Geht das?

3 Antworten

Von Experte MarSusMar bestätigt

Nein, das geht nicht. Wäre das gleiche, als wenn du mit einem abgelaufenen Ticket fährst - es ist nicht gültig und du fährst dann schwarz.

Aber mal ne Frage: Warum wartest du nach Ablauf der Gültigkeit immer noch auf die neue Wertmarke?

Berechtigte der Freifahrt erhalten vor Ablauf der Gültigkeit eine Benachrichtigung vom zuständigen Versorgungsamt, wo dann ein Abschnitt zurückgeschickt werden muss, dass die Freifahrt auch in den nächsten 12 Monaten in Anspruch genommen wird. Wenn ca. 6 Wochen vor Gültigkeitsablauf noch keine Benachrichtigung eingetroffen ist, sollte man sich beim zuständigen Versorgungsamt zu melden, damit man auch weiterhin die Freifahrt in Anspruch nehmen kann/darf.

Sobald dieser Abschnitt beim Versorgungsamt eingegangen ist und bearbeitet wurde, wird die neue Wertmarke rausgeschickt, die dann normalerweise 3-4 Tage später bei dir eintrifft.

Das ganze kann innerhalb von 14 Tagen erledigt sein.

Ansonsten kann man sich auch jährlich ca. 2 Monate vor Ablauf eine Erinnerung stellen (z.B. im Handy), denn die Wertmarke hat IMMER eine Gültigkeit von einem Jahr und muss dann neu ausgestellt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity

Gilt nicht. Mit einem abgelaufenen Ticket kann man auch nicht mehr fahren.

Nein ist fahren ohne Fahrschein oder auf deutsch Schwarzfahren