Hallo Ich bin durch die mündliche Prüfung als Verkäufer gefallen, kann ich trotzdem als Einzelhändler weiterlernen?

4 Antworten

Also dein Chef muß dich einmal den Azubi-vertrag verlängern lassen, wenn du das willst.

Aber wenn ihr euch anders einigt, und du lieber direkt ne volle Stelle bekommen kannst (was ja meist deutlich mehr Geld mit sich bringt) und du einfach nur die Prüfung noch mal in nem halben Jahr wiederholen kannst, dann geht das, klar.

(Ich mache das auch gerade, praktische Prüfung versemmelt, aber Chef hat mir trotzdem den Übernahmevertrag angeboten, den wir eigentlich für nach der bestandenen Prüfung ausgehandelt hatten. Und im Januar versuch ich es nochmal. Nur vorbereiten muß ich mich alleine auf die Prüfung, da ich ja nicht mehr offiziell in Ausbildung bin.)

Verkäufer und Einzelhändler sind zwei getrennte Berufe. Ein Weiterlernen als Einzelhändler geht nur, wenn du die Verkäuferprüfung bestanden hast, denn sie gilt als 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung des Einzelhändlers. Ohne diese Vorleistung kann auch dein Vertrag nicht bei der IHK eingereicht werden.

Mit der Mündlichen Prüfung meinst du sicherlich das Fallbezogene Fachgespräch. Schade - aber gut, die IHK wird sich bei dir melden und du kannst dir den Schriftlichen Teil für die Wiederholung anrechnen lassen und dann machst du im nächsten Prüfungstermin Winter 2016/17 (Jan 2017) halt nochmal das Fallbezogene Fachgespräch.

Wenn das bestanden ist, kannst du mit dem Einzelhändler weiter machen. Frag deinen Berufsschullehrer, ob zum Halbjahreswechsel vielleicht auch eine Oberstufen-Einzelhändler-Klasse im Februar neu beginnt. 

einfach die Prüfung wiederholen und dann eine Ausbildungs-Stelle suchen

egal in welchem Bereich. Eine zweite Chance gibt es immer. Sogar für Kaufleute