Gibt es eine (rechtliche)Regelung, um wieviel % das Angebot von der Rechnung abweichen darf?
5 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Gar nicht. Ein Angebot ist verbindlich. Alles andere ist ein Kostenvoranschlag.
Abweichen kann ein Angebot nur, wenn zusätzliche Arbeiten angefallen sind. Die Arbeiten, die aufgeführt sind, dürfen nicht teurer sein im Nachhinein.
Schau mal hier, ob das zutrifft: https://www.finanztip.de/kostenvoranschlag-handwerkerrechnung/
Ein Angebot ist verbindlich, wenn der Kunde es akzeptiert hat.
Anders ist es, bei einem Kostenvoranschlag für eine Reparatur. Da können ja unvorhergesehene Komplikationen auftreten.
Wenn es sich um ein verbindliches Pauschalangebot handelt, ist gar keine Abweichung zulässig.
Die Frage ist aber zu unkonkret, um hier eine genaue Antwort geben zu können.
Um die 20%, Quelle: http://www.verbraucherrechtliches.de
Ich meine z.b. Angebot für Wartung von Heizungen oder Angebot neuen Heizung ... denn auf Rechnung steht höhere Betrag drauf. Oder das gleiche Angebot für eine Renovierung von einer Firma,