Auswirkung Verzicht auf Vatersname bei Spätaussiedlerin (RUS)?
Hey :-)
Meine Verlobte und ich wollen Ende des Jahres Heiraten. Sie ist 2006 im Alter von 17 Jahren als Spätaussiedlerin (aus Russland) nach §7 BVFG nach Deutschland gekommen. Es wurde nie eine Namenserklärung auf Verzicht des Vatersnamen abgegeben.
In sämtlichen deutschen Dokumenten taucht der Vatersname meiner Verlobten nicht auf, da bei der Einreise via Friedland der Name vom russischen Reisepass in lateinischer Schriftform (und da steht ja der Vatersname nicht) übernommen wurde.
Da der Vatersname aber in ihrer russischen Geburtsurkunde in kyrillisch steht, besteht unser Standesamt (wir heiraten in Deutschland) auf die Namenserklärung meiner Verlobten, da Sie ansonsten später nicht mit "Vorname Nachname", sondern mit "Vorname Vatersname Nachname" in den Eheurkunden (und zukünftig auch im deutschen Perso und Reisepass) geführt wird.
Meine Verlobte hat die doppelte Staatsbürgerschaft.
Jetzt habe ich 2 Fragen:
- ist das Vorgehen des Standesamtes bzw. die vom Standesamt mitgeteilte Namensgebung so korrekt?
- wenn meine Verlobte nun die Namenserklärung (Verzicht auf den Vatersnamen) abgibt, dann ist klar, dass in Deutschland der gewünschte Namen dabei raus kommt. Wie ist es denn aber mit ihren russischen Dokumenten? Sie muss ja eh zum Konsulat um den russischen Reisepass anzupassen (neuer Nachname). Kann es da Probleme geben, dass sie eine Namenserklärung abgegeben hat? Gibt es da evtl. zukünftig Probleme mit der Einreise nach Russland (wenn sie mit dem neuen russischen Pass einreist)?
Liebe Grüße :)
1 Antwort
1.Ja. Bürokraten sind überall so.
2.Sie wird damit keine Probleme haben. Die Gesetzgebung bezüglich der Namen ist in Russland liberaler als in Deutschland. Sie kann in Russland ihren Namen in fast was auch immer ändern lassen. Da ist das Wegfallen des Vatersnames kein Problem. Sie soll sich nur bei der Botschaft rechtzeitig um alles kümmern und die Namensänderung auch in russischen Dokumenten vornehmen lassen.