Haben Rechtsüberholer auf der Autobahn eine Teilschuld, wenn der Linksfahrende beim Spurwechsel einen Unfall baut, weil rechts überholen ja verboten ist?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um meiner korrekten Ansichtsweise noch mal Aufwind zu verleihen...

Ich habe diese Frage einen Bekannten gestellt, der als Polizist in Lohn und Brot steht.

Also: Vollschuld dem Rechtsüberholer.

Dieser handelt mit Vorsatz. Der Linksschleicher handelt NICHT mit Vorsatz. Wenn er sich wieder rechts einordnen will, wird er ja nicht vorsätzlich einen Unfall provozieren. Und einen eventuellen Vorsatz fürs Fahren auf der linken Spur könnte man ihm nicht nachweisen. Eine Nötigung ist es im übrigen nicht, weil diese ebenfalls nur in Tateinheit eines Vorsatzes zu belegen wäre, was man ihm ja wie gesagt nicht nachweisen kann. Damit bleibt das langsame Fahren auf der linken Spur ebenfalls und bestenfalls eine Owi. Und wie ich bereits vorher erwähnte macht eine Owi die andere nicht wett. Das Rechtsüberholen ist schwerwiegender. Schach und Matt.

So hätte ich es vermutlich formulieren sollen. Das Wort: Vorsatz fiel mir wohl nicht ein. Stattdessen habe ich es umschrieben mit absichtlich und mit vollem Bewusstsein. 🤷😅

Woher ich das weiß:Recherche

Rechts überholen ist grundsätzlich verboten auf der Autobahn, also auf jeden Fall Teilschuld. Ausnahmen sind Kollonenverkehr oder Stausituationen zB in einer Stadt, wo man durchaus rechts überholen darf

roboboy  05.07.2020, 22:52

Anmerkung:

In diesem Falle spricht man aber nicht mehr von Überholen, sondern von "vorbei fahren". Die einzige Chance, die 100%ige Schuld dem Linksfahrenden zuzuschieben ist es, auf Nötigung zu gehen (Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot). Stellt ein Gericht also fest, dass der Rechtsüberholer so gehandelt hat, weil er von dem Linksfahrenden dazu genötigt wurde, trifft diesen u.U keine Schuld. Immerhin war ja genug Platz zum Rechts überholen, also hätte der linksfahrende Wechseln müssen.

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Antitroll1234  06.07.2020, 09:47
@roboboy
In diesem Falle spricht man aber nicht mehr von Überholen, sondern von "vorbei fahren".

Das ist Überholen, Vorbeifahren kann man an festen Hindernissen oder an nicht verkehrsbedingt stehenden Fahrzeugen.

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roboboy  07.07.2020, 15:33
@Antitroll1234

§7 Abs. 2

"Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden."

Die Formulierung lautet absichtlich nicht überholen, da das in §5 verboten wurde. So hab ich es in der Fahrschule gelernt.

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Eichbaum1963  07.07.2020, 21:37
@roboboy

"Vorbei fahren" nach gesetzlicher Bestimmung geht in der Tat nur an Hindernissen oder nicht verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen.

Wer ein Fahrzeug im fließenden Verkehr passiert, der Überholt! Grundsätzlich!

Und bezüglich "deiner" Nötigung: so schnell geht das sicher nicht:

https://www.iww.de/va/archiv/noetigung-im-strassenverkehr-dauerndes-linksfahren-auf-der-autobahn-muss-nicht-immer-noetigung-sein-f43242

Und:

Autofahrer, deren nächster Überholvorgang absehbar ist, müssen also nicht sofort zurück auf die rechte Spur. Wenn die rechte Spur vor dem nächsten Überholvorgang allerdings deutlich länger als 20 Sekunden befahren werden könnte, dann muss der Autofahrer wieder dorthin wechseln.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/rechtsfahrgebot/

Das reicht aber manchen schon zum rechts überholen...

Wie war das nochmal mit Jura? *sfg*^^

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roboboy  07.07.2020, 21:40
@Eichbaum1963

Niemand hat behauptet, dass es immer der 3. Fall sein muss. Das drehst du dir grad so hin. Ich habe gesagt, unter Umständen ist auch das möglich. Natürlich muss das im Einzelfall geprüft werden. Aber "Rechts überholt=Volle Schuld" trifft halt absolut nicht zu. Da in fast jedem Fall beide einen Fehler gemacht haben, wird es wohl meist auf 50/50 rauslaufen. Jeder seinen eigenen Schaden. Der eine hätte net überholen dürfen. Der andere hätte nicht wechseln dürfen.

Wer ein Fahrzeug im fließenden Verkehr passiert, der Überholt! Grundsätzlich!

Hab ich mal anders gelernt. Warum ist dann explizit nicht von "überholen" die Rede?

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Eichbaum1963  07.07.2020, 21:55
@roboboy

Tja evtl. lernt man auch mal was falsches.^^

Im Übrigen: von "überholen" oder "überholt" findet sich genug in der StVO.

Und Gegenfrage: Warum wird diesbezüglich nirgendwo "vorbeifahren" erwähnt? ;)

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Antitroll1234  08.07.2020, 10:12
@roboboy
50/50 rauslaufen. Jeder seinen eigenen Schaden.

Nicht korrekt, 50:50 bedeutet, dass man 50% vom Schaden des jeweils anderen begleichen muss.

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Antitroll1234  08.07.2020, 10:17
@roboboy

...ein oder gibt es dabei nicht, es gibt in keiner der hier vorkommenden Konstellation einen Fall, dass beide Beteiligten ihren Schaden komplett selbst tragen. Entweder haftet einer mit 100% oder es erfolgt eine Haftungsteilung.

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Das muss ein Gericht klären, so generell kann man das nicht sagen.

Folgende Szenarien sind möglich:

1: Rechtsüberholer fährt wie ein Rüpel, gefährdet andere und der linksfahrende hatte keine Chance-->Vollschuld vom Rechtsüberholer.

2: Teilschuld-der eine überholt rechts, der andere Schaut nicht. Beide haben sich nicht nach Regeln verhalten.

3: Der Rechtsüberholer konnte Rechts überholen. Warum? Offensichtlich war genug Platz, der linksfahrende hat also gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen. Je nach Situation kann hier durchaus eine Nötigung vorliegen, es kann also theoretisch sogar auf eine Vollschuld des Linksfahrenden Herauslaufen, je nach dem, wie die Gesamtsituation zu bewerten ist.

Daniel0000 
Fragesteller
 05.07.2020, 22:52

in meiner Frage wäre der 3. Fall interessant. vielen Dank für die Antwort!!

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roboboy  05.07.2020, 22:53
@Daniel0000

Wenn es dich betrifft, egal in welcher Position:

Hol dir n sehr guten Rechtsverdreher, sonst ist man da ganz schnell der Arsch.

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DaHelmut  05.07.2020, 23:41
@Daniel0000

Das kannst du schön klemmen. 😂 Eine Nötigung berechtigt niemand zur Ordnungswidrigkeit. 😂 Dem wird kein Richter zustimmen. Die Teilschuld hast du sicher. Wenn nicht gar die Vollschuld, da der Anwalt vom Linksfahrer mit Unachtsamkeit auf Grund von Routine um die Ecke kommen kann. Und nur weil er eben nicht rechts fährt berechtigt dich das zum rechts überholen.

Zu 1. Völlig korrekt.

Zu 2. Falsch. Rechts überholen ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei vollem Bewusstsein und gezielt durchgeführt wird. Das passiert nicht Mal eben so. Währendessen das routinierte Einscheren von links nach rechts Routine darstellen kann und dieser Fahrer sicher keine Kollision geplant hat. Daher tendiere ich auch hier auf Vollschuld des Rechtsfahrers.

Zu 3. Wie als erstes erläutert... Eine Owi macht die andere Owi nicht wett. Und da der Rechtsfahrer wissentlich eine solche begangen hat, trifft auch hier Vollschuld zu. Eine Teilschuld halte ich generell für ausgeschlossen.

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roboboy  07.07.2020, 16:15
@DaHelmut

Zu 2. Falsch. Rechts überholen ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei vollem Bewusstsein und gezielt durchgeführt wird. Das passiert nicht Mal eben so. Währendessen das routinierte Einscheren von links nach rechts Routine darstellen kann und dieser Fahrer sicher keine Kollision geplant hat. Daher tendiere ich auch hier auf Vollschuld des Rechtsfahrers.

Mit Jura hast du eher nichts am Hut, oder?

Eine Vollschuld ist in diesem Falle fast auszuschließen, da der Spurwechsler die Spur gewechselt hat, ohne vorher zu prüfen, ob ein Spurwechsel gefahrlos möglich ist. §7 Abs. 5 StVO. Heißt also: Die einzige Chance die Vollschuld auf den Rechtsüberholer abzuwälzen ist es, zu beweisen, dass dieser so Rüpelhaft gefahren ist, dass der linksschleicher keine Chance hatte, zu reagieren. Das wird aber ehrlich gesagt sehr schwer.

Eine Owi macht die andere Owi nicht wett.

Uff. Korrekt: Rechtsüberholen ist eine Ordnungswidrigkeit, Nötigung eine Straftat.

Und Nötigung heißt "Nötigung", da der Rechtsüberholer durch das Verhalten des Linksschleichers zu einer Handlung genötigt wurde, die er normalwerweise nicht machen würde. Heißt im Klartext: langsamer fahren. Du kannst tatsächlich davon ausgehen, dass es so ausgehen kann, wenn man einen guten Anwalt hat.

Das Problem: Du stolperst mit dieser Fragestellung in ein Juristisches Problem.

Gilt der Punkt "Rechtfertigender Notstand" auch bei Nötigung?

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DaHelmut  16.07.2020, 17:51
@roboboy

Und das ist wirklich dein ernst? Dass der Rechtsüberholer "genötigt" wurde, eben das zu tun?!? Dann sollte er wohl generell denn Führerschein abgeben. Wenn ich mich hinreißen lasse, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, weil der Linksfahrer schleicht, dann bin ich doch kein Deut besser, da ich ebenfalls fernab der Richtlinien handle. Eine Owi, die im übrigen dem Gefahrenpotential des Linksschleichers den Mittelfinger zeigt. Sind wir ehrlich, dann hatten wir alle schon diesen Schleicher vor uns. Und wir haben sicher in Mehrheit alle in gewisser Weise ins Lenkrad gebissen und uns darüber echauffiert. Wer sich dann aber nicht beherrschen kann und eine Gefährdung im Straßenverkehr mit einer Gefährdung im Straßenverkehr beantwortet, sollte eher an sich arbeiten.

Mit Jura per se habe ich nichts am Hut. Aber ich teile deine Meinung einfach nicht, da es sich hier sowieso immer um eine Betrachtung des Ganzen handeln muss, um pauschale Aussagen zu treffen. Und da spielen noch viel mehr Faktoren eine Rolle. Geschwindigkeit beider, toter Winkel, von mir aus Stand der Sonne und weiß der Kuckuck. Ich denke dennoch, dass sich tendenziell mehr eine Vollschuld des Rechtsüberholers ergibt. Aber das ist eben Ansichtssache unter Betrachtung aller Aspekte. 🤷 Ich bin Kraftfahrer von Beruf und würde lügen, wenn ich behaupten würde, dass ich noch nicht in der Situation war, dass ich so manchem Rechtsüberholer immer im Auge hatte. Und dass, obwohl ich mit meinen Spiegeln verheiratet bin. Ohne die geht nix. Nichts für ungut.

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wie lief es den ab? du hast rechts überholt und der wollte wieder auf die rechte spur?

Daniel0000 
Fragesteller
 05.07.2020, 22:52

ist nur eine frage. gibt ja immer wieder links/mittelspurschleicher..

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zeytinx33  05.07.2020, 22:54
@Daniel0000

kommt halt immer auf die sitaution an, aber rechtsüberholen ist generell verboten

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DaHelmut  06.07.2020, 17:44
@zeytinx33

Dem kann ich so nicht zustimmen. Wieso ist denn rechts überholen verboten? Eben WEIL beim einscheren von links oder Mitte nicht mit einem Rechtsüberholer gerechnet werden MUSS. Wenn man dem Linksschleicher jetzt ne Teilschuld einräumt, dann ist der Passus fürs rechts überholen sinnfrei.

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da rechts überholen grundsätzlich verboten ist , eine teilschuld gibts 100 pro