Fitness Studio Vertrag vorzeitig kündigen wegen Testpflicht?
Hallo, ich habe lange vor Corona einem Vertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen und war all die Jahre auch zufrieden. Num ist es so das dieses Studio noch weiterhin auf eine Corona Testpflicht besteht bevor man ins Studio darf. Bei allen anderen Studios hier in der Umgebung braucht man keinen Test mehr. Das Studio macht das auch nur weil sie ein Testzentrum vor Ort aufgebaut haben und dadurch natürlich abkassieren möchte. So etwas möchte ich nicht unterstützen und ich habe auch keine Zeit vor jedem Training 20min auf mein Testergebnis zu warten.
Wäre meine Kündigung rechtens? Schließlich habe ich den Vertrag damals nicht unter diesen Voraussetzungen (Test, Maske im Studio tragen usw) unterschrieben.
4 Antworten
Num ist es so das dieses Studio noch weiterhin auf eine Corona Testpflicht besteht bevor man ins Studio darf. Bei allen anderen Studios hier in der Umgebung braucht man keinen Test mehr.
Damit wäre deine Kündigung rechtens und angebracht wenn das Studio nach einer Aufforderung weiterhin auf den Test besteht.
Solange es bei dir nicht aufgrund einer behördlichen Verordnung eine Corona Testpflicht gibt bzw. die 3G wirksam sind handelt es sich bei der vom Studio verlangten Testvorlage um eine Änderung der Hausordnung und damit eine Vertragsänderung. Wenn du diese Vertragsänderung nicht akzeptierst, dann hast du das Recht deinen Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung aufzulösen.
Nein, das glaube ich nicht. Dir wird die gewünschte Leistung zur Verfügung gestellt und die Testpflicht ist nicht ausgehend vom Studio, sondern staatliche Auflage. Ergo trifft den Betreiber auch keine Schuld.
Nein wie gesagt, es gibt in allen anderen Studios hier in der Stadt keine Testpflicht mehr. Warum antwortet man wen man die Frage nicht mal richtig liest....
Der Studio Leiter will mit seinem Testzentrum nur Geld machen
aus meiner Sicht berechtigt die kommende kostenpflichtige testpflicht zur Sonderkündigung wegen Unzumutbarkeit.
ich kann nicht vor jedem Besuch im Studio 20 Euro für einen Test ausgeben (theoretisch 600 Euro im Monat!), gehts noch? Die Frage (ggf. vor Gericht) ist aber wer das zahlen muss, der Staat der uns das aufzwingt?
aus meiner Sicht berechtigt die kostenpflichtige testpflicht zur Sonderkündigung wegen Unzumutbarkeit.
ich kann nicht vor jedem Besuch im Studio 20 Euro für einen Test ausgeben, gehts noch? Die Frage ist aber wer das zahlen muss, der Staat der uns das aufzwingt?