Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf (Teil II)?

5 Antworten

Jain. Geht schon, aber der Händler riskiert, dass du den Vertrag im Gewährleistungsfall anfechtest und er schlechte Karten hat damit durchzukommen, und du riskierst verar…t zu werden und tatsächlich nur einen Haufen Schrott zu bekommen.

Ich würde dir empfehlen den Händler deines Stücks von Interesse anzusprechen (persönlich vor Ort, nicht am Telefon oder per Mail, da wirst du bloß abgewimmelt) und Tacheles zu reden, ob oder was machbar ist.
Theoretisch kann explizit im Vertrag hervorgehoben und ausformuliert sein, dass es ein Fahrzeug zum Ausschlachten oder Neuaufbauen ist und diverse Fehler und Defekte unerkannt vorliegen können. Das wäre ein erster Schritt. ABER der Preis muss entsprechend sein. Wenn dir der Händler laut Vertrag Schrott verkauft, aber dafür noch 8000€ verlangt, sähe ein Gericht hier einen Widerspruch und würde ihm die Gewährleistung aufs Auge drücken und der Händler hätte genau das Problem, das er umgehen wollte… Aber du kannst versuchen worauf sich der Händler einlässt. Vielleicht übernimmt der Händler auch einfach gegen Aufpreis die Gewährleistung.

Was suchst du denn eigentlich?


Olly6119 
Fragesteller
 26.09.2021, 22:32

ein Saab 9-3 II Cabrio, habe es schon gefunden, Händler hat gleich erzählt das das Dach undicht ist, dass es kein Scheckheft gibt, und das das Fahrzeug kein TÜV hat. Da der Preis für mich in Ordnung ist, möchte ich mit meinem Saab - Schrauber das Fahrzeug in augenschein nehmen und eventl. kaufen.

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T3Fahrer  27.09.2021, 14:18
@Olly6119

Ein schönes skandinavisches Cabrio! Gute Fahrzeugwahl! 😉

Ich selbst habe ein altes Volvo C70 Cabrio der I. Generation – kann ich dir auch nur als sehr sehr günstig gehandelte gute Fahrzeugalternative ans Herz legen, falls du doch noch weiter suchen solltest.

Kann denn dein Saab-Schrauber das gute Stück nicht für dich erwerben oder wenigstens in deinem Auftrag und damit die ganze Problematik ausschalten?

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Das Auto ist schon mindestens ein wirtschaftlicher, wenn nicht auch technischer Totalschaden. Der Verkauf an Privatpersonen zwingt den Händler zu einer Garantie, die üblicherweise eigentlich eine Versicherung ist, die gerade mal die Funktion von Motor und Getriebe abdeckt.

Autos, für die der Händler keine Garantie geben will, sind für Dich eine Falle.


verreisterNutzer  27.09.2021, 18:13

Garantie gibts bei Gebrauchten auch so kaum umsonst

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"Was ist aber wenn im Kaufvertrag steht das es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt und die bekannten Mängel im Vertrag aufgeführt sind."

Dann bekommst du ein kaputtes Auto.

"Und wenn das Fahrzeug ohne TüV verkauft werden soll, kann ja ebenfalls im Vertrag festgehalten werden, das die bei der Hauptunersucheung gefundenen Beanstandungen zu Lasten des Käufers gehen. Ist das rechtlich möglich?"

Ja.

Also der Händler kann dir das gelbe von Ei erzählen oder dir was unterschreiben lassw. Was ee will,er ist vom Gesetzgeber mit 1 Jahr in der Gewährleistung und dadurch auch in der Beweispflicht, wenn was kaputt ist in der Zeit muß er sich der Sache annhemen reperarieren oder bezahlen.

Jeder probiert sich im Kapitalistischen System seiner Verantwortung zu entziehen wenns um Kohle geht aber die Richter orientierren sich an den Gesetzen.

Dir sollte aber klar sein das du dann Schrott kaufst!


Olly6119 
Fragesteller
 26.09.2021, 22:16

Nicht, wenn ich mit meinem mir vertreutem Schrauber das Fahrzeug begutachte.

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