Gibt es eine (rechtliche)Regelung, um wieviel % das Angebot von der Rechnung abweichen darf?

5 Antworten

Gar nicht. Ein Angebot ist verbindlich. Alles andere ist ein Kostenvoranschlag.

Abweichen kann ein Angebot nur, wenn zusätzliche Arbeiten angefallen sind. Die Arbeiten, die aufgeführt sind, dürfen nicht teurer sein im Nachhinein.

Ein Angebot ist verbindlich, wenn der Kunde es akzeptiert hat.

Anders ist es, bei einem Kostenvoranschlag für eine Reparatur. Da können ja unvorhergesehene Komplikationen auftreten.

magicga 
Fragesteller
 12.08.2019, 11:47

Ich meine z.b. Angebot für Wartung von Heizungen oder Angebot neuen Heizung ... denn auf Rechnung steht höhere Betrag drauf. Oder das gleiche Angebot für eine Renovierung von einer Firma,

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DerHans  12.08.2019, 12:00
@magicga

Bei einem solchen Angebot steht ja normalerweise ein verbindliches Datum wie lange das gilt.

Aber bei Handwerkerleistungen können IMMER unvorhersehbare Probleme auftauchen, die können durch den KVA nicht gedeckt sein.

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magicga 
Fragesteller
 12.08.2019, 12:19
@DerHans

d.h. bei handwerkliche Angebot kann der Handwerk 100€ angebot machen und später 1000€ Rechnung verlagen auch wenn es keine Probleme gibt ? oder hab ich es falsch verstanden ?

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Wenn es sich um ein verbindliches Pauschalangebot handelt, ist gar keine Abweichung zulässig.

Die Frage ist aber zu unkonkret, um hier eine genaue Antwort geben zu können.