Muss man den Vatersnamen auf den deutschen Pass schreiben?
Hallo, ihr lieben.
Undzwar hätte ich eine Frage. Ich würde mich gerne einbürgern lassen. Ich bin zurzeit russische Staatsbürgerin und möchte gerne eine deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. In Russland hat jedoch jeder einen Vatersnamen z.b. "Viktorovna" oder "Aleksandrovna". Ich bin in Russland geboren und aufgewachsen und auf meiner Geburtsurkunde steht auf der Vatersname drauf. Die Beamten meinten, dass sie diesen Namen übernehmen müssen, weil es in der Geburtsurkunde steht. Nun habe ich Angst, dass die Leute dann denken werden, dass mein Vatersname mein zweiter Vorname wäre, was ja nicht stimmt.
Kann man davor nichts tun oder muss man den Namen nachträglich ändern lassen ?
Da ich keine Russlanddeutsche bin, sondern Russin darf ich nur eine Staatsbürgerschaft haben. Müsste dieser Vatersname dann auf dem Personalausweis stehen
1 Antwort
Oftmals ist der Familienname nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt wie z.B. bei dir der Fall. Hier kann die ursprüngliche Form des Namens angenommen werden. Namensbestandteile kennt das deutsche Namensrecht nicht. Sie können deshalb abgelegt werden. Jede Person führt deshalb ihren Namen in der Form weiter, wie sie ihn nach ihrem ursprünglichen Heimatrecht erhalten hat.
Grundlage hierfür ist das Personenstandsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/