Wie wird Gemeinschaftsarbeit im Kleingartenverein geregelt. Gibt es da ein Bundesweites Kleingartengesetz ?
Wollte mir ein Kleingarten pachten und wollte wissen wie das mit der Gemeinschaftsarbeit ist.Ist das Bundesweit geregelt oder kann das jeder KGV selber regeln ? Wenn ich kurzfristig Krank werde ca. 1 Woche oder mein Chef mich für die Arbeit kurzfristg braucht kann mann denn ohne große Probleme absagen oder gibt das Stress . Wie ist das alles im Gesetz geregelt . Erbitte um Erfahrungsaustausch .Wenn ich 2 Gärten haben möchte muss ich dann auch 2 mal Gemeinschaftsarbeit leisten ? Ist das auch in einen Gesetz geregelt .
4 Antworten
Das erfragst du bestem im Kleingartenverein deiner wahl.
Meines wissens nach wird das sehr warscheinlich vereinsintern geregelt. Eventuell gibt es noch ein paar regelungen vom dachverband. Aber ich bezweifle das es da staatliche gesetze zu gibt.
Kenns zumindest von anglervereinen die ja auch regeln für gemeinschaftliche arbeitsleitungen wie z.b. gewässerpflege haben. Aber da hat jeder seine eigenen regeln. Bei uns wars so geregelt das man an 2 aktionen teilnehmen musste. Wenn nicht hat sich entsprechend der vereinsbeitrag etwas erhöht.
Ich vermute mal das das im kleingartenvereinen nicht anders sein wird. Daher: Einfach mal in die vereins satzung schauen. Da muss das alles drinstehen.
Das regelt wohl die Satzung des jeweiligen Vereins. Ich kenne das so: Man zahlt die Summe x ein und bekommt pro Stunde, die man geleistet hat einen Teil davon wieder. Also 50 Euro zahlen - 10 Euro pro Stunde zurückkriegen z.B.
Das Bundeskleingartengesetz regelt im Grunde nur das Pachtverhältnis. Die Bewirtschaftung (Bepflanzunng, Arbeitsdienste, usw.) werden durch die jeweiligen Vereinsvorschriften bestimmt.
Hi,
Drückeberger gibt es immer wieder aber die Vereine kennen das Problem sehr gut und haben auch geeignete Mittel dem Drückeberger richtig viel Stress bereiten zu können.
Also gar nicht erst versuchen, sondern schön brav seine Gemeinschaftsarbeit erledigen!