fsk 18 (darf ich rein mit begleitung Person)?

6 Antworten

Wenn das Kind beispielsweise 8 ist,und in einen 12er Film wollte,dann ginge das..aber nicht bei Filmen ab 18

Kinobesucher im Alter von 14-15 Jahren, dürfen nur Kinoveranstaltungen besuchen, die bis max. 22 Uhr (Filmende) gehen.

Diese zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, indem eine personensorgeberechtigte (z. B. Eltern) Person das Kind begleitet. Alternativ darf auch eine Erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt werden, dazu wird der von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllte Erziehungsauftrag benötigt.

Dennoch bleibt die entsprechende Altersfreigabe der Filme bindend!

Das heißt, ein Besucher, der zwischen 14 und 15 Jahren alt ist, darf auch über eine Erziehungsbeauftragung oder durch Begleitung eines Elternteiles NICHT in eine Filmaufführung mit der FSK 16 oder FSK 18 gehen.

Ab 18 Jahren bedeutet ab 18 Jahren und auch die Eltern können sich nicht über Gesetze hinwegsetzen. Wäre ja noch schöner.

Nein, darfst du nicht. Das Alter wird kontrolliert.

Nein, auch nicht in Begleitung Deines Vaters.

BESUCHER IM ALTER VON 14 BIS 15 JAHREN
Geeignete Filme:FSK 0, FSK 6, FSK 12

Besuch der Kinoveranstaltung nur bis 22:00 Uhr (Filmende)

Vorprogramm (ca. 30 Minuten) + Filmlänge + ggf. Pause (ca. 15 Minuten)

Diese zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, wenn eine personensorgeberechtigte Person (z. B. Eltern) oder eine erziehungsberechtigte Person (ab 18 Jahren) das Kind begleitet. Erziehungsberechtigt ist, wer von einer personensorgeberechtigten Person (z.B. Eltern) durch einen ausgefüllten Erziehungsauftrag als erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt wird.

Die entsprechende Altersfreigabe der Filme bleibt dennoch bindend!

https://www.cinemaxx.de/informationen/fsk-und-jugendschutz