Handyvertrag wird gekündigt, ich soll trotzdem bis Vertragsende weiterhin Grundgebür zahlen, ist das rechtens?

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Hallo AmySakura,

wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast, hast du dich für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten entschieden.

Wird dieser dann von der Seite des Anbieters gekündigt, weil du die Rechnungen nicht zahlen kannst, dann wird dir auf jeden Fall ein Schadenersatz in Rechnung gestellt, den du dann auch zahlen musst.

Also, wenn du irgendwie kannst, dann zahle die offenen Forderungen. Ansonsten kommen weitere Kosten auf dich zu.

Viele Grüße

Rebekka H.

Hallo

Nein, das ist so nicht rechtens.

Dem Anbieter steht ein Schadensersatz bei Sperrung der Karte zu. Dieser ist aber nur so hoch wie der entgangene Gewinn, also im Normalfall nicht die volle Grubdgebühr.

Viele Gerichte gehen bei einem regulären Tarif von 50% der Grundgebühr bis Vertragsende aus.

Aber: Die Karte kann dann gesperrt bleiben, das ist rechtens.

Es ist besser irgendwie zu zahlen und dann mit dem Anbieter ein Ausstiegsangebot freiwillig auszuhandeln. Denn läuft das jetzt weiter erfolgt ein Schufa-Eintrag, der zukünftige Vertrahsabschlüsse, wenn es dir besser geht, sehr erschwert.

DerCaveman  31.08.2020, 12:34
Dem Anbieter steht ein Schadensersatz bei Sperrung der Karte zu. Dieser ist aber nur so hoch wie der entgangene Gewinn, also im Normalfall nicht die volle Grubdgebühr.

Eine wichtige Einschraenkung, die ich bei meiner Antwort leider nicht bedacht hatte. Danke dafuer!

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Schau was in deinem Vertrag steht... wenn ich meinen jetzt kündigen würde müsste ich auch bis zum Ende Zahlen.... kann aber auch alles weiterhin benutzen.

Also ich würde mal das kleingedruckte lesen und sonst würde ich mich mit denen in Verbindung setzten.

Viel Glück :)

RobertLiebling  31.08.2020, 12:33

Es ist ein Unterschied, ob du - jetzt - ordentlich zum Laufzeitende kündigst oder ob der Provider dir außerordentlich kündigt, weil du nicht zahlst.

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das kommt drauf an ob in deinem Vertrag bei selbstverschuldeter Kündigung eine Vertragsstrafe in Höhe der Summe der Grundgebühr festgehalten wurde. Wenn nicht, siehts schlecht aus für diese Forderung.

Hmm.. das kommt jetzt ganz darauf an!
Wenn es in der AGB steht, und du diese beim Vertragsabschluss bestätigt hast, dann bist du der Fisch! (D.h. dann ist es rechtens). Wenn du es wirklich nicht bezahlen kannst, frag doch Angehörige ob sie es dir leihen könnten etc.. Sollte es allerdings echt nicht gehen und es kommt zu diesem Fall, dann lässt sich meist der Vertrag von 24 auf 12 Monate herunter stufen etc...