fremde läufige Hündin auf unserem Grundstück von unserem Rüden gedeckt. Anspruch auf Welpen oder Geld?

8 Antworten

Nein ihr habt da keine Ansprüche wenn vorher nichts verhandelt wurde.

Und bitte sichert euren Garten besser ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.
MissRaten11 
Fragesteller
 07.11.2019, 17:52

Unser Grundstück ist komplett eingezäunt, so dass man den Hund auch frei laufen lassen kann. Für uns und unsere Hundebesuche reicht das vollkommen aus. Wenn man es allerdings drauf anlegt und den Zaun anhebt, kommt man rein (so wie besagte Hündin). Ich sehe mich allerdings nicht in der Verantwortung, uns komplett abzuschotten und den Zaun bombenfest zu installieren. Für mich wäre es wünschenswert, der Nachbar würde einfach auf seine Hündin aufpassen bzw Bescheid geben, wenn sie auf ausgebüxt ist. Mittlerweile ist das hinfällig, denn die besagte Hündin ist im Winter auf einem fremden Privatgrundstück auf einem gefrorenen Teich eingekracht und ertrunken (war wieder unbeaufsichtigt, kurz nachdem die Welpen geboren wurden..)...

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Hallo,

es gibt ohnehin keinen gesetzlich definierten Anspruch auf eine Decktaxe. Warum sich das Märchen, dass der Rüdenbesitzer einen Welpen einfordern kann, so hartnäckig hält, ist mir ein Rätsel.

So viel Decktaxe gibt es i.d.R. noch nicht einmal für einen hochprämierten Deckrüden im VDH!!

Denn die Kosten für einen Wurf und die Aufzucht von Welpen sind hoch - die Arbeit ganz gewaltig, der Zeitaufwand noch gewaltiger. Die Kaufpreise decken meist die Kosten kaum - für die Arbeit und den Aufwand bekommt man dann eigentlich gar nichts.

Mit welcher Berechtigung sollte also der Rüdenbesitzer einfach so einen Welpen einkassieren können? SOOOO viel Arbeit ist das für den Rüden nicht.

Und es ist weder für die hochläufige Hündin noch für den Rüden eine "Vergewaltigung". Die Hunde folgen ihrem artgegebenen Instinkt ....

Seid froh, dass ihr nicht zur Alimentezahlung herangezogen worden seid, denn auch dazu gibt es schon jede Menge Gerichtsurteile.

MissRaten11 
Fragesteller
 07.11.2019, 17:44

Hey, danke für die Antwort. Unser Rüde ist sogar gegen den ungewollten Deckakt versichert. Nur war das ja in diesem Fall genau andersherum.

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dsupper  07.11.2019, 18:15
@MissRaten11

Scheinbar ja nicht, wenn die Besitzer einfach mal dabeistehen und nichts unternehmen! Bis die Hunde sich vereinigen, dauert es ja einige Zeit, in der "gespielt" wird. Eigentlich hat man dann ausreichend und genügend Zeit, den Deckakt zu unterbinden!

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Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch ist drin. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass du beweisen kannst, dass die Nachbarn ihre Hündin absichtlich in den Garten bringen.

Ansprüche nicht, was ihr machen könnt wäre höchstens euren Hund nicht unbeaufsichtigt im Garten zu lassen und evtl mal den zuständigen Behörden stecken, was deine Nachbarn so treiben - vielleicht interessiert das jemanden.

Du hast keinen Anspruch auf irgend etwas.

Du duldest eine läufige Hündin in deinem Garten..?!

Ganz ehrlich, alle Rüdenhalter schauen zu wie Ihre Rüden einer nach dem andern ungewollt eine Hündin decken?!

Dir ist schon klar, dass bei einem Deckakt die Hunde 20 Minuten ineinander hängen..?

Für mich ist das eine Trollfrage...