Handy nach Reparatur immer noch defekt

5 Antworten

Rücktritt vom Kauf bei erfolglosen Reparaturversuchen

Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte zur Verfügung. Zunächst besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Vertragspartner soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder kann Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen.

Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen.

Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Sollte ein Fehler trotz erfolgter Reparatur erneut auftreten, so will es der Gesetzgeber, dass Sie dem Händler eine „zweite Chance“ geben. Sie müssen also zwei Reparaturversuche akzeptieren. Scheitert auch der zweite Versuch, und ist das Teil anschließend noch immer defekt, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gerät an genau der gleichen Stelle wieder kaputt geht, oder ob ein neuer Defekt auftritt. Selbst wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist zwei völlig verschiedene Defekte auftreten, muss der Kunde nur zwei Reparaturversuche akzeptieren. Danach ist er im Rahmen der Gewährleistung zum Rücktritt berechtigt.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

Laura811 
Fragesteller
 26.11.2014, 23:42

Kann ich dann nur mein Geld zurückfordern oder auch das selbe Gerät nochmal bekommen, also einen Umtausch?

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Andrea1964  27.11.2014, 00:26
@Laura811

Umtausch müsste möglich sein, wenn das Gerät noch im Handel verfügbar ist. Ich schätze mal, es kommt auf den Händler an.

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Darf ich ein Ersatzgerät gleichen Wertes oder sofort einen Austausch des Handys einfordern?

Nein, bzw. fordern darfst Du schon, der Verkäufer oder Garantiegeber darf dies aber ablehnen und eine Reparatur durchführen.

Im Gewährleistungsfall (Saturn) hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung / Reparatur.

Im Garantiefall (Motorola) ebenso.

Der Verkäufer hat das Recht Dir Nachbesserung anzubieten. Einen sofortigen Umtausch wirst Du wahrscheinlich nicht erzwingen können.

Allerdings hilft es sehr oft wenn man einfach offen und freundlich mit den Leuten spricht. Sie sind dann nicht selten zu Kulanzregelungen bereit.

Probier es einfach!

Viel Erfolg!

Der Hersteller hat 2 Maliges Nachbesserungsrecht. Danach kannst du entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein Ersatz Gerät verlangen. Du wirst wohl nicht drum rum kommen, das Gerät wieder zu Saturn zu bringen.

Antitroll1234  26.11.2014, 23:35
Der Hersteller hat 2 Maliges Nachbesserungsrecht

Dies betrifft einen Gewährleistungsfall gegenüber dem Verkäufer.

Hersteller gelten die dortigen Garantiebedingungen.

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