gebrauchte elektronische Zahnbürste im DM zurückgeben?

8 Antworten

Der DM hat theoretisch das Recht, die defekte Zahnbürste zur Reparatur zu geben oder die gleiche noch mal zu geben im Tausch. 

Sie müssen das Geld nicht Zurückerstatten.

Nur, wenn sie sich darauf einlassen. Erst einmal dürfen sie im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung nachbessern.

Wenn du den Kassenzettel noch hast kannst du es umtauschen. 

Klar mit Kassen zettel müssen sie das defekte gerät zurück nehmen

Die Zahnbürste ist defekt und wenn es innerhalb der Garantiezeit ist dann kannst du sie umtauschen.