Muss er das Kind sehen?

6 Antworten

Es gibt eine Umgangspflicht. Nur wem nützt es was, wenn er gezwungen wird sein Kind zu sehen? Dem Kind wohl kaum!

Und was er beantragen möchte, steht ihm frei. Entbindet ihn aber nicht von der Unterhaltspflicht. Und schon gar nicht, wenn er meint seinen Job aufgeben zu müssen, weil er keinen Unterhalt zahlen will.

Wenn du dir sicher bist, dass es bei der Trennung bleibt, dann solltest du jetzt auch tätig werden. Ihr seid verheiratet? Wer ist Mieter der Wohnung? Wer will in der Wohnung bleiben und wer würde ausziehen (wollen)? Wie ist dein Einkommen, wie ist sein Einkommen? Stichwort Trennungsunterhalt - nachrangig zum Kindesunterhalt. Das Kind soll zukünftig bei dir leben? Bei gemeinsamer Sorge entscheidet ihr das auch gemeinsam! Auch beim Wechselmodell heißt es nicht, dass Niemand zahlen muss! Nur wenn ihr zufällig absolut identisch verdienen würdet wäre das der Fall.

Du kannst dich an einen Anwalt für Familienrecht wenden oder auch ans Jugendamt.

Das Sorgerecht zu entziehen ist nicht ganz so einfach wie sich Manche das vorstellen und sollte derzeit auch nicht Thema sein! Wenn es auf Dauer allerdings immer wieder Probleme gibt z.B. bei Belangen die die Schule betreffen, dann können auch Teilbereiche der elterlichen Sorge auf einen Elternteil alleine übertragen werden vom Familiengericht.

Vielleicht sollten Beide auch erstmal ewas wieder runter kommen. Je nachdem warum es nun gerade eskaliert ist und er meint, er will sein Kind nicht sehen oder sich vor Unterhaltszahlungen drücken.

Hat der Vater eine Umgangspflicht?
Ja, grundsätzlich sind beide Eltern gemäß Umgangsrecht nicht durch dazu berechtigt, sondern gar verpflichtet, Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen – sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Nach § 1684 BGB hat jedes Kind ein Recht darauf, zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben. Ein unwilliger Elternteil kann auch zwangsweise – etwa durch einen gerichtlichen Beschluss – zum Umgang verpflichtet werden. Rechtlich sind auch Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangshaft möglich. Tatsächlich wird die Umgangspflicht bei kategorischen Umgangsverweigerern aufgrund des Kindeswohls in der Regel aber nicht durchgesetzt.

https://www.scheidung.org/umgangspflicht/

Egal wie die Schlammschlacht da nun abläuft, aber in erster Linie geht es um das Kindeswohl! Die Umgangspflicht kann wie gesagt eingefordert werden, aber man muss auch im Auge behalten, ob es dem Kindeswohl wirklich dienlich ist!

Es gibt keine Umgangspflicht. Wenn er entscheidet dass er das Kind nicht sehen möchte,dann machst Du gar nichts.

Von der menschlichen Seite reden wir nicht. Einfach nur zum kotzen,denn das Kind kann nichts dafür

Rendric  25.03.2024, 13:59

Doch, dann entziehtm an ihm das Sorgerecht. Dann muss er auch all seine Rechte die das Kind betreffen abgeben.

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Ja, da hast du recht. Solange er ein Sorgerecht hat, hat er auch eine Umgangspflicht. Seine Unterhaltszahlungen hängen unter anderem auch davon ab, wie oft er den Umgang wahrnimmt. Also ein Umgang von 50/50 zwischen beiden Elternteilen setzt den Unterhalt auf null. Je weniger er sich kümmert, desto mehr müsste er zahlen - sofern es natürlich in seinem Budget ist. Hier gibt es natürlich auch Selbsterhaltungsgrenzen.

Nimm dir einen Anwalt und geh mit dem Mann vor das Familiengericht.

Zahlen muss er dir, wenn die Vaterschaft nachgewiesen ist. Geht einfach über einen Vaterschaftstest. Sehen ist aber sein Ding, dazu kannst du ihn nicht zwingen. Und Bürgergeld muss er erst Mal seinen Anspruch drauf nachweisen können, bekommt man nicht so leicht

Gibt es nicht sowas wie eine Umgangspflicht??

Grundsätzlich ja, aber wie soll das praktisch aussehen.

er will Bürgergeld beantragen

So einfach ist das nicht.