Hallo ich habe meine Schriftliche Prüfung ( Einzelhändler) nicht bestanden(unter 40 P.) Darf ich in die Mündliche gehen und eine Ergänzungsprüfung machen?

4 Antworten

Unter 40 Punkte heißt "Ungenügend" und damit gibt es auch keine Möglichkeit einer Ergänzungsprüfung.

Zur mündlichen Prüfung darfst Du vermutlich dennoch antreten, musst dann in ca. 6 Monaten allerdings die schriftliche Prüfung wiederholen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Nein du musst in einem halben Jahr die Prüfung nochmal machen.

Du kannst es in 6 Monaten noch mal versuchen.

Nein, dies ist nicht erlaubt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 🌍 Dazu habe ich schon viele Erfahrungen gesammelt. 😇