Grundstück erben und danach teilen?
Mein Mann hat ein Grundstück vererbt bekommen und irgendwann wollen wir dann auch drauf bauen. Seine Geschwister haben auch Grundstücke bekommen und einer das Familienhaus. Stimmt es wenn der Vater innerhalb 10 Jahre stirbt ist die Vererbung hinfällig und alle Kinder müssen alles teilen?
4 Antworten
Zunächstmal kann man nur Erben, wenn der Erblasser stribt. Ich vermute mal, sie meinen Schenkungen im Zuge der vorweggenommen Erbfolge.
Stimmt es wenn der Vater innerhalb 10 Jahre stirbt ist die Vererbung hinfällig und alle Kinder müssen alles teilen?
Nein, aber stribt der Erblasser innerhalb von 10 Jahren, kann eine Schenkung zu Pflichtteilsergenzungsansrüchen führen. Hier wird bei der Berechnung des Pflichtteils der Wert der Schenkung dem Nachlasswert hinzugerechnet. Hierbei wird jährlich um 10 % abgeschmolzen. Heißt nach 6 Jahren werden nur noch 40% des Schenkungswerts berücksichtigt.
Zu beachten ist ferner, das der Pflichtteil ein reiner Geldanspruch ist.
Ein anderer Punkt ist die verarmung des Schenkers innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung. Wenn der Vater also etwa ins Pflegeheim kommt und die Kosten nicht mehr aufbringen kann, dann kann die Schenkung rückabgewickelt werden. Allerdings läßt sich auch das durch Zahlung umgehen.
Eine angenommene Erbschaft kann nur noch über eine Anfechtung im Zuge eines Gerichtsverfahren aufgehoben werden. Voraussetzung für die Annahme - der Vater ist bereits gestorben.
Sofern der Wert eines Erben hierbei geringer Pflichtteil wäre, kann er gegenüber den Mit-Erben den fehlenden Betrag verlangen.
Deine 10 Jahre sind interessant, wenn der Vater noch leben würde, die Geschwister am Kaufvertrag nicht mitgewirkt haben- dann kann diese Schenkung abschmelzend über 10 Jahre in den Pflichtteilsergänzungsanspruch gehen.
Erben kann man nur, wenn jemand stirbt. Du redest von einer Schenkung. Die 10 Jahre könnten bei Pflichtteilansprüchen ein Rolle spielen. Allerdings müsst ihr in keinem Fall Haus und Grundstück teilen, da Pflichtteilansprüchen immer in Geld auszugleichen sind.
Nein, das verstehe ich nicht. Wenn nichts geschrieben ist kommt es zu einer Erbgemeinschaft. Ansonsten so wie es schriftlich festgehalten wurde.
Klar ist die Erbengemeinschaft ein Problem, das aber auch durch ein Testament nicht direkt gelöst ist. Das Testament enthält nur Auseinandersetzungsanordnungen, über die sich die Erben auch gemeinschaftlich hinwegsetzen könnten. So oder so müssen sich alle Erben einig sein, wer was bekommen soll.
Man kann nur zum Alleineigentum etwas erben, wenn man Alleinerbe ist.
Was immer noch völliger Unsinn ist. Das wird auch durch den nächsten Satz nicht richtiger. Wenn Opa dir sein Auto vermacht, bist du Alleineigentümer und niemand sonst, auch wenn es noch x weitere Erben gibt.
Falsch. Ich kann meine Behauptung jedenfalls durch Vorschriften untermauern. Du auch?
§ 1922 Abs. 1: „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über“
und
§ 2032 Abs 1. BGB: „Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.“
„Vermachen“ ist übrigens nochmal was anderes als „Vererben“.
Tatsächlich ist es nicht irrelevant, ob man etwas erst vom Erben verlangen muss oder ob es einem schon gehört ;). Wirklich diskutieren muss man da auch nix, weil die Rechtslage klar ist.
Hat aber auch eigentlich nichts damit zu tun, dass man sich als Erbengemeinschaft immer auseinandersetzen muss, um etwas im Alleineigentum zu haben.
Ist sachlich korrekt, aber für Nichtjuristen sehr irreführend.
99% würden verstehen, was gemeint ist, wenn jemand ein Grundstück "vererbt" bekommt, auch wenn's in Wahrheit ein Legat ist (möglicherweise ist "Legat" ein Austriazismus).
Während ich die Leute auch korrigiere, wenn sie zu Schenkungen unter Lebenden "erben" sagen.
Bei Immobilien ist die Besonderheit, dass die in der Mehrheit der Fälle den Großteil des Vermögens, also des Nachlasses, ausmachen. Da wird dann davon ausgegangen, dass deshalb eine Erbeinsetzung gewollt war.
Und natürlich „akzeptiert“ das Nachlassgericht sowas. Die Frage ist trotzdem, was die rechtliche Konsequenz ist. Da halten sich die Nachlassgerichte raus, weil das eine rechtliche Beratung wäre, die seitens des Gerichts nicht erfolgen darf.
§ 1939 BGB:
Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis).
Also:
Der Erblasser = Opa
ein anderer, der nicht Erbe ist = Enkel
Vermögensvorteil = Auto
Der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Erbe ist, dass der Erbe Kraft Gesetzes Rechtsnachfolger des Erblassers wird. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegen den Erben.
Wenn du mir nicht glaubst, google doch einfach mal. Du wirst genau die selbe Antwort finden. ;)
Das wurde dir schon erklärt als du scharf auf die Wohnung deiner Mutter warst. Du kannst nicht einfach abgreifen weil du meinst, deine Schwester hat schon alles (und sich selbst erwirtschaftet) und du kannst dich später in das gemachte Nest setzen.
Also, arbeite weiter an deiner EU Rente mit spätestens 33 Jahren.
Klar das du das nicht verstehst, hat etwas mit dem Erbrecht zu tun.
Auch wenn es ein Testament gibt, gibt es eine Erbengemeinschaft. Man kann in Deutschland nichts direkt vererben.