Vape in schule konfisziert übers wochenende darf sie das?

4 Antworten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
alexxxflash  10.09.2021, 16:41

Naja, dann ist aber Frage, ob die Lehrerin ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist, zu verhindern, dass ein Minderjähriger raucht/dampft.

Ich wäre an des Fragestellers Stelle froh, dass sie nicht sofort meine Eltern angerufen hat. Das wäre damals gar nicht gut gewesen.

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diemitswag6666 
Fragesteller
 10.09.2021, 16:50
@alexxxflash

meine eltern kann sie ruhig anrufen ich meine ich habe nicht einmal dran gezogen habe sie nur von meiner jacken tasche in meine tasche gepackt halt wollte

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alexxxflash  10.09.2021, 16:55
@diemitswag6666

Du solltest in deinem Alter trotzdem keine haben, oder? 😄 Sie hat damit im Endeffekt "Schlimmeres verhindert", nämlich dass du dampfst. Das sollte sie denke ich schon dürfen, bin aber keineswegs Experte und lass mich auch gerne eines besseren belehren. Ich glaube, sie darf es nicht übers Wochenende behalten sondern hätte gleich deine Eltern informieren müssen, aber dass sie ansonsten legal gehandelt hat

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oli1736  17.09.2021, 20:08
@diemitswag6666

ich weiß nicht wie lange das bei dir jetzt her ist. Aber wenn du nicht mal gezogen hast, sagst du einfach, dass die einem Freund gehört. Dann weiß ich auch gar nicht mehr, ob sie diese noch einkassieren darf.

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diemitswag6666 
Fragesteller
 06.11.2021, 20:03
@oli1736

hat sie trotzdem getan und sie meinte dann musst du deinem freund jetzt erklären wieso seine ezigarrette weg ist

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apophis  10.09.2021, 16:42

Achtung!

Du verlinkst hier einen Artikel über Handys.
Diese dürfen Schüler legal besitzen.

Beid er Frage geht es aber um einen Vaporizer, einen Gegenstand den Minderjährige nicht besitzen dürfen.

Hier gibt es also eine völlig andere Grundlage,
wodurch Dein verlinkter Artikel keinerlei Aussagekraft hat.

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dsupper  10.09.2021, 18:36

Eine Dampfe ist kein Handy!! Der Gebrauch in der Öffentlichkeit ist Jugendlichen nicht - wie bei einer Dampfe - von Rechts wegen verboten!

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Ja, die Lehrkraft ist sogar dazu verpflichtet,dir die Dampfe wegzunehmen. Und dann muss sie Kontakt mit deinen Eltern aufnehmen, damit sie denen die Dampfe aushändigen kann. Aber auch Lehrer haben ab Freitag Wochenende und so kann sie erst ab Montag unter Umständen einen Termin vereinbaren.

diemitswag6666 
Fragesteller
 10.09.2021, 16:59

ne dann soll die den behalten ich schenk ihn ihr ich kauf mir nen neuen

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dsupper  10.09.2021, 18:33
@diemitswag6666

Die muss und wird deine Eltern trotzdem informieren, denn erstens darf sie fremdes Eigentum nicht behalten und zweitens muss sie deine Eltern ja darüber informieren, weil sie dir das Dampfen eben nicht gestatten durfte ....

Und klar, man kommt als Minderjähriger ja auch völlig problemlos an Dampfen ...

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diemitswag6666 
Fragesteller
 10.09.2021, 18:35
@dsupper

man kommt echt problemlos an einen dampfer und nur weil ich einen „besitze“ eher gesagt in der hand gehalten habe will die meine eltern informieren das ich konsumiere??

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dsupper  10.09.2021, 18:37
@diemitswag6666

ja - genau darum muss und wird sie deine Eltern informieren. Und weil sie fremdes Eigentum eben nicht behalten darf .... und sie darf es NUR an die Eltern zurückgeben - da hast du jetzt sicher ein Problem mit deinen Eltern ....

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ja, darf sie... wenn "sie" deine Lehrerin ist. Das Jugendschutzgesetz sagt recht eindeutig: Abgabe verboten, Erlauben/Ermöglichen des Konsums (in der Öffentlichkeit) verboten. Wenn deine Lehrerin dir also das Teil abnimmt, kommt sie nur ihrer Pflicht nach, dir den Konsum unmöglich zu machen. Und aus eben jenem Grund wird sie es dir (hoffentlich) auch am Dienstag nicht wiedergegen, sondern das Gerät deinen Eltern übergeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich dampfe seit 9 Jahren und bin aktiv in Foren
diemitswag6666 
Fragesteller
 10.09.2021, 16:58

dann geh ich mir am kippen automat eben kippen kaufen

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dsupper  10.09.2021, 18:34
@diemitswag6666

na klar, auch die bekommt ein Minderjähriger völlig problemlos und sie sind ja auch so billig .... und am besten lässt du dich dann dabei von Ordnungshütern erwischen, die dir die Zigaretten dann auch wegnehmen dürfen ...

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dsupper  10.09.2021, 18:39
@diemitswag6666

Nein, ist ja auch Wochenende - da ist keine Schule. Aber in der Öffentlichkeit darf jeder Ordnungshüter (Ordnungsamt oder Polizei) dir Zigaretten wegnehmen ....

Die Lehrerin durfte es, weil sie das Hausrecht der Schule und natürlich die gesetzlichen Bestimmungen beachten muss.

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ich meine das ist immernoch mein eigentum egal ob 18 oder nicht

Da liegst Du falsch.
Es ist nicht Dein Eigentum.
Vaper sind erst ab 18, was bedeutet, dass Du als minderjähriger keine Möglichkeit hast rechtlicher Eigentümer eines solchen Gegenstands zu werden.
Würdest Du bspw. trotz Verbot einen Vaper kaufen können, würde kein rechtskräftiger Kaufvertrag entstehen, weshalb der Besitzanspruch nicht auf Dich übergehen und Du nicht der rechtmäßige Eigentümer werden würdest.

Kurzum: Du hast das Ding zwar, darfst es aber nicht haben.

Wenn es Dir nun jemand wegnimmt (bspw. ein Lehrer), dann verstößt das gegen kein Gesetz, da niemandes Eigentum entwendet wurde, bzw. niemandes Rechte verletzt wurden.

Anders gesagt: Jeder kann Dir das Teil wegnehmen, ohne dass Du etwas dagegen machen kannst, solange Du noch minderjährig bist.

diemitswag6666 
Fragesteller
 10.09.2021, 16:57

das ding gehört aber jemanden der 18 ist und nicht mir

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apophis  10.09.2021, 17:01
@diemitswag6666

Tja, dann darf derjenige am Dienstag zu Deiner Lehrerin gehen und es sich abholen. ;)

Wenn die Lehrerin lustig drauf ist, kann sie auch einen Nachweis verlangen (sie kann das Teil ja nicht einfach irgendjemanden geben).
Und dann wirds ordentlich schwierig das Ding wiederzubekommen. :)

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dsupper  10.09.2021, 18:43
@diemitswag6666

und du meinst tatsächlich, dass dir das jemand glaubt? Auch, dass du die Dampfe nur mit dir herumträgst und nicht dampfst? Und dass du dir auch deshalb eine neue Dampfe kaufen willst - oder Zigaretten?

Merkst du nicht, wie wenig glaubhaft das ist? Wie sehr sich das widerspricht?

Und die Lehrerin darf niemandem die Dampfe abgeben - nur deinen Eltern!! Denn sie wurde bei dir gefunden und in Verwahrung genommen und darf deshalb NUR an deine Erziehungsberechtigen abgegeben werden. ansonsten würde sich die Lehrerin schadenersatzpflichtig machen.

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sunnymarie32  10.09.2021, 17:09

Nett gedacht.. aber rechtlich leider vollkommen daneben, denn das Jugendschutzgesetz sagt nur, das die ABGABE an Minderjährige verboten ist, nicht aber der Besitz selbst. Da somit der Minderjährige keine Straftat/Ordnungwidrigkeit begangen hat, IST er legaler Eigentümer... auch wenns unwahrscheinlich ist - er kanns ja schon gehabt haben, BEVOR das Jugendschutzgesetz geändert wurde.

Und selbst der Fakt, das er viellciht das Gerät nur von einem Erwachsenen "ausgeliehen" oder gar geklaut hat, gibt das ABSOLUT Niemandem das Recht, ihm seinerseits einfach so das Gerät abzunehmen, denn auch das ist dann EINDEUTIG Diebstahl! Lehrer, Erzieher und andere mit dem Erziehungsrecht/der Aufsichtspflicht beauftragte sind neben Polizei und Ordnungsamt die Einzigen, die das Recht haben, einem Minderjährigen (E-)Zigaretten abzunehmen, wenn die dadurch verhindern, das dieser sie in der Öffentlichkeit konsumieren kann, sie MÜSSEN sie aber auch so schnell wie möglich an volljährige Angehörige des Minderjähigen aushändigen und dürfen sie nicht vernichten oder für immer einbehalten.

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apophis  10.09.2021, 17:21
@sunnymarie32
denn das Jugendschutzgesetz sagt nur, das die ABGABE an Minderjährige verboten ist, nicht aber der Besitz selbst.

Und wie kommt der Minderjährige in den Besitz?
Indem jemand das Teil an ihm Abgibt.
Oder indem er es auf illegale Weise erhält.

Da somit der Minderjährige keine Straftat/Ordnungwidrigkeit begangen hat, IST er legaler Eigentümer

Er kann kein rechtmäßiger Eigentümer werden, da es keinen rechtmäßigen Weg dafür gibt.
Bitte bedenke den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.
Besitzer ist nicht automatisch Eigentümer.

Und selbst der Fakt, das er viellciht das Gerät nur von einem Erwachsenen "ausgeliehen" oder gar geklaut hat

Ausgeliehen = jemand hat das Gerät an ihm abgegeben -> Gesetzlich verboten.
Und selbst wenn es jemand doch tut -> eine Leihung ändert nicht den Eigentümer.

Geklaut = auf illegale Weise beschafft -> auf diese Weise ist ein Eigentumswechsel nie möglich.

Auch hier -> bitte den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kennen.

gibt das ABSOLUT Niemandem das Recht, ihm seinerseits einfach so das Gerät abzunehmen

Das Jugendschutzgesetz verbietet nicht nur den Verkauf und die Abgabe,
sondern verbietet auch das "Gestatten des Konsums".
Und die Wegnahme des Mittels ist nuneinmal der effektivste Weg um zu verhindern, dass der FS es benutzt.

denn auch das ist dann EINDEUTIG Diebstahl!

Falsch!
Diebstahl setzt eine Aneignungsabsicht voraus.
Die Lehrerin nahm den Vaper jedoch nicht mit der Absicht weg diesen selbst zu besitzen.
Wie der Fragesteller selbst schreibt, informierte sie ihn ja sogar ausführlich über die Rückgabe.

Also nein, ein Diebstahl liegt hier eindeutig nicht vor.
Auch da bitte das Gesetz genauer lesen.

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sunnymarie32  10.09.2021, 17:36
@apophis

Diebstahl ist es, jemandem etwas wegzunehmen, obwohl man nicht das Recht dazu hat.. unabhängig davon ob derjenige selbst legaler Eigentümer/Besitzer dieses Dinges ist. Beachte bei deiner Logik bitte auch den feinen, aber nicht unerheblichen Unterschied, das das Gesetz lediglich die Gestattung des Konsums in der Öffentlichkeit untersagt, nicht aber die Gestattung des Konsums im Privaten oder den Kosnum generell.... sie MUSS das Gerät also so schnell es ihr möglich ist, an einen Erwachsenen übergeben und darf es überhaupt auch nur dann einziehen, wenn sie annehmen muss das der Teenie es in der Öffentlicheit nutzen wird.... da sie dafür aber keine Beweise hat, wenn sie ihn nicht eindeutig dabei erwischt, bewegt sie sich da in einer rechtlichen Grauzone

Und - das Jugendschutzgesetzt untersagt nicht das zur Verfügungstellen oder Schenken einer E-Zigarette durch Eltern/Erziehungsberechtigte zur Nutzung AUSSERHALB der Öffentlichkeit... falls das Jugendschutzgesetz dir nicht so ganz geläufig ist:

"§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse."

Für mich sieht das also eindeutig so aus, das ein Teenie druchaus VOLLKOMMEN LEGAL Eigentümer/Besitzer einer E-Zigarette sein kann.

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apophis  10.09.2021, 17:48
@sunnymarie32
Diebstahl ist es, jemandem etwas wegzunehmen, obwohl man nicht das Recht dazu hat.. unabhängig davon ob derjenige selbst legaler Eigentümer/Besitzer dieses Dinges ist.

Bitte... Lies Dir das Gesetz ordentlich durch....
Ohne Aneignungsabsicht kein Diebstahl. Punkt.

Beachte bei deiner Logik bitte auch den feinen, aber nicht unerheblichen Unterschied, das das Gesetz lediglich die Gestattung des Konsums in der Öffentlichkeit untersagt, nicht aber die Gestattung des Konsums im Privaten oder den Kosnum generell....

Bitte beachte bei Deiner "Logik", dass eine Schule KEIN privater Raum ist...

sie MUSS das Gerät also so schnell es ihr möglich ist, an einen Erwachsenen übergeben

1.) Was am Dienstag wäre, die in der Frage steht.

2.) In welchem Gesetz steht das genau und wo?
Ich denke Du verwechselst das Gesetz mit möglichen Schulregelungen.

und darf es überhaupt auch nur dann einziehen, wenn sie annehmen muss das der Teenie es in der Öffentlicheit nutzen wird....

Das Gerät mitzubringen brigt eine Nutzungsabsicht.
Das reicht völlig aus.

Zumal Schulregeln etwas ganz anderes sagen können.
Zumeist ist die Mitnahme solcher Dinge generell verboten und kann auch ohn "Konsumverdacht" eingezogen werden.

Und - das Jugendschutzgesetzt untersagt nicht das zur Verfügungstellen oder Schenken einer E-Zigarette durch Eltern/Erziehungsberechtigte zur Nutzung AUSSERHALB der Öffentlichkeit...

Nach wie vor, fall "Dir das noch nicht so geläufig ist":
Schule IST ein öffentlicher Raum.

Dementsprechend: Schön, dass Du mir zustimmst.

Für mich sieht das also eindeutig so aus, das ein Teenie druchaus VOLLKOMMEN LEGAL Eigentümer/Besitzer einer E-Zigarette sein kann.

Tja, wie es "für Dich aussieht", ist aber leider völlig irrelevant.
Das Gesetz interessiert sich nicht für Deine persönlichen Ansichten (oder meine).

Und nochmals -> Erkundige Dich Über Den Unterschied Zwischen Eigentum Und Besitz.

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sunnymarie32  10.09.2021, 21:47
@apophis

"Das Gesetz interessiert sich nicht für Deine persönlichen Ansichten (oder meine)." - eben... GENAU das versuche ich ja, dir klarzumachen. Das Gesetz GIBT ES NICHT HER, das ein Minderjähriger nicht Besitzer oder Eigentümer und auch nicht Nutzer einer E-Zigarette sein darf - den genauen Text hab ich dir ja zur Ansicht hier reinkopiert.

Und das gilt auch für die Schule "Huch... der könnte das ja vielleicht benutzen" ist kein ausreichender Grund für einen Einzug...

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apophis  11.09.2021, 13:51
@sunnymarie32
Das Gesetz GIBT ES NICHT HER, das ein Minderjähriger nicht Besitzer oder Eigentümer und auch nicht Nutzer einer E-Zigarette sein darf - den genauen Text hab ich dir ja zur Ansicht hier reinkopiert.

Ein Gesetz zu Lesen und es zu Verstehen sind zwei verschiedene Dinge.
Du hast offensichtlich Probleme mit letzterem.

Und das gilt auch für die Schule "Huch... der könnte das ja vielleicht benutzen" ist kein ausreichender Grund für einen Einzug...

Neben der Tatsache, dass die Dinger grundlegend in Schulen verboten sind und somit ein Einzug gerechtfertigt ist,
ist es rein vom Gesetz nicht nur erlaubt, sondern auch gefordert, dass entsprechende Personen einen möglichen Konsum verhindern.

Und dann kommt noch die ganze Aufsichts und Erziehungspflicht hinzu, die der Lehrer unterliegt.
Und als Erzieherische Maßnahme ist eine entsprechende Wegnahme zusätzlich gerechtfertigt.
Es besteht die Möglichkeit/Gefahr eines Konsums -> Das Kind wird mit der Wegnahme geschützt. Fertig.
Alles im Sinne der Aufsichts- und Erziehungspflicht.

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sunnymarie32  11.09.2021, 16:02
@apophis

dann zeig mir mal bitte GANZ GENAU den Passus, der Minderjährigen den Besitz verbietet bzw. der es unmöglich macht, das Minderjährige Eigentümer/Besitzer einer E-Zigarette sein können, wenn du doch SOOOO schlau bist...

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apophis  12.09.2021, 02:03
@sunnymarie32

1.) Das entsprechende Gesetz hast Du bereits wunderbar zitiert.

2.) Lern bitte entlich den Unterschied zwischen besitz und Eigentum.

3.) Mach mich nicht dafür verantwortlich, dass Du nicht "so schlau" bist Gesetze a) zu kennen und b) zu verstehen.

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sunnymarie32  12.09.2021, 12:17
@apophis

stimmt... das hab ich - nur steht da NIRGENDWO etwas davon, das z.Bsp. Eltern ihren Kindern keine E-Zigaretten überlassen dürfen... oder hab ich den entsprechenden Passus übersehen?! Interpretiere bitte NICHTS in Gesetze rein, das da NICHT so steht!

Ganz unabhängig davon, das du Recht hast und ne Dampfe nicht in die Finger von solch Rotzlöffeln wie dem TE gehört - dann arrgumentiere aber nicht mnit Dingen, die FALSCH sind!

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apophis  14.09.2021, 04:32
@sunnymarie32
stimmt... das hab ich - nur steht da NIRGENDWO etwas davon, das z.Bsp. Eltern ihren Kindern keine E-Zigaretten überlassen dürfen... oder hab ich den entsprechenden Passus übersehen?! Interpretiere bitte NICHTS in Gesetze rein, das da NICHT so steht!

Und wo genau habe ich etwas von Eltern geschrieben?
Richtig, nirgendwo.
Interpretiere bitte NICHTS in meine Aussagen rein,
das ich NICHT so geschrieben habe.

Ganz unabhängig davon, das du Recht hast und ne Dampfe nicht in die Finger von solch Rotzlöffeln wie dem TE gehört - dann arrgumentiere aber nicht mnit Dingen, die FALSCH sind!

Ich habe diverse Gründe, Regelungen und Gesetze genannt, weswegen das beschriebene Verhalten rechtmäßig ist.
Du darfst mich gerne korrigieren und entsprechende Gesetze und ggf. Urteile als Beweise vorlegen.

Solange von Dir ber keinerlei solcher Beweise kommen,
sondern lediglich falsche Behauptungen, Unwissenheit über entsprechende Gesetze und Fragen,
siehe bitte davon ab meine Aussagen mit Deinem unqualifizierten Wissen zu beurteilen.
Danke.

Der FS möchte schließlich eine Wahrheitsgemäße Antwort und keine die Deiner "persönlichen Wahrheit" entspricht.

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sunnymarie32  14.09.2021, 08:08
@apophis

"Der FS möchte schließlich eine Wahrheitsgemäße Antwort und keine die Deiner "persönlichen Wahrheit" entspricht." - Ach so... und warum kommst dann ausgerecnet DU immer und immer wieder mit deiner ganz persönlichen Gesetzesauslegung an?!

"Und wo genau habe ich etwas von Eltern geschrieben? Richtig, nirgendwo. " - stimmt... du schriebst nur in deiner ersten Antwort:

"Vaper sind erst ab 18, was bedeutet, dass Du als minderjähriger keine Möglichkeit hast rechtlicher Eigentümer eines solchen Gegenstands zu werden." - was ausgemachter Bullshit ist, denn wie ich dir bewiesen habe, steht das SO NICHT im Gesetz drin, das du nach deinem Gutdünken interpretierst!

"Solange von Dir ber keinerlei solcher Beweise kommen, sondern lediglich falsche Behauptungen, Unwissenheit über entsprechende Gesetze und Fragen, siehe bitte davon ab meine Aussagen mit Deinem unqualifizierten Wissen zu beurteilen. Danke. " - oh.. und WO bitte sind DEINE BWEISE? ICH habe geliefert, indem ich den entsprechenden Passus im Jugendschutzgesetz zitiert habe... der tatsächlich nicht viele Auslegungsmöglichkeiten bietet und da brauchst du auch nicht mit deiner Wortklauberei bez. Besitz/Eigentum ankommen... die ändert nichts an dem Fakt das du mit deiner Ursprungsbehauptung im Unrecht bist!

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