros individuell nach deiner Lohnsteuerklasse ab, also dein erster Minijoblohn in Lohnst.klasse 1 und alle weiteren Jobs in der Looser-Lohnst.klasse 6 :-((

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das kannst du machen. Du darfst nur nicht mehr als 450€ monatlich aus deinem beiden Jobs beziehen. Und wenn du einen weiteren Job annimmst, wär das lieb mit deinem Chef darüber zu reden. Vielleicht kann er dir auch was anbieten.

Als Student, ohne sozialversicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung kannst du mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausüben. Sobald dein gesamter monatlicher Verdienst die 450 Euro überschreitet, werden alle Beschäftigungen versicherungspflichtig und sind zu deiner Krankenkasse zu melden. Auch die Versteuerung der Einkommen kann im Fall der Überschreitung der Verdienstgrenze nicht mehr pauschal mit 2 Prozent erfolgen. Die Verdienste sind dann nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen zu versteuern. Alternativ ist grundsätzlich auch die Zahlung einer pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent möglich. Hierzu berät ggf. das zuständiges Finanzamt. 

Grundsätzlich ist eine Beschäftigung abzumelden, wenn länger als ein Monat kein Anspruch auf einen Verdienst besteht. Hierbei handelt es sich um eine Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Arbeitsrechtlich besteht diese Beschäftigung jedoch weiter fort.

Wurde dein erster 450-Euro-Minijob mit einer Unterbrechungsmeldung zunächst beendet, kannst du einen neuen 450-Euro-Minijob beginnen. Zu beachten ist hierbei, dass wenn der ursprüngliche 450-Euro-Minijob wieder aufgenommen wird, eine Entscheidung zu treffen ist, ob und wie diese beiden Minijobs weiter fortgesetzt werden.

Viele Grüße,

das Team der Minijob-Zentrale