Handelt es sich um eine Kindswohlgefährdung?
Die folgende Beschreibung ist rein hypothetisch und mich würde interessieren, ob es sich um Kindswohlgefährdung handelt.
Die Mutter schreit die Kinder nicht selten an und gelegentlich ohrfeigt sie ihre Kinder.
Weiterhin schlägt sie ihre Kinder auch mit Küchenhelfern wie Kochlöffel oder mit Kleidungsstücken. Auch psychische Gewalt benutzt die Mutter in ihrer Erziehung, indem sie oft das Selbstwertgefühl der Kinder angreift oder ihre Kinder gänzlich ignoriert. Abwertungen nehmen einen Großteil in ihrem Umgangston gegenüber ihren Kindern ein. Weiterhin setzt sie ihre Kinder stets unter Druck, ihre Erwartungen zu erfüllen, was sich in Form emotionaler Erpressung zeigt.
Es bleibt anzumerken, dass die Mutter phasenweise in einer schlechten mentalen Verfassung ist und daher oft psychiatrische Aufenthalte hat. Weiterhin ist sie dem Alkohol verfallen und unterzog sich etlichen Kuren.
7 Antworten
Dazu nur einmal der via diesem Paragraphen gesetzlich festgehaltene Anspruch auf eine gewaltfreie Erziehung :
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Sobald die Mutter ihre Kinder irgendwie schlägt, sei es nun mit Gürtel, Schuhen, Klopapier oder Pömpel, dann ist das immer Kindeswohlgefährdung.
Sofern das Jugendamt über die Situation informiert wird, würde das Jugendamt zuerst versuchen mit Hilfe einer Familienhilfe etc. den Kindern zu helfen. Sollte die Hilfe nicht möglich sein bzw. die Sucht & Gewalt nicht kontrollierbar sein, würden die Kinder aus der Familie genommen werden.
Alleine am ersten Satz erkennt das Jugendamt, dass es wahrscheinlich Kindeswohlgefährdung wäre und würde die Familie überprüfen
das ist definitiv Gewalt und natürlich ist das Wohl des Kindes dadurch nicht nur gefährdet, sondern bereits geschädigt