Auto gekauft im kundenauftrag
Hallo Ich habe ein problem. Ich habe vor 3 Monaten ein Auto gekauft beim Händler. Er hat das Auto im kundenauftrag verkauft. Sagt er zumindest obwohl der Name vom händler oben im Vertrag steht. Jetzt zu meinem Problem. Die Kupplung ist kaputt. Heute war ich beim Händler leider war der Chef nicht da nur Ein Helfer und er sachte mir das die Werkstatt nur die hälfte der kosten übernehmen wurden. Aber ist das überhaupt richtig mit dem Vertrag? Muss er nicht eine Gewährleistung geben, weil er mit seinem Namen im Vertrag steht nicht eine dritte Person? Ich habe leider nicht so viel Geld um das alles zubezahlen. Und es kann nicht angehen das nach 3 Monaten und 3000 km schon die Kupplung kaputt geht.
Vielen dank schonmal im vorraus
6 Antworten
Es kommt immer darauf an wie alt das Auto ist, und ob im Vertrag überhaupt noch eine Gewährleistung vermerkt ist. Du mußt erst einmal Deinen Vertrag genauestens durchlesen, auch das Kleingedruckte. Ohne nähere Angaben kann Dir leider kein Rat gegeben werden, der Vertragstext ist wichtig. Da die Werkstatt die Hälfte der Kosten übernehmen wird, steht sie sicher auch teilweise in der Verantwortung. Ist es Dir nicht möglich, in einer anderen Werkstatt den Vertrag erläutern zu lassen, notfalls auch bei der Verbraucherzentrale.
Grundsätzlich kannst du dich auch auf den Vertrag berufen. Wenn es ein seriöser Verkäufer/Händler ist, stehen Drittpersonen darin, wenn er nur Vermittler ist. Ich finde es komisch. WEIL: eigentlich kauft der Händler zuerst das Auto, schlägt was drauf und verkauft es als "Gebrauchtwagen" weiter. Ich würde mich an deiner Stelle genau erkundigen!
ich hab meinen Roller "Im Kundenauftrag" von meiner Werkstatt gekauft. Er behält sich eine Provision ein (die aber nicht so klein ist). Allerdings als Werkstatt haben die das Gerät geprüft und haben die ersten Reparaturen auf Kulanz gemacht. Für einen gebrauchten, im Kundenauftrag verkauftes Fahrzeug ist die Gewährleistung nicht grad wie für ein Neufahrzeug. Die Kupplung als solche ist ein Verschleißteil und bei einem Gebrauchtfahrzeug kann da ein Schaden vorkommen. Verschleißteile unterliegen bei Gebrauchtfahrzeugen ohnehin meist nicht der Gewährleistung.
Wenn das Auto von Privat verkauft wurde (und sei es auch nur durch den Händler als Vermittler!) hat man keinerlei Gewährleistung. Das war ja offensichtlich der Fall, der Händler hat dir ja auch gesagt er verkauft im Kundenauftrag.
Anand des Fahrzeugbriefes kannst du sehen ob der letzte Halter eine privat Personnwar oder der Händler! Das könnte ein hinweis sein! Ansonsten musst du Ihm nachweisen, dass er den Schaden kannte oder ob es wirklich für einen anderen verkauft wurde! Aber meißtens geht sowas nur mit Anwalt
hallo
nimm die hälfte und sei froh , von mir würdest du nichts bekommen !! kupplungen sind 100% verschleissteile , und wenn ich es drauf anlege , koche ich dir jede kfz kupplung in fünf minuten ab .
gruss mike