Handwerker vereinbart Termin mit Mieterin. Die sagt ab als die Handwerker vor der Tür stehen? Was machen als Vermieter?

schelm1  13.05.2024, 10:36

Was für Grund besteht für den Handwerkereinsatz?

WyomingTorpedo 
Fragesteller
 13.05.2024, 10:44

Schimmel in der Wohnung. Mietminderung angedroht. Jezt Termin abgesagt.

Mugua  13.05.2024, 10:39

Wieso machen die Handwerker einen Termin mit der Mieterin und nicht mit dir? Wer hat die denn beauftragt?

WyomingTorpedo 
Fragesteller
 13.05.2024, 10:45

Ich Auftraggeber. Die Handwerker vereinbaren Termin natürlich mit Mieter.

6 Antworten

Sollte es WIRKLICH so sein, wird sie wohl einen Termin beim Arzt bekommen haben.

Inwiefern man bei sowas dann Handwerker in der Wohnung will, kommt da auch auf den Zustand des Kindes an finde ich.

Sollte es nur ne ausrede sein, wäre es allerdings ziemlich "asozial"..

Inwiefern da nachzuweisen ist ob und was, wie war ist fraglich..

Und ob man das der Mieterin zur last legen kann ist ebenso fraglich.

Ich baue da immer auf Menschlichkeit, sollte sowas nicht dauerhaft passieren und wenn die Mieterin bisher nie auffällig war bei Terminen und Co


WyomingTorpedo 
Fragesteller
 13.05.2024, 10:42

Warum soll ich für ihre Notfälle bezahlen ?

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TinaChris123460  13.05.2024, 10:44
@WyomingTorpedo

Entgegenkommen vllt? Hat sie das Geld? Kann sie es auf Raten zahlen? Niemand sagt das du das übernehmen sollst, nur eben mit Menschlichkeit entgegen kommen ☝🏻 das meine ich.

War sie schon öfter so auffällig? Oder sonst eher unproblematisch?

Man sollte EINEN Fehler nicht direkt mit der Brechstange lösen wollen

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WyomingTorpedo 
Fragesteller
 13.05.2024, 10:48
@TinaChris123460

Bin ich die Caritas ? Ich habe keine Gelddruckmaschine im Keller , im Lotto habe ich auch nicht gewonnen. Die haben versucht meine alte Mutter zu betrügen.

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TinaChris123460  13.05.2024, 10:58
@WyomingTorpedo

Dann versteh ich nicht wieso es noch Mieter bei dir sind 🤷‍♀️

Nein, du bist nicht die Caritas. Solche Sprüche hört man leider oft von nicht so angenehmen Zeitgenossen 👆🏻

Dann mach doch wie du willst. Wieso fragst du denn dann?

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WyomingTorpedo 
Fragesteller
 13.05.2024, 11:00
@TinaChris123460

Weil ich auf Antworten von Menschen hoffe die die Rechtslage kennen und solche Fragen nicht aus dem Bauch heraus beantworten , aufgrund von Gefühlen. Schönen Tag noch.

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ThisIsJustMeDE  13.05.2024, 11:01
@WyomingTorpedo

Nein du bist nicht die Caritas aber du wirst mit der Vermietung wahrscheinlich eine ganz gute Marge machen so dass dir ein "doof gelaufen" als "gehört zum Geschäft" wohl mal leisten kannst.

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ThisIsJustMeDE  13.05.2024, 11:02
@WyomingTorpedo
Warum soll ich für ihre Notfälle bezahlen ?

In der Konstellation das du durch die Vermietung wahrscheinlich ganz gut an ihr verdienst: Menschlichkeit....

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WyomingTorpedo 
Fragesteller
 13.05.2024, 11:55
@ThisIsJustMeDE

Frage mal wie gut die 2 Mieter der Wohnung ( Doppelverdiener ) verdienen, wäre evtl. auch Denkansatz , oder ? Die verdienen als Paar deutlich mehr als ich durch die Vermietung meiner gesamten Wohnungen.

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WyomingTorpedo 
Fragesteller
 13.05.2024, 11:58
@WyomingTorpedo

Ps.: Die haben haben versucht meine alte Mutter übelst abzuzocken und lügen wie gedruckt. Aber das ist eine andere Geschichte. Ferner verursachen diese Mieter Kosten die die Vermietung der Wohnung fast schon unwirtschaftlich machen. Also nicht urteilen , wenn Hintergrundinfos fehlen.

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ThisIsJustMeDE  13.05.2024, 12:14
@WyomingTorpedo
Die verdienen als Paar deutlich mehr als ich durch die Vermietung meiner gesamten Wohnungen.

Ja natürlich. Sonst könnten sie sich deine Wohnung ja auch nicht leisten. Stellt deine Vermietung 2 Vollzeitjobs da?

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Die Kosten würde ich 1:1 an die Mieterin weitergeben. Vermutlich wird sie das rote Auge nicht erst mit dem Klingeln des Handwerkers festgestellt haben, sondern vorher. In dem Fall hätte sie den Termin auch absagen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Wer den Handwerker bestellt, der bezahlt ihn auch.

Für Sie besteht folglich keine Einstandspflicht, falls Sie selber den Handwerker nicht bestellt haben.


WyomingTorpedo 
Fragesteller
 13.05.2024, 10:46

Logo. Aber ich kann mir das Geld evtl. wiederholen beim Mieter. Das versuchen wir zu klären.

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schelm1  13.05.2024, 10:55
@WyomingTorpedo

Das sollten Sie versuchen, falls Sie der Meinung sind, das bei der Mieterin etwas zu holen wäre!

Ansonsten wäre dies ein guter Anlass die Kündigung des Mietverhältnisses anwaltlich begleitet geschickt in die Wege zu leiten - Abmahnung etc. -!

Nicht, dass später noch als Grund für das angeblich entzündetet Auge des Kindes der Schimmel in Ihrer vermieteten Wohnung angeführt wird.

Da scheint sich etwas aufzubauen!?!

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ThisIsJustMeDE  13.05.2024, 11:03

Doch er hat den Handwerker bestellt. Die Handwerker haben mit der Mieterin nur abgesprochen zu welchem Zeitpunkt sie zugang zur Wohnung ermöglichen kann...

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Die Stunde der Mieterin in Rechnung stellen.


WyomingTorpedo 
Fragesteller
 13.05.2024, 10:36

Die lehnt ab, weil es ein vermeintlicher Notfall ist ( Begründung). Hab mit ihr telefoniert.

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LottoOtto99  13.05.2024, 10:37
@WyomingTorpedo

Na und?

Wie kommt sie auf die Idee, dass andere für ihre Notfälle haften!? Zumal man sich auch darüber streiten kann, ob das rote Auge ihres Balgs ein Notfall ist und wieso sie dann trotzdem in der Wohnung war.

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Wahrscheinlich wird später noch der Schimmelbefall als Grund herhalten müssen!

Das Problem hier wird einerseits die NAchweisbarkeit der Terminvereinbarung (Uhrzeit) in Verbindung mit dem allgemeinen Lebensrisiko (Erkrankung, Notfall) sein. Letzere scheint offensichtlich nicht so schwerwiegend zu sein.

Zunächst ist der Mieterin (!) drei neue Termine anzubieten, davon soll einer schriftlich bestätigt werden. Dazu der Hinweis für die Betreuung des Kindes während des Termine zu sorgen. Im Nachgang kann sicher der Kinderarzt die akute Erkankung bescheinigen, dazu lieber noch etwas abwarten, nach der (hoffentlich) erfolgreichen Folgetermin. Es kann wahrscheinlich kein Nachweis vorgelegt werden... Dann können die Kosten gefordert werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB