Gibt es ein amtlich beglaubigtes Verlobungsdokument?
weil vor Gericht gibt es ja die Regel, dass Verlobte als Zeugen nicht aussagen müssen (gegen den jeweils anderen der Verlobung). Das würde aber doch nur Sinn machen, wenn man das mit amtlich beglaubigten Dokumenten nachweisen kann. Ansonsten würde es ja so Verlobungsabsprachen vor der Gerichtsverhandlung geben (auch von Nicht-Verlobten).
7 Antworten
Deswegen heiratet man auf dem Standesamt, da wird das ganze nämlich notariell beglaubigt und ist damit Rechtens. Bei kirchlicher Hochzeit bin ich mir nicht sicher, aber auch da gibt es definitiv beglaubigte Dokumente.
Ach so. Nein, sowas gibt es nicht. Vor Gericht sagt man allerdings unter Eid aus, und wenn sich rausstellt, dass man da geflunkert hat, gibts böse Strafen.
man sagt ja quasi dann nichts aus ... weil verlobt. Beispiel: 2 Freunde haben beide mit der Sache was zu tun und sind Single. Nun "verloben" sie sich schnell vor der Verhandlung und keiner sagt als Zeuge aus. Sie haben aber nie vor zu heiraten.
Sie haben dann ja auch nicht gelogen. Und dass sie nie vor hatten zu heiraten, dass veraten sie ja auch nicht.
Verlobung ist ein gemeinsames Eheversprechen, dafür gibt es keine amtliche Bestätigung, wird aber bei Zeugenaussagen gerichtlich anerkannt und muß als Verlobter bzw.Verlobte gegen beschuldigten verlobten Partner nicht aussagen.
Nein, sowas gibt es nicht, da eine Verlobung rechtlich keinerlei Relevanz hat.
doch man hat vor Gericht legales Zeugnisverweigerungsrecht wenn es um Aussagen gegen den Verlobten geht
warum unerheblich .. insb. wenn es bei vielen Singles dann theoretisch massenweise diese Zeugnisverweigerungsrechte geben könnte. Im Gegensatz zu einer Hochzeit, die du nicht genau deiner Gerichtsverhandlung anpassen kannst. Kannst du als Single deine Verlobungen der bevorstehenden Verhandlungen anpasen. Also natürlich nur je eine.
Gibt es nicht.
Ansonsten würde es ja so Verlobungsabsprachen vor der Gerichtsverhandlung geben
Ja das wäre theoretisch möglich. Solange es ein ernsthaftes Eheversprechen ist. Eine „Scheinverlobung“ wäre somit rechtlich nicht gültig.
Fraglich inwiefern man das nachweisen kann.
Nein, gibt es nicht.
es geht um Verlobung -- nicht Heirat