Erbenanfrage?

2 Antworten

Hallo GTOHITMAN,

bei einer Vererbung werden alle Objekte gleich behandelt/ gleich verteilt, soweit der Wille des Verstorbenen auf dem Testament festgehalten wurde. So zählt am Ende auch nur der persönliche Wert.

mfG,

Julianrar

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kann man ,,umgangen'' werden wenn gröbere Streitigkeiten bestehen oder der gesamte Wert jemanden aus der Familie vererbt werden dass der jenige wiederum ,,umgangen'' wird? 

Der Erblasser kann nach Belieben jeden potentiellen Erben von der Erbfolge ausschließen.

Ggf. hat der Enterbte einen Pflichtteilsanspruch, der aber nur auf Zahlung von Geld gerichtet ist.

Wenn zb. ein Haus vererbt wird hat es ja noch niemand verkauft und ist sozusagen wertlos?

...hä? Nein.

Bei welchen Werten wird da unterschieden oder wird alles gleich behandelt. Ob Möbel, Haus, Grundstück, Felder, Briefmarkensammlung,

Wie meinst du das?


GTOHITMAN 
Fragesteller
 19.01.2020, 12:10

dh. du willst sagen dass bei einem Erbe ,,alles'' gleichmässig aufgeteilt wird und dem enterbten der ,,pflichtteil'' abgekauft wird? Sodass dem Erben alles gehört. Im schlimmsten Fall könnte man aber auch nichts bekommen?

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VirageXO  19.01.2020, 13:01
@GTOHITMAN
dh. du willst sagen dass bei einem Erbe ,,alles'' gleichmässig aufgeteilt wird

Hat der Erblasser keine Teilungsanordnung verfügt, geht alles zu gleichen Teilen - d.h. bei 2 Erben bekommt jeder die Hälfte, bei 3 Erben jeder ein Drittel und so weiter.

und dem enterbten der ,,pflichtteil'' abgekauft wird?

Der Pflichtteil ist eine Art "Ersatzanspruch" dafür, dass man enterbt wurde - § 2303 BGB:
"Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils."

Der Pflichtteilsanspruch berechtigt den Enterbten nicht an der Teilhabe des Nachlasses - d.h., ihm gehört nicht automatisch ein Anteil am Haus, Auto, Boot, Goldvorrat oder wasauchimmer. Er kann lediglich Geldzahlung verlangen.

Im schlimmsten Fall könnte man aber auch nichts bekommen?

Was genau meinst du damit?

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florestino  19.01.2020, 13:02
@GTOHITMAN

Nein, bei einem Erbe wird nicht alles gleichmäßig aufgeteilt. Es wird so aufgeteilt, wie es das Testament vorsieht (wenn es eines gibt). Oder nach der gesetzlichen Erbfolge. Ist ein gesetzlicher Erbe per Testament enterbt, bekommt er den Pflichtteil (1/2 des gesetzlichen Erbteils in Geld).

Es kann aber auch nichts oder gar Schulden zu erben geben.

Google mal nach gesetzlichem Erbteil und Pflichtteil.

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florestino  19.01.2020, 13:04
@VirageXO

Hat der Erblasser keine Teilungsanordnung verfügt, geht alles zu gleichen Teilen - d.h. bei 2 Erben bekommt jeder die Hälfte, bei 3 Erben jeder ein Drittel und so weiter.

Das stimmt so nicht, da z.B. bei gesetzlichen Güterstand der Ehepartner mehr erbt als z.B. die Kinder.

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VirageXO  19.01.2020, 13:07
@florestino

Jo, war ungenau meinerseits. Ich habe das auf den Fall "Erben gleicher Ordnung" zusammengefasst; hätte ich aber kenntlich machen müssen.

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