Vermieter kommt ihn die Wohnung während ich da bin?
Hallo, heute war ein Termin zur Wasserqualitäts Prüfung in meiner Wohnung Termin war zwischen 8 und 10 Uhr. Um kurz nach 8 hatte es geklingelt ich hatte es leider vergessen bin aber direkt aufgesprungen und habe mich angezogen habe dann zur Tür gerufen das es einen kleinen Moment dauert, da hatten sie schon zum 2 mal geklingelt. Als ich dann aus dem Bad gelaufen bin um zur Haustür zugehen stand plötzlich der Vermieter mit dem Fremden mann Vor mir. Wir wissen das er für Notfälle einen zweitschlüssel hat, dass gibt ihm aber nicht das Recht bei sowas die Wohnung zu betreten oder? Ich will mir nicht ausmalen was gewesen wäre wenn ich z.B. auf Toilette gesessen hätte und die rein gekommen wären.
was sagt ihr zu dieser Situation?
4 Antworten
Ich hätte ihn sofort vor die Tür gesetzt und vor den Augen des Anderen eine Strafanzeige angekündigt.
Das ist Hausfriedensbruch und ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre. Das ist keine Bagatelle über die man mal hinwegsehen kann.
Du solltest schleunigst Deinen Schlüssel zurück verlangen.
Wir werden heute noch mit dort anrufen konnte heute morgen noch kleinen klaren Gedanken fassen war total erstarrt in dieser Situation einfach froh was an zuhaben.
Das ist bereits Hausfriedensbruch und das musst du nicht akzeptieren.
Du musst außerdem nicht akzeptieren, dass der Vermieter für Notfälle einen Zweitschlüssel hat. Bei Notfällen, die tatsächlich das Betreten der Wohnung erfordern, werden Einsatzkräfte kommen und die Tür (im äußersten Fall) gewaltsam öffnen oder das Schloss aufbohren. Notfälle gibt es keine, bei denen der Vermieter selber die Wohnung betreten muss. Ob du selber in der Wohnung anwesend bist, oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Aus diesem Grund würde ich den schon angesprochenen Tipp ebenfalls empfehlen: Schlüssen vom Vermieter rausgeben lassen und ihn an eine vertrauenswürdige Person übergeben, falls du für den Notfall einen zweiten Schlüssel außerhalb der Wohnung parat haben willst.
Falls sich abzeichnet, dass es dabei Diskussionen gibt, würde ich direkt zu einer Beratungsstelle gehen. Entweder Mieterverein (oder sowas) oder auch eine Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung - falls vorhanden. Es ist zwar natürlich äußerst schade, dass man heutzutage direkt alles auf die rechtssichere Art angehen muss, aber leider ist rechtswidriges Verhalten von Seiten der Vermieter allgegenwärtig (aber natürlich auch oft anders rum).
Ich hatte auch mal eine Mietwohnung, und der Vermieter wollte für Notfälle einen Schlüssel haben. Da haben wir aber diesen Schlüssel in einen kleinen Karton gesteckt, den Karton in einen festen Umschlag, diesen zugeklebt und dann auf der Klebelasche beide unterschrieben. So hätte der Vermieter im Ernstfall Zugriff auf einen Schlüssel, kann aber jederzeit nachweisen, dass er ihn nicht benutzt hat.
Ein Vermieter darf die vermietete Wohnung nicht von sich aus betreten. Er kann Dich darum bitten, und Du darfst ihn hereinlassen.
was sagt ihr zu dieser Situation?
Den Zweitschlüssel vom Vermieter einfordern und an eine Vertrauensperson geben.