Freundin aus Vietnam will Visa für Deutschland beantragen?

3 Antworten

Wenn es für einen Kurzaufenthalt sein soll, gilt:

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen mit Termin 
  • Ihre Verpflichtungserklärung können Sie nur persönlich und mit einem vorher gebuchten Termin abgeben.
  • Buchen Sie bitte für jede gewünschte Verpflichtungserklärung einen eigenen Termin.
  • Soll die Verpflichtungserklärung für mitreisende Ehegatten und minderjährige ledige Kinder Ihres Besuchs ausgestellt werden, genügt ein Termin. Für andere mitreisende Familienangehörige Ihres Besuchs buchen Sie bitte jeweils einen eigenen Termin.
  • Wenn Sie die Erklärung für eine juristische Person abgeben, müssen Sie vertretungsbefugt sein.
  • Besucher oder Besucherin hat Kurzaufenthalt geplant 
  • Ihr Besuch hat einen Kurzaufenthalt in Deutschland geplant. Es steht schon fest, wann er nach Deutschland einreist und wann er wieder ausreist. 
  • Genug Einkommen oder Sparguthaben 
  • Sie sollten in der Lage sein, aus eigenem Einkommen oder Sparguthaben alle Kosten zu bezahlen, die durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen können. Das wird danach beurteilt, wie hoch Ihr Einkommen oder Ihr Guthaben auf Spar- oder Festgeldkonten ist und wie viele Gäste Sie einladen möchten.
  • Eine Übersicht über das jeweils erforderliche Einkommen oder Sparguthaben finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
  • Wenn Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen können, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt.
  • https://service.berlin.de/dienstleistung/120691/

Um zu arbeiten:

Ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen, richtet sich nach Ihrem Beruf, der Tätigkeit in Deutschland und auch nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich benötigen Sie ein Arbeitsplatzangebot, bevor Sie nach Deutschland kommen. Hierzu haben Sie sich bereits erfolgreich vom Ausland aus auf einen Arbeitsplatz in Deutschland beworben und eine verbindliche Einstellungszusage erhalten.

Quelle

Möglich wäre auch ein Visum zum Studieren. Das wird auch eher erteilt, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Ngudan 
Fragesteller
 24.12.2021, 09:51

Vielen Dank. Das geht in diese Richtung. Geplant wäre ein Kurzaufenthalt im Winter 2022, also in einem Jahr. Aber das kann ich mir vorab schon mal merken.

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stufix2000  24.12.2021, 12:45
@Ngudan

Ja, Vorlaufzeit ist ja auch eh 4 bis 6 Monate. Das würde ich schon veranschlagen.

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ein Besuchsvisum berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme

den regulären Weg über die Botschaft

Ich denke, je nach Sachlage der Pandemie Entwicklung wird das gar nichts.