FWD ~ Wann spätestens bewerben?

2 Antworten

Naja, es gibt für den FWD keine Frist, bis wann man sich bewerben muss/soll/kann/etc., du bewirbst dich, wirst gemustert und kannst dann zu einem bestimmten Zeitpunkt eintreten, wenn die Stelle frei ist, für die du tauglich bist. Du solltest beim FWD mit ca. 2-5 Monaten Zeitspanne von Abgabe der Bewerbung bis zur Einstellung ausgehen. Das längste sind immer die Wartezeiten zwecks Bürokratie (Fürungszeugnis anfordern, Bewerbungsunterlagen durch alle Stellen laufen lassen, etc.)

Ich finde es nicht schlimm, sich zur Sicherheit noch wo anders zu bewerben. Machen doch alle, die nach der Schule einen Job suchen. Und verlassen würde ich mich jetzt auch alleine aus Prinzip nicht darauf, dass es mit der Polizei klappt, da könnte zu viel schiefgehen. Lieber hast du eine Absicherung, falls es nichts wird.

Ahja es geht um die Ausbildung ab dem September 2015 (Polizei) ... und wrsl Juli 2015 (falls FWD)