Kann man mit einem Handfunkgerät auch ein Radio FM signal senden?

3 Antworten

Ich denke nicht, dass die Gefahr, erwischt zu werden, besonders hoch ist. Die Behörden können sicherlich nicht (zumindest nicht innerhalb kurzer Zeit) im Radius von mehreren Kilometern mehrere zehntausend Wohnungen nach dem Verursacher der Funkstörung durchsuchen. Da müsste der Störenfried dann schon rund um die Uhr auf die Sendetaste drücken, um die Behörden auf den Plan zu rufen. Und wenn der Verursacher beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus mit 50 Wohnungen wohnt, dann wissen die Behörden auch nicht, in welcher genauen Wohnung denn jetzt der Verursacher sitzt. Und da das Ganze, wie du bereits schriebst, keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist, haben die Behörden (Polizei usw.) keinen Zutritt zur Wohnung des Verursachers, denn um in die Wohnung rein zu kommen braucht die Polizei einen richterlicher Durchsuchungsbeschluss. Diesen Durchsuchungsbeschluss wiederum gibt es nur bei Verdacht auf Straftaten, aber nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Kurzum: Aus meiner Sicht ist das Risiko, bei der unerlaubten Verwendung von Amateurfunkgeräten erwischt zu werden, verschwindend gering, und selbst wenn die Behörden das Haus ausfindig machen sollten, in dem der Störer wohnt, haben sie noch lange keinen Zutritt zum betreffenden Haus bzw. Wohnung.

Du darfst einen Amateurfunk- Transceiver lediglich als Receiver benutzen, aber ohne Amateurfunklizenz nicht senden. Mit dem Drücken der Sendetaste begehst Du bereits eine Ordnungswidrigkeit, die, wenn Du erwischt wirst, mitte der Dreistelligen ist.

Das von Dir beschriebene Handfunkgerät wird wohl ausschließlich in FM senden und das im 2m- und 70cm- Bereich. Allerdings wäre das Gerät bei den von Dir angegebenen Frequenzen auch in der Lage, außerhalb des in Deutschland FÜR LIZENZIERTE FUNKAMATEURE zulässigen Frequenzbereichs zu senden. Will heissen: Die Frquenzbereiche sind gruppiert und Bereichen zugewiesen; nur weil man auf einer Frequenz nix hört darf man dort nicht gleichzeitig senden. ... und die Wahrscheinlichkeit, dass man irgendwas stört, wenn man sich mit den Frequenzbereichen nicht auskennt, ist relativ hoch; und auch das Risiko, dabei erwischt zu werden.

Alleine am Beispiel des 70cm- Bereichs: Der Amateurfunkbereich geht von 430 - 440 MHz; knapp danach kommen die freien PMRs und bereist wieder paar MHz darüber liegen bereits die Transponder von Polizei und sonstigen Behörden... das Abhören dieser Funkdienste ist mit empfindlichen Strafen belegt aber hier so spaßeshalber mal auf die Sendetaste gedrückt und dabei Betriebsströrungen verursachen... da möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.

Obwohl zu Zeiten von Ebay und Amazon heutzutage Jedermann fast alles kaufen kann, was nicht unbedingt verboten ist, darf man das dann aber trotzdem nicht alles benutzen. In Deinem Fall heisst das: Ohne Amateurfunklizent hat ein 2m/70cm- Handfunkgerät bei Dir eigentlich nichts zu suchen. Denn rein zum Zuhören reicht ein Scanner aus. ... daher wäre es sicher sinnvoll, Du schaust, daß Du das Teil wieder losbekommst und Dir vom Erlös einen Scanner zulegst. Dann hast Du schon mal nicht die "Verführung der Sendetaste" denn die Handfunkgeräte gehen bei gutem Standort schon weit in die zweistelligen Kilometer rein... und bei guten Bedingungen und entsprechenden Standort gehen locker 60km mit dem Ding. Es ist also nicht so, dass hier, wie bei PMR, relativ schnell schluß ist!

Will heissen: Ich gönn' Dir das Teil; keine Frage. Aber ich rate Dir tunlichst von "kleinen Scherzen" mit der Sendetaste ab!

Mfg

Samuel87  17.01.2023, 11:16

Ich glaube eher nicht, dass die Gefahr, erwischt zu werden, besonders hoch ist. Die Behörden können sicherlich nicht (zumindest nicht innerhalb kurzer Zeit) im Radius von mehreren Kilometern mehrere zehntausend Wohnungen nach dem Verursacher der Funkstörung durchsuchen. Da müsste der Störenfried dann schon rund um die Uhr auf die Sendetaste drücken, um die Behörden auf den Plan zu rufen. Und wenn der Verursacher beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus mit 50 Wohnungen wohnt, dann wissen die Behörden auch nicht, in welcher genauen Wohnung denn jetzt der Verursacher sitzt. Und da das Ganze, wie du bereits schriebst, keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist, haben die Behörden (Polizei usw.) keinen Zutritt zur Wohnung des Verursachers, denn um in die Wohnung rein zu kommen braucht die Polizei einen richterlicher Durchsuchungsbeschluss. Diesen Durchsuchungsbeschluss wiederum gibt es nur bei Verdacht auf Straftaten, aber nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Kurzum: Aus meiner Sicht ist das Risiko, bei der unerlaubten Verwendung von Amateurfunkgeräten erwischt zu werden, verschwindend gering, und selbst wenn die Behörden das Haus ausfindig machen sollten, in dem der Störer wohnt, haben sie noch lange keinen Zutritt zum betreffenden Haus bzw. Wohnung.

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Können tätest Du schon, aber dürfen tust Du es nicht.

Sprichst Du hier von einem einzigen Multibandgerät oder von mehreren Handfunkgeräten mit den entsprechenden Band-/Frequenzbereichen? Immerhin hast Du hier ja auch die BOS-Frequenzen mit im Sende-/Empfangsbereich aufgeführt und bewegst dich daneben auch noch auf anderen Frequenzen, auf denen Du nichts zu suchen hast.