Fitness Studio erhöht monatsbeitrag darf ich ausserordentlich kündigen?

5 Antworten

Wenn das Studio den Mitgliedbeitrag erhöht, kommt das einer Änderungs-Kündigung seitens des Studios gleich.

Wenn Du mit dieser Änderungskündigung nicht einverstanden bist, musst Du das dem Studio mitteilen, dass zu den neuen Konditionen Du Dich auch nicht an den Vertrag mehr gebunden fühlst.

Günter

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrungen im Functional Training, Step-Aerobic, Radsport

Ja. Ihr habt beide ein Sonderkündigungsrecht. Durch die Veränderung der Beiträge würde der Vertrag geändert und wenn ihr damit nicht einverstanden seid, dürft ihr kündigen.

Aber, zuerst muss abgemahnt werden. Bedeutet, ihr mahnt an, dass der Beitrag angehoben wurde und setzt eine Frist (2 Wochen) um das wieder zu korrigieren. Wenn das nicht passiert, kannst du mit sofortiger Wirkung kündigen.

Aber (ja, noch eins) - Schau erst noch einmal in den Vertrag. Nicht das da eine planmäßige Anhebung der Beiträge dahinter steckt. Sowas wie, die ersten xx Monate 25, danach 28€. Du kannst nur außerordentlich kündigen, wenn die Preiserhöhung nicht im Vertrag steht. Dein Argument für die Kündigung ist nämlich, dass der Vertrag nicht eingehalten wurde.

Ceeesy759  25.04.2020, 10:24
Aber, zuerst muss abgemahnt werden. Bedeutet, ihr mahnt an, dass der Beitrag angehoben wurde und setzt eine Frist (2 Wochen) um das wieder zu korrigieren.

Ist das hier wirklich die richtige Wortwahl? Ich würde sagen, dass man schlichtweg der Beitragserhöhung (einseitige Vertragsänderung) widersprechen kann.

Dann hat das Fitnessstudio die Möglichkeit,

  • ordentlich zu kündigen oder
  • den Beitrag auf der ursprünglichen Höhe zu belassen.

Dass man hier abmahnen kann, ist mir nicht bekannt. Abmahnen kenne ich nur unter Konkurrenten.

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ozz667  25.04.2020, 11:32
@Ceeesy759
Ist das hier wirklich die richtige Wortwahl

Ja. Ist es. Wenn jemand gegen einen Vertrag verstößt, musst du ihn abmahnen. Man kennt das aus dem normalerweise eher Arbeitsrecht bei Verstößen gegen den Arbeitsvertrag, tatsächlich wird aber bei jedem Vertrag abgemahnt.

Die Abmahnung beinhaltet halt auch die Androhung von weiteren Maßnahmen und ist nicht bloß ein Widerspruch.

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ozz667  25.04.2020, 11:37
@ozz667
ordentlich zu kündigen oder
den Beitrag auf der ursprünglichen Höhe zu belassen.

Das eine hat ja mit dem anderen erstmal nix zu tun. Das Fitnessstudio hat die Wahl

  • den Beitrag auf der ursprünglichen Höhe zu belassen oder
  • Die außerordentliche Kündigung des Mitglieds zu akzeptieren.

Ordentlich kann auch das Fitnessstudio nur zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

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Ceeesy759  25.04.2020, 12:11
@ozz667

Moment, ich spreche hier absichtlich nicht von einer außerordentlichen Kündigung durch das Mitglied:

Ich würde im ersten Schritt lediglich einen Widerspruch gegen die Beitragserhöhung einlegen - wohlgemerkt OHNE den Zusatz der außerordentlichen Kündigung 😉

Dann hat das Fitnessstudio die Möglichkeit,

  • dem Mitglied ordentlich zu kündigen (Änderungskündigung durch das Studio) oder
  • den Beitrag auf der ursprünglichen Höhe zu belassen (da Mitglied einseitige Vertragsänderung durch den Widerspruch nicht annimmt).

Die außerordentliche Kündigung wäre meiner Ansicht nach ein dritter Aufzählungspunkt, der aber lediglich dem Mitglied zusteht, nicht jedoch dem Studio.

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ozz667  25.04.2020, 12:42
@Ceeesy759

Langsam.

Dann hat das Fitnessstudio die Möglichkeit, d em Mitglied ordentlich zu kündigen (Änderungskündigung durch das Studio)

Zum Ende der Vertragslaufzeit. Dann brauchst du aber auch keine Gründe oder ähnliches dafür. Dann sagt das Studio aber einfach, Vertrag ist fertig, wenn du weiter trainieren willst, mach einen neuen.

Auch das Fitnessstudio muss den existierenden Vertrag einhalten. Und das bedeutet, xx Monate Training zum Preis von yy€. Wie beim Abschluss des Vertrages vereinbart.

Vor Ende der Laufzeit ist es weder für das Fitnessstudio noch für das Mitglied möglich, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

Eine außerordentliche Kündigung bedarf immer besonderer Gründe. Das heißt, wenn eine Partei den Vertrag verletzt (wie hier, Preiserhöhung) oder wenn sich jemand daneben benimmt, so dass es nicht mehr zumutbar ist, den Vertrag aufrecht zu erhalten.

Ich würde im ersten Schritt lediglich einen Widerspruch gegen die Beitragserhöhung einlegen - wohlgemerkt OHNE den Zusatz der außerordentlichen Kündigung

Problem ist, du kannst das Fitnessstudio ja nicht dazu zwingen, die Beitragserhöhung wieder zurück zu nehmen. Wenn du jetzt einfach nur Widerspruch eingelegst, ohne die außerordentliche Kündigung anzudrohen, dann könnte das Studio dies ablehnen. Und dann? Ordentliche Kündigung funktioniert ja nicht, also bleibst du Mitglied und zahlst den höheren Betrag.

Das heißt, wenn das Studio auf den höheren Beiträgen besteht, bleibt dir nur die Möglichkeit, das zu akzeptieren oder außerordentlich zu kündigen. Wenn du jetzt aber nur Widerspruch eingelegt hast und nicht die außerordentliche Kündigung angedroht hast, kann das Fitnessstudio dagegen klagen und bekommt recht. Weil, deine Pflicht als Vertragspartner ist, das zunächst abzumahnen und dazu gehört nun mal die Androhung der Kündigung.

Wie bei der Abmahnung von Konkurrenten (Zahl bitte Betrag X als Schadenersatz oder wir sehen uns vor Gericht), der Abmahnung vom Arbeitgeber (lass das oder du wirst entlassen). Zu einer Abmahnung gehört immer auch die Drohung.

Hier übrigens die Definition laut Wikipedia. Fitnessstudiovertrag ist ein Dauerschuldverhältnis.

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem vertraglichen Dauerschuldverhältnis einsetzbar

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Ceeesy759  25.04.2020, 13:24
@ozz667
Problem ist, du kannst das Fitnessstudio ja nicht dazu zwingen, die Beitragserhöhung wieder zurück zu nehmen. Wenn du jetzt einfach nur Widerspruch eingelegst, ohne die außerordentliche Kündigung anzudrohen, dann könnte das Studio dies ablehnen. Und dann? Ordentliche Kündigung funktioniert ja nicht, also bleibst du Mitglied und zahlst den höheren Betrag.

Mein Verständnis:

  1. Studio ändert einseitig den Vertrag.
  2. Widerspruch gegen Vertragsänderung.
  3. Folge: Vertrag bleibt in ursprünglichem Zustand.

Dementsprechend findet auch keine Erhöhung statt. Wenn das Studio den höheren Beitrag abbucht, Frist zur Rückzahlung setzen und Lastschriftmandat kündigen, fortan Beiträge pünktlich per Dauerauftrag überweisen. problem solved.

Es findet meines Wissens schlichtweg keine Beitragserhöhung statt, wenn Du einen Widerspruch einlegst!

Das Studio kann nicht wirksam nach eigenem Ermessen alles einseitig ändern, worauf es gerade Bock hat.

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ozz667  25.04.2020, 14:08
@Ceeesy759
Studio ändert einseitig den Vertrag.
Widerspruch gegen Vertragsänderung.
Folge: Vertrag bleibt in ursprünglichem Zustand.

Eben nicht zwingend. Gerade die Ketten können da recht stur sein. Weil da eben auch manchmal gepokert wird, ob der Andere nicht doch einknickt und einfach so mehr bezahlt. Ist letztendlich eine Kalkulation. Soundsoviel Prozent akzeptieren die Preiserhöhung einfach so, ein paar Prozent knicken nach 3 Versuchen ein. Und wenn xx% vor Gericht ziehen, machen sie trotzdem noch Gewinn bei der Aktion.

Daher ist es eben auch wichtig, dass du so vorgehst, dass du - wenn es drauf ankommt - vor Gericht ziehen könntest um dein Recht einzuklagen und dabei nicht auf den Kosten sitzen bleibst. Ein einfacher Widerspruch reicht da nicht aus. Den baut dir der Richter auseinander und dann hast du nix mehr.

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/

Siehe auch hier. Im Beispiel wird zwar nicht separat abgemahnt. Die haben Kündigung und Abmahnung in einem Schreiben formuliert. Aber, der Grundsatz bleibt. Vertragsverletzung abmahnen - Frist setzten - Kündigung.

Es findet meines Wissens schlichtweg keine Beitragserhöhung statt, wenn Du einen Widerspruch einlegst!

Falsch. Nehmen wir mal als Beispiel den umgekehrten Fall. Du bist der Meinung, daß Fitnessstudio ist zu teuer und zahlst einfach weniger. Es kann dir doch keiner das Geld abnehmen, wenn du das nicht willst. Du wirst (in Form mehrerer Mahnungen) mit Fristsetzung abgemahnt. Aber, wenn du dich stur stellst, bekommen die kein Geld. Erst der Richter kann anordnen, dass du das bezahlen musst. Und diese Anordnung wird dann durch den Gerichtsvollzieher ausgeführt.

Forderungen erheben kann jeder. Ob diese gerechtfertigt sind, ist was anderes.

Das Studio kann nicht wirksam nach eigenem Ermessen alles einseitig ändern, worauf es gerade Bock hat.

Korrekt. Und ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht, das entscheidest aber nicht du. Das entscheidet das Gericht.

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Ceeesy759  25.04.2020, 14:14
@ozz667
Eben nicht zwingend. Gerade die Ketten können da recht stur sein. Weil da eben auch manchmal gepokert wird, ob der Andere nicht doch einknickt und einfach so mehr bezahlt. Ist letztendlich eine Kalkulation. Soundsoviel Prozent akzeptieren die Preiserhöhung einfach so, ein paar Prozent knicken nach 3 Versuchen ein. Und wenn xx% vor Gericht ziehen, machen sie trotzdem noch Gewinn bei der Aktion.

Das ist doch für die Thematik NULL relevant, dass Personen Ihre Rechte nicht kennen und die Erhöhung stillschweigend akzeptieren. Sogar in deinem Link steht doch explizit drin, was aus rechtlicher Sicht wirklich Phase ist:

Grundsätzlich gilt "Vertrag ist Vertrag" und eine Abänderung ist nach Unterzeichnung nur schwer möglich. [...] Verträge können jederzeit abgeändert werden, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind. [...]

Durch deinen Widerspruch bist Du NICHT damit einverstanden. Der Vertrag bleibt in seiner ursprünglichen Form bestehen. Fertig. Das Studio hat meiner Ansicht nach keine rechtliche Grundlage, den erhöhten Beitrag abzubuchen.

Forderungen erheben kann jeder. Ob diese gerechtfertigt sind, ist was anderes.

Okay, hier gebe ich Dir Recht. Dann lass es mich anders formulieren: "Es findet meines Wissens schlichtweg keine Vertragsänderung statt, wenn Du einen Widerspruch einlegst!"

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ozz667  25.04.2020, 14:25
@Ceeesy759

Problem ist und bleibt aber, dass du das ganze auch rechtlich durchsetzen musst - wenn der Andere stur bleibt, obwohl er Unrecht hat. Oder? Und sein einziges Druckmittel ist letztlich die außerordentliche Kündigung. Also musst du das alles doch so verfassen, dass die Kündigung möglich bleibt.

Das ist doch für die Thematik NULL relevant

Wenn du danach gehst, hätten wir uns die ganze Diskussion auch sparen können. Widerspruch hin oder her, die ursprüngliche Frage war

Fitness Studio erhöht monatsbeitrag darf ich ausserordentlich kündigen?

Antwort ganz oben, ein Satz:

Ja. Ihr habt beide ein Sonderkündigungsrecht.

Ergänzung, wie man da vorgeht wird um Link beschreiben. Fertig.

Deswegen, die Tatsache, dass ich auf deine Argumente eingehe damit zu beantworten, dass das nix mit dem Thema zu tun hat, ist etwas daneben. Der FS wollte konkret wissen, wie das mit der Kündigung ist. Und nicht, was mir Widerspruch ist und wie du das machen würdest.

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Ceeesy759  25.04.2020, 14:30
@ozz667
Problem ist und bleibt aber, dass du das ganze auch rechtlich durchsetzen musst - wenn der Andere stur bleibt, obwohl er Unrecht hat. Oder? [...]

Wieso musst Du etwas durchsetzen? Das Fitnessstudio will doch bei Dir seine Änderung durchsetzen.

Wenn das Fitnessstudio zu viel abbucht, folgendes Gedankenspiel:

  1. Du kündigst das Lastschriftmandat.
  2. Du überweist den richtigen Beitrag per Dauerauftrag. Den ersten Beitrag kannst Du ja um die Summe mindern, die Dir noch per Lastschrift zu viel abgebucht wurde.

Was soll das Studio dagegen dann machen? Die werden Dir eine Mahnung schicken, der Du widersprichst mit Verweis auf deinen Widerspruch.

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ozz667  25.04.2020, 14:39
@Ceeesy759

Gehört das alles jetzt zum Thema oder nicht?

Was soll das Studio dagegen dann machen? Die werden Dir eine Mahnung schicken, der Du widersprichst mit Verweis auf deinen Widerspruch.

Und dir den Zutritt sperren. Dann zahlst du zwar den ursprünglichen Betrag, kannst aber nicht rein. Ich wiederhole:

Und sein einziges Druckmittel ist letztlich die außerordentliche Kündigung.
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Ceeesy759  25.04.2020, 14:49
@ozz667
Und dir den Zutritt sperren. Dann zahlst du zwar den ursprünglichen Betrag, kannst aber nicht rein.

Dann dokumentierst Du das ganze und zahlst einfach gar nichts mehr. Keine Leistung, kein Geld. 😀

Gehört das alles jetzt zum Thema oder nicht?

Beenden wir die Diskussion am Besten. Danke für die sachliche Diskussion ohne Beleidigungen o.ä. Wird leider immer seltener. Und nein, nicht ironisch gemeint!

Das Ding ist, diese Fitnessstudios sind in vielen Belangen machtlos. Warum so vieles funktioniert ist schlichtweg, dass viele Personen keine Ahnung haben, was rechtlich in Ordnung ist und spätestens bei einer Mahnung durch Inkassounternehmen X die Hosen voll haben und alles mit sich machen lassen.

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Nein das dürfen sie nicht. Sie müssen dich immer vorher informieren, du hast dann auch die Chance sofort zu kündigen, wenn sie die Preise erhöhen.

Fitness Studio erhöht monatsbeitrag darf ich ausserordentlich kündigen?

Ja. Durch die Preiserhöhung hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst mit sofortiger Wirkung kündigen.

Alex

Das solltest du in deinem Vertrag nach prüfen ob es dafür eine Regelung gibt.