Nach nicht mal 1000 km Motorschaden Gewährleistung händler?
Habe mir über einen Händler einen Gebrauchtwagen gekauft im Kaufvertrag steht dass ich Gewährleistung auf Motor und Getriebe habe, nun ist das Auto nicht mehr fahrbereit da von 6 Zylindern 2 kaputt sind. Mit dem Händler habe ich schon geredet er möchte Zeit bis morgen für das weitere Vorgehen. Meine Frage ist was sind meine Rechte? Die Reparaturen muss er auf jeden Fall bezahlen und den Schaden beheben da der Händler 150 km weit entfernt ist muss er ja das Auto auch holen oder? Kann ich auch mein vollen Geldbetrag zurückverlangen und das Auto zurückgeben? Beim Kauf hat er nämlich gesagt dass dies bei Motorschaden eine option wäre.
6 Antworten
"Mit dem Händler habe ich schon geredet er möchte Zeit bis morgen für das weitere Vorgehen"
Warte doch erst mal ab was er dir vorschlägt. Vielleicht will er dir ja eine Rückabwicklung anbieten oder Tausch mit einem anderen Fahrzeug.
Das Alter des Fahrzeuges spielt schon eine Rolle. Eine Reparatur muss auch im Verhältnis zum Fahrzeugwert gesehen werden.
Einfach hier nur mal Gesetzestexte zu kopieren ist nicht wirklich hilfreich. Zur Gewährleistung gibt es viele verschiedene und teilweise auch nicht nach vollziehbare Urteile.
Was Ihr vereinbart habt, kannst Du auch vom Händler einfordern, Gewährleistung bei Motor und Getriebe, Rückgabe bei Motorschaden. Es kommt darauf an, wie lange Du das Auto bereits im Besitz hast, das steht nicht da. Wenn Du es schon einige Zeit gefahren bist, kannst Du den vollen Betrag nicht zurück fordern.
Wie lange ist das her, dass du das Auto gekauft hast? Hast du es privat oder beruflich gekauft?
Gewährleistung hast du sowie so bei einem gewerblichen Verkäufer, ob der Verkäufer da reinschreibt, ist völlig egal.
Bei einem Privatkauf ist der gewerbliche verkäufer auch beweispflichtig, dass der Schaden nicht schon bei der Übergabe da war.Insofern hätte hier der Verkäufer auch schlechte Karten.
Das heisst du als Käufer bist Unternehmer gewesen ? Dann gilt hier nicht die Beweislastumkehr.
Wie kann man sich bloß einen Sechszylinder gebraucht kaufen. Ist doch völlig klar, dass die Karre vorher nicht gut behandelt wurde.
Gesagt, oder schriftlich bestätigt?
Im Kaufvertrag steht das mit der Gewährleistung auf Motor und Getriebe. Das mit dem zurückgeben hat er gesagt aber der Händler ist seriös hat keine einzige schlechte Bewertung deshalb habe ich auch bei denen gekauft ist kein hinterhoftürke.
Es ist nicht privat und das Auto habe ich im Januar geholt dieses Jahr