Darf ein Lehrer das Handy wegnehmen und erst nach einigen tagen zurückgeben?

13 Antworten

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Nein. Der Lehrer darf das Handy an sich nehmen, muss es aber nach dem Schultag zurückgeben. Ich weiß, dass andere Regelungen in Schulordnungen getroffen werden, diese könnten aber wahrscheinlich einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Also laut dem BGB kriegt man das Handy am Ende des schultages zurück und dabei is des schul Gesetz völlig egal - Staat steht über Schule
das heißt das Bürgerliche gesetzbuch hat mehr zu sagen als die schulordnung !
Der Lehrer MUSS den gegenstand am Ende des schultages zurückgeben !
- Passt doch mal in wirtschaft auf ! ;) -
Caedthy 
Fragesteller
 03.05.2011, 14:53

dankeschön.. jap vielleicht sollt ich echt mal in wirtschaft aufpassen^_^-und du in deutsch;)... weißt du vielleicht zufälliger weise auch welcher absatz das im bgb ist?

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Manche Schulgesetze (es geht mir jetzt nicht um Schulordnungen!) sehen die zeitweise Wegnahme von Gegenständen als erzieherische Einwirkungsmaßnahme ausdrücklich vor (daher ist das Gerede von Diebstahl etc. Quatsch). Bei der Dauer ist aber die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Beim ersten SMS-Schreiben wird sich eine längere Wegnahme nicht begründen lassen, beim wiederholten aber schon (insbesondere kann der Direktor das Handy dann auch vom Erziehungsberechtigen holen lassen).

Caedthy 
Fragesteller
 26.03.2011, 15:33

erstmal danke für die antwort.. hätte aber noch zwei fragen dazu:

1.welche schulgesetze wären das?

und 2. wie verhält sich das mit dem abholen wenn der schüler jetzt schon über 18/21 ist?

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Nmalerweise muss ein Lehrer dem jenigen Schüler spätestens es nach dem gleichen unterrichtstag zurück geben. Also sprich dass die letztmögliche Schulstunde vorbei ist.

Hat zu mir mal ein Vertrauenslehrer gesagt, er sagte auch dass es irgendwo drinsteht und der Lehrer dazu verpflichtet sei. Aber frag mich nicht wie es hies und wo drin es steht.

Der Lehrer hat die Aufgabe, den Schülern etwas beizubringen. Deshalb ist er dafür besorgt, dass Störungen des Unterrichts unterbunden werden. Das Entfernen von elektronischem Spielzeug gehört dazu.
Wie lange er diesen Kram bei sich behalten soll, ist nicht in jeder Schule gleich geregelt.
Meist gilt, dass die Eltern diese Geräte beim Lehrer abholen können. Dazu braucht es kein Gesetz. Das kann jede Schule so machen, wie sie will. Die Regelung muss aber den Eltern und den Schülern bekannt gegeben werden. So wissen die Kids, was ihnen blüht, wenn sie frisch fröhlich SMS verschicken in der Chemiestunde.

Viele Schüler sind unbelehrbar. Sie verwenden ihr Handy im Schulhaus, obschon sie genau wissen, dass das nicht erlaubt ist. Ernahmungen nützen nichts. Sie verwenden es trotzdem.
Wenn es ihnen der Lehrer wegnimmt und nach der Schule wieder gibt, nützt das auch nichts. Sie passen vielleicht ein bisschen besser auf. Aber sie spielen trotzdem damit.
Wenn der Lehrer verlangt, dass es die Eltern holen müssen, kommt dann so ein beleidigter Vater angerauscht, der sich lauthals über die verspätete Herausgabe von Privateigentum beklagt und sich rechtliche Schritte vorbehalten will.
Und dann liest der Lehrer noch bei Gutefrage, dass sich seine Schüler nach den rechtlichen Voraussetzungen für seine Tätigkeit erkundigen.


Ja Donnerwetter noch einmal! Was soll denn der arme Schulmeister tun, damit die frechen Gören aufhören, mit ihrem elektronischen Klimbim in der Schule anzugeben?
 

Früher hätte man ihnen vielleicht eine runter gehauen. Das war erzieherisch nicht sehr klug. Aber es wirkte.

Caedthy 
Fragesteller
 25.03.2011, 19:37

was ist denn bitte mit dir los?ich hab nach ner antwort gefragt, ob lehrer das jetzt wirklich dürfen oder eben nicht, und nicht nach deiner persönlichen meinung dazu bzw. deinem rumgenörgel über "unbelehrbare freche Gören die mit ihrem klimbim in der schule angeben"... weder habe ich gemeint, dass ich oder irgendwelche eltern das absolut unverschämt vom lehrer finden und den anzeigen wollen... entspann dich mal ja..

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