Muss mein Mitbewohner als Zeuge aussagen?

4 Antworten

Er hat kein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn er als Zeuge benannt wird, muss er aussagen. Weigert er sich, kann er sanktioniert werden, das geht bis zu Erzwingungshaft.


Bademantel9 
Fragesteller
 22.03.2021, 18:21

Darf ich seinen Namen und die Anschrift meinem Anwalt mitteilen ?

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Um was geht es denn in den Verfahren? So wie ich es verstehe, gibt es Schäden, die du bezahlen sollst und die Frage ist, ob die vor deinem Einzug, nach deinem Einzug oder dazwischen entstanden sind.

Ein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht hat dein Mitbewohner nicht - es sei denn er wäre mit einem der Prozessbeteiligten verwandt, verschwägert oder verlobt.

Das bedeutet aber nicht, dass er jede Frage beantworten muss. Ein Zeuge muss sich vor Gericht nämlich nicht selbst belasten. Dein Mitbewohner müsste somit nicht sagen: Die Schäden waren beim Auszug noch nicht da - denn damit belastet er sich selbst - da er damit damit einräumen würde, dass er verantwortlich ist und später für die Schäden aufkommen muss.


Bademantel9 
Fragesteller
 28.03.2021, 07:46

Also es geht darum das mein Vermieter die Kaution nicht rausrücken möchte weil es angeblich Schäden gegeben hätte, diese Schäden gab es nie und genau dieser Mitbewohner einer von fünf hat mir Bilder und Videos geschickt jetzt jedoch möchte er einfach nicht zugeben das er es war und sich fein raushalten weil er selbst Angst hat Stress mit dem Vermieter zu bekommen.

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holgerholg  28.03.2021, 08:35
@Bademantel9

Wenn dein Mitbewohner die Schäden später selbst verursacht hat, würde er sich durch eine Aussage selbst belasten.

Wenn es die Schäden nicht gibt und nie gab und es somit keine Bilder von den Schäden und keine Rechnungen von den Beseitigungen gibt, frag ich mich wie der Vermieter das vor Gericht "nachweisen" möchte. In dem Fall würde sich dein Mitbewohner nicht selbst belasten und müsste somit aussagen.

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holgerholg  28.03.2021, 08:40
@holgerholg

Wenn es Schäden gab, darf der Vermieter in übrigen auch nicht einfach die gesamte Kaution behalten, sondern nur so viel wie für die Beseitigung notwendig ist. Außerdem hast du vor dem Vermieter erstmal selbst das Recht einen Schaden auf deine Kosten zu beseitigen. Gibt es keinen Schaden (mehr), ist egal, ob es den Mal gegeben haben soll oder nicht.

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kann er die Aussage einfach verweigern ?

Nö.

Ich muss ihn allerdings als Zeugen benennen und das möchte er nicht weil er dort noch wohnt und kein Stress mit dem Vermieter haben möchte. kann er die Aussage einfach verweigern ?

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Nein, er ist kein Familienangehöriger.


Bademantel9 
Fragesteller
 22.03.2021, 17:42

Er hatte mir damals die Videos geschickt wo man eindeutig sehen kann das es keine Schäden gegeben hat. Sollte er was anderes sagen wäre es extrem widersprüchlich und auf ihn würden genau so kosten zu kommen.

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