Getrennt lebend und arbeitslos - Unterhaltszahlung?

3 Antworten

Ja, im Trennungsjahr muss er sowohl für Euren Sohn als auch für Dich Unterhalt zahlen.

Nach der Scheidung sieht das dann wahrscheinlich anders aus. Je nachdem wie alt das Kind ist wird Dir zugemutet Deinen Lebensunterhalt allein zu bestreiten.

Im Trennungsjahr schon! Ob er danach noch Unterhalt für dich zahlen muss, kommt darauf an, wie alt euer Kind ist.

DasKaetzchen 
Fragesteller
 25.11.2019, 21:41

Unser Sohn ist 10 Jahre alt. Es geht aber nicht um den Kindesunterhalt, sondern um den für mich. Ich bekomm ja eigentlich dann normal ALG 1. 🤷‍♀️

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mondfaenger  25.11.2019, 23:30
@DasKaetzchen

Das habe ich schon verstanden. Habe nach dem Alter des Kindes gefragt, weil wenn dieses erst 1 oder 2 Jahre alt wäre, müsstest du auch nach dem Trennungsjahr nicht arbeiten, sondern könntest Ehegattenunterhalt verlangen.

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Für Dich müsste Dein Mann nur zahlen, wenn Euer Kind unter 3 Jahte alt wäre.

Ansonsten musst Du ALG 1 oder ALG II beantragen.

Und im Trennungsjahr muss er zahlen.