Muss mein Mitbewohner als Zeuge aussagen?
Hallo zusammen,
nach ewigem Theater mit meinem alten Vermieter bin ich letztlich ausgezogen. (Tatsächlich ausgezogen im Februar offiziell laut Mietvertrag im mai) Dieser verwehrt mir natürlich die Kaution und behauptet es hätte Schäden in der Wohnung gegeben die ihr anhand von Bildern oder anderen Material nicht nachweisen kann, seit August ungefähr läuft ein Klageverfahren zwischen uns. Damals hatte ich meinem Mitbewohner nochmal drum gebeten mir Bilder und Videos zu schicken da es bei der Übergabe im Mai keine Probleme gab, dies hatte er auch getan. Ich muss ihn allerdings als Zeugen benennen und das möchte er nicht weil er dort noch wohnt und kein Stress mit dem Vermieter haben möchte. kann er die Aussage einfach verweigern ? Benötige ihn dringend als Zeugen da er vor allem selbst da gewohnt hat und ich quasi Dinge alleine bezahlen muss wofür wir alle zahlen müssten (sollte es dazu kommen)
4 Antworten
Er hat kein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn er als Zeuge benannt wird, muss er aussagen. Weigert er sich, kann er sanktioniert werden, das geht bis zu Erzwingungshaft.
Um was geht es denn in den Verfahren? So wie ich es verstehe, gibt es Schäden, die du bezahlen sollst und die Frage ist, ob die vor deinem Einzug, nach deinem Einzug oder dazwischen entstanden sind.
Ein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht hat dein Mitbewohner nicht - es sei denn er wäre mit einem der Prozessbeteiligten verwandt, verschwägert oder verlobt.
Das bedeutet aber nicht, dass er jede Frage beantworten muss. Ein Zeuge muss sich vor Gericht nämlich nicht selbst belasten. Dein Mitbewohner müsste somit nicht sagen: Die Schäden waren beim Auszug noch nicht da - denn damit belastet er sich selbst - da er damit damit einräumen würde, dass er verantwortlich ist und später für die Schäden aufkommen muss.
Also es geht darum das mein Vermieter die Kaution nicht rausrücken möchte weil es angeblich Schäden gegeben hätte, diese Schäden gab es nie und genau dieser Mitbewohner einer von fünf hat mir Bilder und Videos geschickt jetzt jedoch möchte er einfach nicht zugeben das er es war und sich fein raushalten weil er selbst Angst hat Stress mit dem Vermieter zu bekommen.
Wenn dein Mitbewohner die Schäden später selbst verursacht hat, würde er sich durch eine Aussage selbst belasten.
Wenn es die Schäden nicht gibt und nie gab und es somit keine Bilder von den Schäden und keine Rechnungen von den Beseitigungen gibt, frag ich mich wie der Vermieter das vor Gericht "nachweisen" möchte. In dem Fall würde sich dein Mitbewohner nicht selbst belasten und müsste somit aussagen.
Wenn es Schäden gab, darf der Vermieter in übrigen auch nicht einfach die gesamte Kaution behalten, sondern nur so viel wie für die Beseitigung notwendig ist. Außerdem hast du vor dem Vermieter erstmal selbst das Recht einen Schaden auf deine Kosten zu beseitigen. Gibt es keinen Schaden (mehr), ist egal, ob es den Mal gegeben haben soll oder nicht.
kann er die Aussage einfach verweigern ?
Nö.
Ich muss ihn allerdings als Zeugen benennen und das möchte er nicht weil er dort noch wohnt und kein Stress mit dem Vermieter haben möchte. kann er die Aussage einfach verweigern ?
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Nein, er ist kein Familienangehöriger.
Er hatte mir damals die Videos geschickt wo man eindeutig sehen kann das es keine Schäden gegeben hat. Sollte er was anderes sagen wäre es extrem widersprüchlich und auf ihn würden genau so kosten zu kommen.
Darf ich seinen Namen und die Anschrift meinem Anwalt mitteilen ?