Falsche Angabe beim Polizeiarzt, was nun?
Hey,
ich war heute bei der PÄU und habe/hatte die Frage ,,Ob ich in psychologischer Behandlung bin oder mich in einer befand" mit ,,nein" beantwortet. Gerade ist mir aber auf dem Rückweg eingefallen, dass ich in der Grundschule bei einer Jugendtherapeutin wegen Mobbings war. Soll ich am Montag beim Polizeiarzt anrufen und das denen mitteilen? Danke im Voraus.
3 Antworten
Naja, falsche Angabe? Wenn du dich noch nicht mal dran erinnern konntest als du das ausgefüllt hast.
Ist das den überhaupt eine „psychologische Behandlung“ gewesen? Oder einfach nur ein Gespräch wegen Mobbing wie es in der Grundschule üblich ist wenn sowas vorkommt. Bei uns gab es damals auch solche Sozialarbeiter/Therapeuten die den ganzen Tag nichts anderes gemacht haben.
Das dürfte zum Ausschluss führen, versuch anzurufen und das gerade zu biegen..
https://www.komm-zur-bundespolizei.de/info-polizeiaerztliche-untersuchung
https://beamten-infoportal.de/magazin/wissen/verbeamtung-risikofaktor-psychische-erkrankungen/
So früh wie möglich, ja. Aber es kann auch sein, dass nur nach Diagnosen gefragt wird, die bspw. 5 Jahre zurückliegen. Ansonsten solltest du das natürlich richtigstellen.