Darf eine Lehrerin ein Handy übers Wochenende behalten?

10 Antworten

§ 49 I 5 HmbSG (Als Beispiel)

Erziehungsmaßnahmen sind in allen Schulformen insbesondere das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, gemeinsame Absprachen, die mündliche und schriftliche Ermahnung, Einträge ins Klassenbuch, kurzfristiger Ausschluss vom laufenden Unterricht bis zum Schluss derselben Stunde oder desselben Tages, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen einschließlich der dazu im Einzelfall erforderlichen Nachschau in der Kleidung oder in mitgeführten Sachen und die Wiedergutmachung angerichteten Schadens.

Dieser Zeitraum ist meines Wissens nach nicht begrenzt, da kann ich mich jedoch auch täuschen...

Aronphoenix  05.12.2010, 18:40

Der Zeitraum und die Wahl der Maßnahme ist sehr wohl begrenzt.

Die muss "verhältnismäßig" sein. Also die mildeste mögliche Maßnahme, die eine Störung des Schulbetriebs verhindern kann.

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Hallo,

deine Lehrerin ist dazu berechtigt, bei Fehlverhalten entsprechende Ordnungsmaßnahmen zu treffen. Dazu zählt auch die vorübergehende Abnahme des Handys. Dies ist jedoch spätestens am Ende des Schultages zurück zu geben.

Die Verhältnismäßigkeit hört definitiv auf, bei einem Einzug über das gesamte Wochenende und steht in keiner Relation zu deinem "Vergehen" bzw. Verstoß gegen die Schulordnung.

Falls du bzw deine Eltern jetzt "auf die K@cke hauen" möchten, hast du die Möglichkeit, eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen deine Lehrerin bei der Schulleitung einzureichen. Inwiefern dies jedoch nützlich ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Belasse es besser bei der Erfahrung und schalte das Handy in Zukunft auf stumm.

Viele Grüße

Alex

Nein, auf keinen fall. Du hättest ihr das handy noch nicht einmal geben müssen. Du kannst die abgabe verweigern ohne das irgendwelche konsequenzen für dich entstehen. sag einfach "nein" und bleibe bei deiner meinung. die lehrerin darf dir das handy eigendlich garnicht wegnehmen. und sollte sie es doch tun, muss sie es dir nach dem unterricht wieder geben.

ich habe schon tausend mal die schulordnung abgeschrieben aber in der schulordnung steht das mein handy in der hosentasche bleiben soll und dort steht nix das mein handy einkasiert wird. letzten freitag bis dienstag wurde mein handy einkasiert, habe mich  gefragt ob die lehrer das handy übers wochenende behalten dürfen                                                                                                                                                                            

die schulordnung:

Schulordnung

der Kardinal-von-Galen Schule Dülmen

Städt. kath. Hauptschule - Sekundarstufe I

  

I. Vorbemerkung

 Diese Schulordnung soll ein geregeltes Zusammenleben in der Schule
ermöglichen.

Sie wurde gemeinsam von Schülern, Lehrern und Eltern erarbeitet.

Jeder hat das Recht und die Pflicht auf ihre Einhaltung zu achten, um das erfolgreiche
Arbeiten in der Schule zu gewährleisten.

 II. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

1. Verhalte dich deinem Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt werden
möchtest.

Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Höflichkeit sind selbstverständlich.

2. Jeder hat das Recht, seine Meinung zu sagen, solange er andere damit nicht verletzt.

3. Gewalt in Wort und Tat verbietet sich von selbst.

4. Im täglichen Miteinander helfen wir uns gegenseitig.

III. Teilnahme am Unterricht

 Jeder Schüler hat das Recht auf einen ordentlichen Schulabschluss. Nur ein
störungsfreier Unterrichtsverlauf gewährleistet die Chancengleichheit für alle.

Vermeide deshalb während des Unterrichts:

in die Klasse zu rufen

Privatgespräche mit Mitschülern

Umherlaufen im Klassenraum

Nicht erlaubt sind:

Essen oder Trinken im Unterricht

Kaugummi kauen

Walkman hören

Erscheine pünktlich zum Unterricht, erledige die Hausaufgaben und bringe notwendiges
Material mit.

 IV. Schule als Gemeinschaftsort

 Wir haben eine schöne, gut ausgestattete Schule. Das soll so bleiben.

Alle Einrichtungen der Schule - Räume, Möbel, Geräte - sind für jeden da.

Gehe deshalb sorgfältig damit um.

Für angerichtete Schäden musst du aufkommen.

Denke daran:

Abfälle gehören in die Abfallbehälter.

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist durch ein Gesetz des Landes NRW verboten.

Kaugummi und Spucke hinterlassen grobe Verunreinigungen, die Ekel erregen.

Sauberkeit und Hygiene auf den Toiletten sind unverzichtbar.

Verlasse den Klassenraum am Ende des Unterrichts ordentlich und sauber.

 V. Pausenordnung

 Die Pausen sind zur Erholung für Lehrer und Schüler notwendig.

Folgende Verhaltensweisen ermöglichen ihren stressfreien Ablauf:

1. In den 5-Minuten Pausen bleiben die Schüler im Klassenraum. Sie halten sich nicht
auf den Fluren auf. Toilettengänge sind nur nach Absprache mit den Lehrern erlaubt.

2 .In den großen Pausen gehen die Schüler unverzüglich auf den Pausenhof.

3. Fahrradständer und Zuwege zum Schulgelände sind keine Aufenthaltsorte für die
Pause.

4. Die Rasenfläche hinter der Turnhalle darf in den Sommermonaten nur nach Absprache

benutzt werden.

5. Um Unfälle zu vermeiden beachte folgendes:

Schieße nicht mit Getränkedosen!

Wirf oder schieße nicht mit Bällen ( auch nicht mit Schneebällen )!

Lege keine Rutschbahnen an!

Remple, schubse oder stoße nicht!

6. Während der Pausen darfst du das Schulgelände nur mit Erlaubnis verlassen.

7. In Regenpausen gilt die abgesprochene Sonderregelung.

 VI. Verschiedenes

Das Befahren des Schulgeländes ist nicht gestattet.

Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt.

Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ( z.B. Taschenmessern ) ist verboten.

Für mitgebrachte Wertgegenstände ( z.B. Uhren, Schmuck ) haftet jeder selbst. Von

Seiten

der Schule besteht kein Versicherungsschutz!

Die Schüler sollen keine nennenswerten Geldbeträge mit in die Schule bringen.

Fundsachen sind unverzüglich beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

Ein Unfall ist umgehend der Aufsicht oder der nächsterreichbaren Lehrkraft

und

dem

Sekretariat zu melden.

Aushänge und Plakate dürfen auf dem Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung

angebracht werden.Die Befugnis der Mitwirkungsorgane, im Rahmen ihrer Aufgaben ein

"Schwarzes Brett" zu benutzen, bleibt unberührt.

 Bei allen Schulveranstaltungen unterliegt jeder Schüler der Aufsicht der Schule.

 Bei grob fahrlässigen und vorsätzlichen Verstößen gegen die vorliegende
Schulordnung muss mit Ordnungsmaßnahmen gerechnet werden.

 Diese Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 26. Mai 1997 beschlossen. Die
Schulordnung gilt ab 1. August 1997.

 gez. Holtmann

(Schulleiter)

nein, sie darf es nicht einbehalten. es ist dein eigentum und nach der stunde sollte sie es dir wiedergegeben haben. ich rate dir, zum direktor zu gehen. wenn du mit ihr selbst redest, wird das gespräch nicht viel bringen.