1) Die Platte im Geräte Manager entfernen, dann erneut versuchen zu verbinden. Wenn das nicht klappt einen "Kreuztest" nach gleichem Schema auf einen anderen PC durchführen.

2) Hilft auch das nicht, starte die CMD und gib folgenden Befehl ein: "chkdsk Laufwerksbuchstabe: /f /r". Klappt es nun?

3) Neuer Versuch: Der Platte einen anderen Laufwerksbuchstaben zuweisen. (Computerverwaltung > Datenträgerverwaltung > Deine Platte auswählen > rechtsklick > "Laufwerksbuchstaben & Pfade äändern " wählen.

Viele Grüße
Alex

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Hallo,

sofern dein Drucker eine WLAN Access Point Funktion hat, dann ja.

Die meisten Drucker Modelle benötigen jedoch einen Router mit DHCP Dienst, der ihnen eine IP Adresse im Netzwerk zuweist. Erst dann können ihn deine Geräte im Netz finden bzw. "ansprechen".

Falls du tatsächlich keinen Internet Anschluss zur Verfügung hast, kannst du dir trotzdem einen (günstigen) Router z. B. von TP-LINK (ab ca 30€) kaufen. Übrigens: der Router muss nicht mit dem Internet verbunden sein, um ein Netzwerk mit all deinen Geräten zu erzeugen.

Abhängig von deinem Drucker Modell würde mir noch Bluetooth als Übertragungsweg einfallen - sofern unterstützt.

Bei Fragen kannst du gerne unter den Post schreiben.

Viele Grüße

Alex

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Hallo,

deine Lehrerin ist dazu berechtigt, bei Fehlverhalten entsprechende Ordnungsmaßnahmen zu treffen. Dazu zählt auch die vorübergehende Abnahme des Handys. Dies ist jedoch spätestens am Ende des Schultages zurück zu geben.

Die Verhältnismäßigkeit hört definitiv auf, bei einem Einzug über das gesamte Wochenende und steht in keiner Relation zu deinem "Vergehen" bzw. Verstoß gegen die Schulordnung.

Falls du bzw deine Eltern jetzt "auf die K@cke hauen" möchten, hast du die Möglichkeit, eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen deine Lehrerin bei der Schulleitung einzureichen. Inwiefern dies jedoch nützlich ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Belasse es besser bei der Erfahrung und schalte das Handy in Zukunft auf stumm.

Viele Grüße

Alex

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Dieser soll die Lichtzeichenanlage besser erkennbar machen.

Der Körper der Ampel ist grün und bei Dunkelheit oder wenn die Umgebung z. B. Bäume, Sträucher auch grün sind, fällt die Ampel vielleicht gar nicht so auf. Mit dem weißen Rahmen soll sie sich vom Hintergrund abheben und quasi dem Verkehrsteilnehmer "ins Auge springen" .

Viele Grüße Alex.

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Du solltest dich beim Verkehrsunternehmen schriftlich über den Busfahrer beschweren.

In deiner Beschwerde schilderst du sachlich den Vorfall, den Ort/Haltestelle, die Zeit , die Buslinie und falls vorhanden auch noch das Kennzeichen. Sofern Zeugen den "Mittelfinger" gesehen haben, wäre eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. Ohne Zeugen wird der Beweis etwas schwieriger, da der Busfahrer diese Tat sicherlich abstreiten wird.

P. S. Lass dir alles schriftlich vom Verkehrsunternehmen bestätigen.

Viele Grüße Alex.

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Du sollte dich um Zeugen für die Sachbeschädigung an deinem Fahrrad suchen. Möglicherweise hat jemand den Täter/die Täter beobachtet, und erkennt sie wieder bzw. kann sie identifizieren. Da du noch minderjährig bist, können nur deine Eltern zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem/den Täter(n) geltend machen bzw. eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen. Eine heimliche Ton- oder Videoaufnahme wird als Beweismittel nicht zugelassen und solltest du unterlassen. Solltest du bedroht oder beleidigt werden, melde dies umgehend deinem Klassenlehrer(in) oder falls an deiner Schule vorhanden, einem Vertrauenslehrer. Ebenfalls solltest du deine Eltern über die Vorfälle informieren. Wirst du angegriffen, oder befindest dich in einer direkten Notsituation, rufst du die Polizei über die kostenlose Notrufnummer 110 an! Aber bitte nicht den Notruf für belanglose Dinge oder "Kleinigkeiten" missbrauchen. Kleinere Streitigkeiten sind in dein Alter ganz normal und sollten auch ohne Polizei beigelegt werden können. Viele Grüße Alex.

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Klingt einleuchtend, da das Streaming eine hohe Datenrate/Kapazität fordert. Je nach Router Modell und Konfiguration (es gibt auch PC Programme dafür), kann man die zu Verfügung gestellte Bandbreite pro Client im Netzwerk einschränken bzw. begrenzen. Andernfalls gibt es (außer deine Schwester aus dem Netzwerk auszuschließen) keine weitere passable Möglichkeit. Viele Grüße Alex.

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Immer diese falschen Antworten... Hier die Richtige: Solltest du erwischt werden, erwartet dich folgendes: TBNr. 248612 (BKat) Tatvorwurf: "Sie führten Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person." Bußgeld: 70€, Punkte: 1, Probezeit: A-Verstoß, Probezeit Maßnahmen: Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre, Anordnung eines Aufbauseminars mit Fahrprobe (Kosten hierfür ca. 250€). "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist nicht anwendbar, da du ja eine gültige Fahrerlaubnis bzw. BF17 Prüfbescheinigung hast - und "nur" gegen deren Auflagen verstößt. Viele Grüße Alex.

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Sofern sich ein Verdacht begründen lässt und ein entsprechender richterlicher Beschluss erlassen wird, kann die Polizei jedes Mal mit einem neuen Beschuss "vor der Tür stehen". Somit ist es auch möglich, dass dein neuer Computer als Beweismittel sichergestellt wird. Unerheblich ist dabei, ob der PC rechtmäßig über ebay, Amazon oder sonst wo her gekauft wurde - es könnten sich ja relevante Daten auf der Festplatte befinden. Viele Grüße Alex.

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