Gibt es eine Möglichkeit sich an das Umgangsrecht zu halten ohne den Vater zu sehen?
Hallo, ich gebäre in 2 Monaten einen gesunden Jungen. Der Vater und ich sind getrennt seit Juni. Es ging leider überhaupt nicht gut miteinander aus.
Nun, wir hatten bis vor kurzem eigentlich noch ab und zu Kontakt (wenn es um das Kind ging), aber er ignoriert mich seit ca 1-2 Wochen total. Er nimmt Termine nicht wahr und verschiebt ohne mich zu informieren einfach wichtige Termine (für die Anträge, zB Vaterschaftsanerkennung), ich brauche seine Steuer ID für einen Antrag - ignoriert, er ignoriert mich jedes mal wenn es um das Unterhalt geht - ich weiß er wird das nicht zahlen und und und!
Ich weiß er wird sein Kind lieben, aber er spielt sich total auf und ich weiß das es ganz viel Streit zwischen uns gibt sobald der kleine da ist!
Ich hab solche panik davor, weil ich keine Kraft dazu habe und einfach nichts mehr zu tun haben will mit ihm. Es frisst mich psychisch so auf! Aber ich will und kann ihm ja nicht das Umgangsrecht entziehen.
Hat irgendjemand eine Idee oder Lösung, wie ich ihn nicht mehr sehen muss aber er trotzdem ab und zu seinen neugeborenen Sohn sehen kann?
Anfangs dachte ich er kommt ca dreimal die Woche für ca 2-3h zu mir in die Wohnung um Zeit mit den kleinen zu verbringen. Aber nun will ich nicht das er hier reinkommt!…
5 Antworten
Nei8, das geht nicht. Ihr habt nun mal ein gemeinsames Kind, und deshalb müsste Ihr die kommenden 18Jahre immer wieder miteinander kooperieren.
er muss mit dir keinerlei kontakt haben für irgendwas momentan. er ist derzeit kein vater des kindes. wenn das kind geboren ist, kannst du einen termin für die vaterschaftsanerkennung und der erklärung des gemeinsamen sorgerechts machen. du unterschreibst deinen teil der papiere und er kommt dazu oder zum gesonderten termin und unterschreibt seinen teil.
er hat das umgangsrecht und das muss er zu keiner zeit mit dir noch in deiner wohnung wahrnehmen.
sein umgangsrecht wäre so mind.:
- zwei bis 3 nachmittage mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
alles was von dir verlangt wird ist das du hygieneartikel des kindes und wechselsachen einpackst, ihm das kind und wagen übergibst und dann kann er sich beschäftigen mit dem kind wo auch immer er das möchte.
nun du stillst ja nicht ewig und zwischen dem stillen sind immer einige stunden pause. später kannst du abpumpen und gibst ihm die milch mit. ab dem 3. o. 4. monat fängt das kind doch eh an auf gläschen umzustellen und das stillen wird weniger.
Alles gut keine sorge. Im ersten Jahr ist die Nahrungsaufnahme im Vordergrund. Kein Gericht der Welt würde ein Baby über Nacht weg von der Mama lassen. Sobald es aber ein Kleinkind ist sieht die Sache anders aus. Biete ihm doch an. 3-4 mal die woche für ein paar Stunden zu kommen und nutz die Zeit für dich:)
Zunächst solltest du dich ans Jugendamt wenden, ihn schon einmal als Vater angeben und eine Beistandschaft für deinen Kleinen einrichten lassen. Bitte um Unterstützung bei der Berechnung des Unterhaltes.
Dann wird das JA aktiv und geht auf ihn zu. Wenn er die Vaterschaft bestreitet, wird er zur Not per Gericht zu einem Vaterschaftstest gezwungen, die Kosten kommen dann auch noch auf ihn zu.
Dir ist auch bekannt, daß dir Betreuungsunterhalt zusteht, ab 6 Wochen vor der Entbindung, bis dein Kleiner 3 Jahre alt wird, wenn er neben dem Kindesunterhalt leistungsfähig ist.
Was machst du beruflich? Wirst du mit dem Elterngeld auskömmlich sein? Wenn nicht und du z.B. aufstockende Leistungen benötigen solltest, wird er seine Einkommensverhältnisse offen legen müssen.
Wenn du also wenig Einkommen hast, dann schick ihm schon einmal per Einschreiben die Aufforderung, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen, da du von ihm Betreuungsunterhalt fordest.
Wenn du Hilfe benötigst, gibt es Beratungsstellen, oder du holst dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht, dann bekommst du für einen geringen Betrag eine Erstberatung bei einem Anwalt (such einen für Familienrecht).
Alles Gute für dich und den Mauser.
Verlass dich nicht auf den Kindsvater...
Regele das mit dem Jugendamt.
Anfangs dachte ich er kommt ca dreimal die Woche für ca 2-3h zu mir in die Wohnung um Zeit mit den kleinen zu verbringen. Aber nun will ich nicht das er hier reinkommt!…
Das kann er auch in seiner Wohnung machen.
Kindgerechte Ausstattung/Bedarf - wäre seine Aufgabe dabei.
kindgerechte ausstattung brauchts nicht. es reicht zum liegen sein bett und mehr nicht
Wie er es auch immer gestalten will, es ist seine Entscheidung.
es reicht zum liegen sein bett und mehr nicht
... und auch das wäre kindgerecht. Was also wolltest Du kritisieren / widersprechen?
dann schreibs doch gleich so und nicht das er irgendwas einrichten müsse
Dein "einrichten müssen" musst Du wo anders gelesen haben. Nicht bei mir.
Hallo danke für die Antwort, aber Wie soll das denn aussehen mit einem Neugeborenen, was gestillt wird und co?