Können Angebote in Rechnung gestellt werden?

6 Antworten

Da Kaufvertrag nicht durch ein Angebot (Werbung) zustande kommen kann, sondern es von Dir eine Willenserklärung bedarf und die andere Seite diese dann auch annehmen muss, ist keine Kaufvertrag entstanden.

In dem Fall kannst Du die Zahlung verweigern und solltest der Rechnung eindeutig widersprechen mit der Begründung, dass es keinen Vertrag gibt und Du deshalb nicht zahlen wirst.

Ein individuell ausgearbeiteter Kostenvorschlag kann durchaus in Rechnung gestellt werden. Wurden also speziell für Dein Ladenlokal Werbemaßnahmen zusammen gestellt (Schilder, Leuchtreklame, Logo erstellt etc.) kann diese Arbeit meiner Meinung nach durchaus in Rechnung gestellt werden. Allerdings muss dies vorher angekündigt werden.

Xipolis  24.05.2016, 01:37

Die Kosten wird der Leistende nur dann durchsetzen können, wenn der Leistungsempfänger dem zugestimmt hat und der Leistende diese Zustimmung nachweisen kann.

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Also wir haben einen ähnlichen Fall mit einem Elektrikerangebot dort wurden nun fürs Angebot 860€ in Rechnung gestellt dafür das er geschaut hat was er zu erledigen hat und 2 Gespräche mit mir. Wir sind da auch der >Meinung er soll was bekommen aber keine 860€. Bei dir hat er Grafiken gemacht? Also rechtlich darf er was abrechnen aber dann musst du eine Leistung erhalten. Ohne Leistung kein Geld für den Unternehmer. Du hast zwar nichts unterschrieben aber Schriftverkehr besteht ja doch zwischen Euch, wo du Ihn mehr oder weniger beauftragt hast. Oder?

Sieh dir alles noch mal in Ruhe an. Wie ist das Angebot zu Stande gekommen? Hast du das schriftlich angefordert? War es unverbindlich? Taucht das Wort irgendwo auf? Wird in dem Angebot von einer späteren Verrechnung der Kosten für die Erstellung gesprochen? Wie aufwändig war das Angebot? Geht es über mehrere Seiten und musste da etwas speziell berechnet/kalkuliert werden oder waren Standardwerbeschilder? Über welche Angebotssumme geht eigentlich? Entspricht der Wert der zu erbringendenden Leistungen ein Vielfaches dessen, was nun berechnet wird? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, lass dich vom Anwalt beraten.

Xipolis  24.05.2016, 01:35

War es unverbindlich? Taucht das Wort irgendwo auf?

Was soll das bitte für eine Rolle spielen in dem Fall? Selbst wenn der Leistende ein verbindliches Angebot erstellt, muss der Leistungsempfänger das Angebot nicht beauftragen.

Wird in dem Angebot von einer späteren Verrechnung der Kosten für die Erstellung gesprochen?

Das kann der Leistende natürlich reinschreiben wie er will, dennoch hat er keinen Anspruch darauf, wenn der Leistungsempfänger dem nicht vorher nachweislich zugestimmt hat.

Wie aufwändig war das Angebot? Geht es über mehrere Seiten und musste da etwas speziell berechnet/kalkuliert werden oder waren Standardwerbeschilder? Über welche Angebotssumme geht eigentlich? Entspricht der Wert der zu erbringendenden Leistungen ein Vielfaches dessen, was nun berechnet wird?

Das nennt man unternehmerisches Risiko. Man kann eben einen Pitch auch verlieren.

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Es ist durchaus üblich, dass für die Erstellung eines Angebots der Aufwand dafür verrechnet oder bei Nichtzustandekommen des Auftrags zumindest eine Abstandszahlung verlangt wird. Bei Zustandekommen des Auftrags werden dann üblicherweise die Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragssumme gegengerechnet. Niemand arbeitet gerne umsonst.