freiwilliger wehrdienst Klamotten

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Behalten darfst du nur Unterwäsche ( idR. inklusive der olivgrünen/braunen T-Shirts) Das Schuhwerk, ein paar Kleinteile (Abzeichen, Namensschilder, Verbandspäckchen etc.). Üblich ist jedoch das bei der Abgabe der Ausrüstung dem Soldaten auffällt das er ganz plötzlich Eine Feldjacke, Eine Feldhose, Eine Feldbluse, den Gürtel, Das BW-Stumpf, Das Barett, etc. "verloren" hat. Da die Sachen gebraucht sind wird ein Ordentlicher Prozentsatz zum ohnehin günstigen Ersatzpreis hinzugerechnet und Der Soldat aD darf ein paar Klamotten für einen Spitzenpreis behalten.

Nein, du behälst die Socken, die Unterbüchsen und -hemden, die T-Shirts und in der Regel ein paar Stiefel und die Laufschuhe. Der Rest wird in der Regel abgegeben.

Nur wenn man mob-beordert wird, behält man die Ausrüstung und das Grünzeug, das bleibt aber Bw-Eigentum und muß nach Entlassung aus der Mob-Beorderung zurückgegeben werden.

Behalten darfst Du die Unterwäsche und das Schuhwerk.

soweit ich weiß ja, zumindest war es früher so.

Lustig, was du alles als Klamotten bezeichnest. Der Rucksack ist ein echt gutes Kleidungsstück. Nein, man darf den Rucksack nicht behalten, lediglich die Unterwäsche + Schuhe und Badefluppen.