Darf meine Lehrerin mir Nachsitzen geben wegen Schulgelände verlassen?
Hallo wollte fragen ob meine Lehrerin mir Nachsitzen geben kann wegen schulgelände verlassen und das um 7 uhr morgens 40min vor dem unterricht? Weil ich und paar andere aus meiner klasse sind in der Pause das Schul Gelände verlassen und jetz will das meine lehrerin
9 Antworten
Alles was du außerhalb der Schulzeit machst ist außerhalb ihrer Sanktionnmöglichkeit.
40 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Steht so in der Frage.
Da sollen sie nachsitzen. Weggegangen sind sie in der Pause.
Aber laut Fragesteller war es um 7 Uhr morgens, wo beginnt denn so früh der Unterricht? Er sagt ja selber, 40 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Also war da ja keine Pause.
"ich und paar andere aus meiner klasse sind in der Pause das Schul Gelände verlassen" Mit dem 40 Minuten vor Schulbeginn ist der Anfang des Nachsitzens gemeint.
Nein. Du hast zwar eine Regel gebrochen, aber das Nachsitzen (beziehungsweise Nacharbeiten) ist eine falsche Bestrafung.
Das Nachsitzen nennt sich inzwischen »Nacharbeiten« und setzt ein Verhalten Deinerseits voraus, dass Du etwas verpasst hast und was aus Sicht der Lehrer nachgeholt werden muss. Wenn Du beispielsweise während des Unterrichts das Schulgelände verlassen hättest, wäre ein Nacharbeiten zulässig.
Völlig unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen gibt es einen viel einfacheren Umstand, der der Lehrerin erlaubt, Dich nacharbeiten zu lassen. Wenn Du zum Nachsitzen gehst, dann durfte die Lehrerin das. Du hast es schließlich zugelassen.
Wenn ich Dich richtig verstehe, warst Du morgens viel zu früh auf dem Schulgelände und hast es vor dem Unterricht noch einmal verlassen, richtig?
Gruß Matti
Sie darf euch bestrafen, zum Beispiel mit einem Tadel, oder anderen Arbeiten, die der Schulgemeinschaft dienen, aber nicht Nachsitzen, denn das ist zum Nachholen von versäumtem Schulstoff.
Nachsitzen wäre tatsächlich die rechtlich falsche Maßnahme. Stattdessen könnte eine Ordnungsmaßnahme ergriffen werden, die dann auch auf deinem Zeugnis und in deiner Schülerakte erscheint.
Das Nachsitzen wäre das deutlich kleinere Übel.
Die Schule hat noch nicht begonnen, also ist hier gar keine Maßnahme angebracht.
Ich habe mich verlesen.
Es war doch während der Pause?