Angebot für Dienstleistung schreiben ohne Anfrage?
Hallo zusammen,
kann/ darf ich quasi als direkte Werbemaßnahme für einzelne Private Kunden ihnen ein Angebot schreiben, ohne dass sie mir eine Anfrage für meine Dienstleistung gemacht haben?
Und ihnen das quasi in den Briefkasten zu werfen.
Im Zuge einer Gewerbegründung im Steinreinigungssegment muss ich Kunden finden. So kann ich vielversprechende Kunden direkter und individueller ansprechen.
1 Antwort
Du musst darauf achten, dass die Personen Werbung akzeptieren, d.h. du darfst nicht dort einwerfen, wo "Keine Werbung!" oder ähnliches steht.
Eventuell wäre auch Online-Werbung eine Idee?
Wenn du wirklich bereits ein fertiges Angebot abgibst, musst du auch ggf. direkt weitere Informationspflichten erfüllen, z.B. eine Belehrung über das Widerrufsrecht, Infos gemäß DL-InfoV, und so weiter... Diese Informationen könnten Kunden vielleicht sogar abschrecken.
Ja, Online-Werbung steht ebenfalls auf dem Plan. Ich frage mich aber wie es da aussieht, da ein Angebot ja quasi für mich verbindlich ist als Dinstleister.