Grundstück erben und danach teilen?

4 Antworten

Zunächstmal kann man nur Erben, wenn der Erblasser stribt. Ich vermute mal, sie meinen Schenkungen im Zuge der vorweggenommen Erbfolge.

Stimmt es wenn der Vater innerhalb 10 Jahre stirbt ist die Vererbung hinfällig und alle Kinder müssen alles teilen?

Nein, aber stribt der Erblasser innerhalb von 10 Jahren, kann eine Schenkung zu Pflichtteilsergenzungsansrüchen führen. Hier wird bei der Berechnung des Pflichtteils der Wert der Schenkung dem Nachlasswert hinzugerechnet. Hierbei wird jährlich um 10 % abgeschmolzen. Heißt nach 6 Jahren werden nur noch 40% des Schenkungswerts berücksichtigt.

Zu beachten ist ferner, das der Pflichtteil ein reiner Geldanspruch ist.

Ein anderer Punkt ist die verarmung des Schenkers innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung. Wenn der Vater also etwa ins Pflegeheim kommt und die Kosten nicht mehr aufbringen kann, dann kann die Schenkung rückabgewickelt werden. Allerdings läßt sich auch das durch Zahlung umgehen.

Woher ich das weiß:Recherche

Eine angenommene Erbschaft kann nur noch über eine Anfechtung im Zuge eines Gerichtsverfahren aufgehoben werden. Voraussetzung für die Annahme - der Vater ist bereits gestorben.

Sofern der Wert eines Erben hierbei geringer Pflichtteil wäre, kann er gegenüber den Mit-Erben den fehlenden Betrag verlangen.

Deine 10 Jahre sind interessant, wenn der Vater noch leben würde, die Geschwister am Kaufvertrag nicht mitgewirkt haben- dann kann diese Schenkung abschmelzend über 10 Jahre in den Pflichtteilsergänzungsanspruch gehen.

Erben kann man nur, wenn jemand stirbt. Du redest von einer Schenkung. Die 10 Jahre könnten bei Pflichtteilansprüchen ein Rolle spielen. Allerdings müsst ihr in keinem Fall Haus und Grundstück teilen, da Pflichtteilansprüchen immer in Geld auszugleichen sind.

Nein, das verstehe ich nicht. Wenn nichts geschrieben ist kommt es zu einer Erbgemeinschaft. Ansonsten so wie es schriftlich festgehalten wurde.


Clon99  06.05.2024, 06:07

Auch wenn es ein Testament gibt, gibt es eine Erbengemeinschaft. Man kann in Deutschland nichts direkt vererben.

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Clon99  06.05.2024, 06:12
@Deckel92

Wenn man einen Pflichtteil bekommt, erbt man nicht.

Ich meinte, dass man eben in Deutschland nicht direkt Gegenstände zum Alleineigentum erben kann. Man ist immer in einer Erbengemeinschaft, wenn mindestens eine weitere Person geerbt hat.

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Deckel92  06.05.2024, 06:19
@Clon99

Ok.

Nun eine Erbengemeinschaft ist aber meistens ein riesen Problem, hat mit ausbezahlen usw zu tun. Sind viele Familien kaputt gegangen.

Ein Testament regelt dies am besten.

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Oponn  06.05.2024, 07:35
@Clon99
Ich meinte, dass man eben in Deutschland nicht direkt Gegenstände zum Alleineigentum erben kann.

Natürlich kann man.

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Clon99  06.05.2024, 09:12
@Oponn

Lies doch den nächsten Satz nochmal. Man kann nur zum Alleineigentum etwas erben, wenn man Alleinerbe ist. (abgesehen von handelsrechtlichen Ausnahmen). Nennt man Gesamtrechtsnachfolge oder Universalsukzession.

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Clon99  06.05.2024, 09:14
@Deckel92

Klar ist die Erbengemeinschaft ein Problem, das aber auch durch ein Testament nicht direkt gelöst ist. Das Testament enthält nur Auseinandersetzungsanordnungen, über die sich die Erben auch gemeinschaftlich hinwegsetzen könnten. So oder so müssen sich alle Erben einig sein, wer was bekommen soll.

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Oponn  06.05.2024, 09:39
@Clon99
Man kann nur zum Alleineigentum etwas erben, wenn man Alleinerbe ist.

Was immer noch völliger Unsinn ist. Das wird auch durch den nächsten Satz nicht richtiger. Wenn Opa dir sein Auto vermacht, bist du Alleineigentümer und niemand sonst, auch wenn es noch x weitere Erben gibt.

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Clon99  06.05.2024, 16:33
@Oponn

Falsch. Ich kann meine Behauptung jedenfalls durch Vorschriften untermauern. Du auch?

§ 1922 Abs. 1: „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über“

und

§ 2032 Abs 1. BGB: „Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.“

„Vermachen“ ist übrigens nochmal was anderes als „Vererben“.

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Oponn  06.05.2024, 18:06
@Clon99

Du möchtest jetzt also eine dialektische Diskussion über den Unterschied zwischen vermachen und vererben führen? Das versteht hier doch keiner und ist praktisch auch irrelevant.

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Clon99  06.05.2024, 18:23
@Oponn

Tatsächlich ist es nicht irrelevant, ob man etwas erst vom Erben verlangen muss oder ob es einem schon gehört ;). Wirklich diskutieren muss man da auch nix, weil die Rechtslage klar ist.

Hat aber auch eigentlich nichts damit zu tun, dass man sich als Erbengemeinschaft immer auseinandersetzen muss, um etwas im Alleineigentum zu haben.

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Oponn  06.05.2024, 18:39
@Clon99

Jemand ist tot und ein Anderer hat einen seiner Gegenstände im Alleineigentum.

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Clon99  06.05.2024, 18:46
@Oponn

So ist es rechtlich nun mal nicht. Da kannst du diskutieren wie du willst, Unrecht hat du da leider trotzdem. Jedenfalls wenn mehrere Leute erben. Wenn einer erbt hast du Recht.

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Oponn  06.05.2024, 19:17
@Clon99

Doch exakt so ist es rechtlich. Wer bekommt denn in deiner Welt das Auto nach Opas Tod, wenn er es seinem Enkel vermacht hat und der nicht Alleinerbe ist?

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Clon99  06.05.2024, 19:20
@Oponn

Der/die Erbe/n und er hat einen Herausgabeanspruch gegen diese aufgrund eines Vermächtnisses nach §1939 BGB :)

In meiner Welt habe ich das übrigens auch studiert.

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Naimrif  07.05.2024, 11:49
@Clon99

Ist sachlich korrekt, aber für Nichtjuristen sehr irreführend.

99% würden verstehen, was gemeint ist, wenn jemand ein Grundstück "vererbt" bekommt, auch wenn's in Wahrheit ein Legat ist (möglicherweise ist "Legat" ein Austriazismus).

Während ich die Leute auch korrigiere, wenn sie zu Schenkungen unter Lebenden "erben" sagen.

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Clon99  07.05.2024, 13:13
@Naimrif

Ja naja ich finde es tatsächlich nicht sonderlich kompliziert und eben praktisch auch wichtig zu wissen, dass man eben immer in einer Erbengemeinschaft ist und diese auseinandersetzen sollte 😅

Und ja, Legat ist offenbar bei uns das Vermächtnis :)

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Oponn  07.05.2024, 13:14
@Clon99

Nö, wie kommst du darauf? Da steht das exakte Gegenteil.

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Naimrif  07.05.2024, 14:09
@Clon99

Zumindest wird ein Testament, in dem jemand erklärt "Das Haus in der xy-Straße soll meine Tochter erben" vom Gericht so akzeptiert, wie es gemeint ist. Obwohl man sonst bei Testamenten ja recht formal ist.

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Clon99  07.05.2024, 14:41
@Naimrif

Bei Immobilien ist die Besonderheit, dass die in der Mehrheit der Fälle den Großteil des Vermögens, also des Nachlasses, ausmachen. Da wird dann davon ausgegangen, dass deshalb eine Erbeinsetzung gewollt war.

Und natürlich „akzeptiert“ das Nachlassgericht sowas. Die Frage ist trotzdem, was die rechtliche Konsequenz ist. Da halten sich die Nachlassgerichte raus, weil das eine rechtliche Beratung wäre, die seitens des Gerichts nicht erfolgen darf.

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Clon99  07.05.2024, 14:45
@Oponn

§ 1939 BGB:

Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis).

Also:

Der Erblasser = Opa

ein anderer, der nicht Erbe ist = Enkel

Vermögensvorteil = Auto

Der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Erbe ist, dass der Erbe Kraft Gesetzes Rechtsnachfolger des Erblassers wird. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegen den Erben.

Wenn du mir nicht glaubst, google doch einfach mal. Du wirst genau die selbe Antwort finden. ;)

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Oponn  07.05.2024, 14:53
@Clon99
Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegen den Erben.

Und wird damit Alleineigentümer.

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Clon99  07.05.2024, 16:10
@Oponn

Wenn er den Gegenstand übereignet bekommen hat. Der Erbe ist bis dahin Eigentümer.
Wenn du etwas kaufst, bist du ja auch nicht schon mit Kauf Eigentümer sondern erst mit Übereignung.

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HoskevonBerg  06.05.2024, 08:54

Das wurde dir schon erklärt als du scharf auf die Wohnung deiner Mutter warst. Du kannst nicht einfach abgreifen weil du meinst, deine Schwester hat schon alles (und sich selbst erwirtschaftet) und du kannst dich später in das gemachte Nest setzen.

Also, arbeite weiter an deiner EU Rente mit spätestens 33 Jahren.

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