Handelt es sich um eine Kindswohlgefährdung?

7 Antworten

Dazu nur einmal der via diesem Paragraphen gesetzlich festgehaltene Anspruch auf eine gewaltfreie Erziehung :

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

Sobald die Mutter ihre Kinder irgendwie schlägt, sei es nun mit Gürtel, Schuhen, Klopapier oder Pömpel, dann ist das immer Kindeswohlgefährdung.

Sofern das Jugendamt über die Situation informiert wird, würde das Jugendamt zuerst versuchen mit Hilfe einer Familienhilfe etc. den Kindern zu helfen. Sollte die Hilfe nicht möglich sein bzw. die Sucht & Gewalt nicht kontrollierbar sein, würden die Kinder aus der Familie genommen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Klinische Sozialarbeit

Alleine am ersten Satz erkennt das Jugendamt, dass es wahrscheinlich Kindeswohlgefährdung wäre und würde die Familie überprüfen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin der Detektiv, der seine Fälle im Schlaf löst

das ist definitiv Gewalt und natürlich ist das Wohl des Kindes dadurch nicht nur gefährdet, sondern bereits geschädigt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich mag es wissenschaftlich fundiert. 📋