Fm Transmitter zum Sender Umbauen?

2 Antworten

Weil offenbar kein anderer GF-User diese Frage beantwortet...

Was ist bei einem Radio-Sender noch dazwischengebaut? U.a. jede Menge Technik für die Audioaufbereitung des Rundfunk-Sendesignals. Die weitere Aufzählung bzw. Erläuterung dazu würde den Rahmen dieser Antwort "um einiges" sprengen.

Da spricht man in ein Mikro rein und irgendwie wird die Stimme digitalisiert:

Die Stimme kann auch analog weiterverarbeitet und per Analogfunk ausgesandt werden. Alle FM-Rundfunksender Deutschlands zwischen 87,5-108 Mhz arbeiten generell analog...was i.d.R. auch von den sog. FM-Transmittern abgedeckt wird.

Kann ein FM-Transmitter dazu umgebaut werden?

Grundsätzlich mit einigem Aufwand und entspr. Sachkenntnis zwar JA ABER: damit erlischt automatisch dessen allgemeine Betriebserlaubnis. Was generell für ALLE nachträglich erfolgten baulichen Änderungen dieser FM-Transmitter zutrifft.

Derartige Geräte mit erloschener Betriebserlaubnis dennoch zu betreiben, stellt u.a. einen Verstoß gegen geltendes TKG (Telekommunikations-Gesetz) dar, was durchaus tausende Euros kosten kann. Dazu kämen in derartigen Fällen noch die erheblichen Kosten für Einsätze des Funkmeßwagens der Bundesnetzagentur.

Und weil wir gerade beim Thema "illegale Aussendungen" sind:

Erhöhung der Sendeleistung von FM-Transmittern: Hier kommen gleich mehrere Gesetzesverstöße ins Spiel:

. illegale Aussendungen auf einer nicht dafür zugeteilten Frequenz bzw. Frequenzbereich.

. illegale Überschreitung der max. zulässigen Sendeleistung bzw. Strahlungsleistung. Die i.d.R. maximal zulässige FM-Tranmitter-Sendeleistung beträgt 50nW (nano-Watt) mit wenigen Metern Reichweite.

. versorgt man "aus Spaß" die Wohngegend mit Musik innerhalb des Rundfunkbandes mit FM-Transmittern und erhöhter Sendeleistung=ebenfalls Vertoß gegen das Urheberrecht. Alle Rundfunksender zahlen für jeden gespielten Musiktitel z.B. eine entspr. GEMA-Gebühr.

Das dabei erhebliche Risiko des Erwischtwerdens bei allen vorgenannten Aktivitäten einzugehen, muss jeder für sich entscheiden.

Alles Vorstehende beruht auf eigener Praxiserfahrung als u.a. Funklizenzinhaber für Amateurfunk (KEIN CB-Funk) und Flugfunk.

Wenn Vorstehendes hoffentlich weiterhilft, dann bitte mein Fleißbienchen 😊😊 nicht vergessen.

lschecker90gf 
Fragesteller
 25.02.2020, 20:23

Fleißbienchen?

Meinst damit Hilfreiche Antwort... Im Augenblick bist du sogar der Hauptanwärtr auf Hilfreichste Antwort.

:-) Falls du das meinst.

Ok wie weit kann man mit dem normalen CB Funk sender Empfängermäßig kommen?

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verreisterNutzer  26.02.2020, 12:16
@lschecker90gf

Offenbar suchst du eine handy-unabhängige Kommunikationsmöglichkeit zwischen einzelnen Gesprächspartnern. Dafür bieten sich u.a. CB-Funk und PMR-Funk an. Beides sind lizenzfreie Frequenzbereiche. Eine behördliche Anmeldung (in Deutschland die Bundesnetzagentur) und Zahlungen irgendwelcher Gebühren sind i.d.R. nicht erforderlich.

Hier die wichtigsten Infos (auf Anfrage gern mehr detaillierte Infos) dazu:

CB-Funk:

Frequenzbereich 27 Mhz für in Deutschland 80 verfügbare Kanäle, im Ausland vielfach jedoch nur 40 Kanäle verfügbar. Die Kanäle 1-40 sind größtenteils auch im Ausland einheitlich genormt.

sichere Reichweiten: zwischen 2 Handgeräten (ohne Außenantenne) rd. 1-2 km, abhängig von der Umgebung (bebautes Gelände oder hindernisfreie Umgebung) und Belegung durch andere Nutzer.

sichere Reichweite zwischen 2 Mobilfunkstationen (z.B. im Auto mit Außenantenne) rd. 4-5 km, auch hier abhängig von der Umgebung und Frequenz-bzw. Kanalbelegung durch andere Nutzer.

Nachteile beim CB-Funk:

. der 27Mhz-Frequenzbereich gehört zum sog. Kurzwellenspektrum. Hier kommt es bei bestimmten Bedingungen (u.a. Sonnenfleckenaktivität, bzw. Troposphärenkonstellationen) zu teils erheblichen Überreichweiten.

Bei derartigen Überreichweiten sind u.a. lautstark andere Stationen (Funkteilnehmer) aus dem Ausland (u.a. Russland, Italien, Spanien, usw.) hörbar. Der lokale Funkverkehr ist dann schwer bis unmöglich praktikabel. Das Ganze kann lediglich ein paar Stunden aber auch ein paar Tage (insbesondere bei Tageslicht) anhalten.

. Baugrößen der CB-Funkgeräte. Obwohl es auch kleine Mobil-bzw. Handfunkgeräte gibt, sind die gängigen Gerätemodelle mehrheitlich größer als Hand-bzw. Mobilfunkgeräte für den jetzt folgenden PMR-Frequenzbereich.

PMR-Frequenzbereich 446 Mhz: Analogfunk (FM-Modulation) 16 Kanäle, Digitalfunk 32 Kanäle...wobei Digitalfunk generell reichweitenschwächer als Analogfunk ist.

sichere Reichweiten: zwischen 2 Handfunkgeräten rd. 500m - 1km. Bei Mobilgeräten z.B. im Auto mit Außenantenne rd 2-3 km. Beides abhängig von der Umgebung (bebautes Gelände oder hindernisfreie Umgebung)

Die in etlichen Verkaufsanzeigen erwähnten Reichweiten von rd. 5km (Handgeräte) bzw. 10km (Mobilgeräte) sind - WENN ÜBERHAUPT - nur bei extrem guten Nutzungsbedingungen machbar. In der Regel sind sie m.E. pures Blendwerk.

. viele PMR-Geräte werden mit sog. VOX-Funktion beworben. Dieses steht für automatische Sende-Empfangsumschaltung, sobald das Mikrofon bzw. Hörsprechgarnitur besprochen wird.

Vorteile bei PMR-Funk:

. i.d.R keine Überreichweiten wie beim CB-Funk zu erwarten.

. die Geräte sind mehrheitlich kleiner als beim CB-Funk.

. zumindest der Analogbereich ist EU-mäßig größtenteils einheitlich genormt, weshalb PMR-Funk normalerweise auch im EU-Ausland problemlos nutzbar ist.

Für CB-Funk und PMR gilt generell

. die Geräte dürfen nicht bautechnisch (z.B. nachträgliche Montage einer ext. Antennenbuchse) oder anderweitig (z.B. Erhöhung der Sendeleistung, Frequenzerweiterung etc..) verändert werden. In derartigen Fällen erlischt SOFORT die jeweilige Betriebserlaubnis.

. alle Geräte bedürfen einer sog. CE-Konformitätserklärung UND einer Baumusterzulassung. Liegen diese Dokumente beim Kauf/Erwerb den Geräten NICHT bei, dann vorsichtshalber vom Kauf Abstand nehmen.

Abschlußhinweis: (bevor dieser Kommentar noch länger ausfällt)

. Freenet-Frequenzbereich 149 Mhz: Ein deutscher Alleingang welcher i.d.R. im Ausland selbst unzulässig ist. Diese Geräte haben zwar geringfügig mehr Reichweite als PMR, es stehen jedoch u.a. weniger nutzbare Kanäle/Frequenzen zur Verfügung.

. CTCSS-Töne bzw. DCS-Töne (in vielen Verkaufsanzeigen für PMR bzw. CB-Funk erwähnt)

Hierbei handelt es sich um (je nach Geräteeinstellung) unhörbare Untertöne, die im eigenen Sendesignal/Träger unterlegt sind.

Diese dienen dazu, lediglich bestimmte Geprächspartner anzusprechen, ohne daß diese den auf der jeweiligen Frequenz/Kanal stattfindenen Funkverkehr mithören müssen.

Beide bzw. alle Gesprächspartner müssen den jeweils identischen Subton in ihren Geräten eingestellt haben.

Hört man bei aktivierter Subtoneinstellung nichts, heißt das noch lange nicht, daß die jeweilige Frequenz/Kanal frei von anderen gleichberechtigten Nutzern ist. Hier bitte entsprechende Rücksichtnahme üben und ggfs. empfangsmäßig den eigenen Subtonfilter deaktiveren.

Sendemäßig bleibt der Subton bei richtiger Einstellung unverändert aktiv.

Sind bei CB-Funk bzw. PMR-Funk einzelne Kanäle/Frequenzen bereits durch andere Nutzer belegt, dann bitte aus Rücksichtnahme nach anderen unbenutzten Frequenzen/Kanälen suchen..wobei sich i.d.R. faktisch immer etwas findet.

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lschecker90gf 
Fragesteller
 27.02.2020, 00:10
@verreisterNutzer

Hallo,

also ernetu danke für die ausführliche Info.
Kannst du mir noch erklären was die Beiden Begriffe bedeuten? Sind sicherlich irgendwelche Papiere aber was steht dahinter... Und wie sieht es aus wenn ich gebrauchte Geräte kaufe? Und als ich in meinen jungen Jahren mal bei einem kollegen ein Funkgerät gesehen habe, sagte der mir dass man sowas auch mit einem Modul oder sowas ähnlichem mit dem PC verbinden kann und dann im Netzwerk Dateien austauschen kann und sowas. Stimmt das? und wwas für HArdware wird dafür benötigt?

CE-Konformitätserklärung

Baumusterzulassung

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verreisterNutzer  27.02.2020, 10:51
@lschecker90gf

CE-Konformitätserklärung: Originalteilzitat Wikipedia: Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der HerstellerInverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“

Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die durch den Inverkehrbringer in eigenem Ermessen aufzubringen ist und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht.[1]

In Kurzform: daß damit gekennzeichnete Produkte bautechnisch ihrem Gebrauchszweck entsprechen.

Baumusterzulassung (bei Funkgeräten i.d.R. in Deutschland durch die Bundesnetzagentur)

In Kurzform: daß derartige Funkgeräte in ihrem werksseitigen Originalzustand ihren jeweiligen Frequenzbereich einhalten und keine unzulässig hohen Nebenwellenaussendungen haben. Was wiederum bedeutet, daß sie z.B. keine sicherheitsrelevanten Frequenzbereiche stören wie z.B. Flugfunk, BOS-Funk (analog und digital) etc..

Gebrauchtgeräte kaufen: wie schon erwähnt, können diese aber müssen nicht zwingend von ihrem Vorbesitzer elektronisch bzw. mechanisch unzulässig verändert worden sein. Was der Laie ohne entsprechende Meßmittel (Frequenzähler, Osszilograph etc) schwer feststellen kann.

Ebenfalls beim Gebrauchgerätekauf beachten: (in Kurzform)

VHF-UHF-Funkgeräte: außerhalb der Amateurfunkbereiche (und selbst dafür braucht man eine entspr. Lizenz) dürfen diese OHNE entsprechende Baumusterzulassung NICHT z.B. auf PMR oder CB-Funk betrieben werden. Hauptgrund dafür: unzulässig hohe Sendeleistung.

Lediglich auf den Amateurfunkfrequenzen (mit entspr. Lizenz) sind Sendeleistungen weit oberhalb 5W und elektronische bzw. mechanische Veränderungen zulässig.

Im übrigen: außerhalb von PMR, CB-Funk, Amateurfunk muss man für derartige Geräte eine Frequenzzuteilung z.B. für Betriebsfunkanwendung bzw. Betriebsfunkfrequenz extra beantragen. Diese Frequenzzuteilung ist vom Gerätebaumuster selbst abhängig...wobei diese bei etlichen "China-Billig-Importen" vielfach verweigert wird. Hauptgrund u.a.: unzulässig hohe Nebenwellenaussendungen.

PC-Verbindungen: bestimmte Gerätemodelle können über den PC mit entspr. Soft-bzw. Hardware frequenzmäßig innerhalb eines bestimmten Frequenzbereiches programmiert werden. Z.B. daß Kanal 1 einer bestimmten MHz-Frequenz entspricht. Zu derartigen Gerätemodellen bitte selbst googlen, weil für eine Aufzählung einfach zuviele Hersteller bzw. Gerätemodelle exisitieren.

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Abgesehen davon, dass so ein Umbau schwierig ist, machst Du dich strafbar nach dem Telekommunikationsgesetz. Einen Sender mit Mikrofon kann man aber einfacher bauen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Elektronik/Nachrichtentechnik, Schaltungstechnik