Garagentor, bestellt gebaut - zu klein? Was nun? Hersteller sagt selber schuld?

9 Antworten

Nicht unbedingt. Zumindest jetzt noch nicht...

Der Außendienstmitarbeiter hat gemessen, möglicherweise vermessen, ist aber Erfüllungsgehilfe des Herstellers. Sicher hast du den Auftrag unterschrieben und ganz sicher steht irgendwo im Kleingedruckten, dass Maße geprüft werden müssen vom Besteller. Ob das vor Gericht Bestand haben würde, ist mehr als fraglich. Wie kannst du als Laie Einbaumaße eines Garagentores prüfen?

Eine andere Sache ist die Nachbesserung des Tores wegen Schramme. Ich denke schon, dass man hier mit Nachbesserung einverstanden sein müsste + Erhalt einer Vergütung, da es für mein Rechtsempfinden nicht ok wäre, wegen einem Kratzer gleich ein neues Tor zu bekommen (Verhältnismäßigkeit).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dafür das es passt ist grundsätzlich erstmal der Mitarbeiter verantwortlich er ist ja der Fachmann. Bei einer Nachbesserung kommt es darauf an in wie weit das Möglich ist.

Jetzt sind natürlich Recht haben und Recht bekommen in so einem Fall immer zwei Paar Schuhe.

Viola4474 
Fragesteller
 11.09.2020, 03:38

Danke, aber ich hab jetzt schon die zweite schlaflose Nacht deswegen, kostet ja auch 3000 €, die verdient man ja nicht so nebenbei.....trotzdem danke

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siggiiii  11.09.2020, 05:26
@Viola4474

Wie gesagt als Außenstehender kann man ohne die Sache vor Ort zu sehen nichts konkretes sagen.

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Minischweinchen  11.09.2020, 05:33
@siggiiii

Was könntest Du jetzt mehr sagen, wenn Du es vor Ort sehen würdest?? Die Fragestellerin schreibt doch klar und deutlich, was "passiert" ist.

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Fraganti  11.09.2020, 07:34
@Minischweinchen

Wenn das für dich so klar und deutlich dort steht, dann erkläre du doch bitte, was die Fragestellerin trotz Nachfrage etlicher User nicht macht. Was bedeutet "weil es meiner Meinung nach zu klein ist"?

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Das kenne ich auch, nur umgekehrt.

Bei mir hat ein Meister gemessen, und dann seine Vormauersteine nicht berücksichtigt. Das Tor war also "zu groß".

Zufahrt als Doppelgarage nun zu klein, weil 30 cm fehlen.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich behaubte, dass die Torgröße in cm oder so nicht eine Eigenschaft ist, welche der Kunde beurteilen kann. Grundsätzlich ist es aber so, dass das was man unterschrieben hat auch erstmal gilt.

Ich verstehe zu klein auch nicht? Kommt Luft rein? Isoliert es nicht? Kommt Licht rein?

Ist das Dekor nicht gleichmässig verteilt?

All dies wären Gründe für eine triftige Reklamation.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Viola4474,

lass Dich nicht verunsichern.

Der Mitarbeiter hat das Tor ausgemessen und somit hat er Schuld daran, dass dieses zu klein ist. Die Firma versucht nun, Dir dies "anzuhängen", um selber keine Kosten bzw. Verlust zu verzeichnen.

Du hast dafür unterschrieben, dass der Auftrag ausgeführt wird ein Garagentor anzufertigen , aber nicht dafür, dass die Maße richtig sind, die der Mitarbeiter ausgemessen hat.

Da diese Firma aber bereits versucht Dich über den "Tisch" zu ziehen, wäre es ratsam gleich einen Anwalt aufzusuchen. Es wird bereits ein Schreiben vom Anwalt- dies doch viel Gewicht hat- dazu führen, dass diese Firma einlenkt.

Es gibt dabei keinen Kompromiss. Neu ausgemessenes Garagentor ohne Beschädigung. Die Firma bzw. der Mitarbeiter hat falsch gemessen und auch die Beschädigung hat an einem neuen Tor nicht zu "suchen".

Du wirst ja sicherlich nochmals telefonischen Kontakt haben mit dieser Firma. Dann diskutiere gar nicht mit diesen darüber, sondern teile Ihnen mit, dass Sie von Deinem Anwalt hören. Vielleicht lenken sie dann auch gleich ein.

Liebe Grüsse!

PS:Mach auf jeden Fall von der Beschädigung ein Foto und auch vom ganzen Garagentor auf diesem zu sehen ist, dass dieses nicht die richtige Grösse hat.

Viola4474 
Fragesteller
 11.09.2020, 09:08

Lieben Dank, ich bin brotfertig,normalerweise froh ich nicht gleich mit Anwalt aber ich glaub du hast Recht....

Schade das man keine Bilder hochladen kann...,oder geht das doch?

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Minischweinchen  12.09.2020, 01:36
@Viola4474

In bestimmten Fällen, so wie in Deinem wirst Du anders nicht weiterkommen. Ich jetzt aber aber auch davon aus, Du hast mit dem Chef der Firma gesprochen. Wenn nicht, dann auf jeden Fall an diesen wenden und nicht mit dem Mitarbeiter diskutieren, denn dieser hat nicht zu entscheiden, was getan wird.

Am Besten ist dies immer in schriftlicher Form, per Einschreiben-evtl. Rückschein bzw. Einwurf, damit keiner sagen kann, es wäre von Dir keine Post gekommen und wie gesagt an den Chef selber. Eine Rückantwort hast Du dann nämlich auch schriftlich, was wichtig ist, denn nachträglich kann- wenn es nur ein Telefongespräch ist- jeder sagen, dies oder jenes hätte er nicht gesagt, wenn Du dies für den Anwalt brauchst.

Solltest Du allerdings den Auftrag unterschrieben haben, nachdem das Tor schon eingebaut war und danach erst feststellen, dass es beschädigt ist oder zu klein, dann hast Du schlechte Karten auf einen Ersatz, denn dann hast Du mit Deiner Unterschrift bestätigt, dass alles in Ordnung ist. Es hat sich aber nicht so gelesen, als es ginge es um diese Unterschrift.

Doch, Fotos kannst Du hochladen, aber was ändert es daran, dass das Garagentor falsch abgemessen wurde?

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