Fitness wegen Krankheit kündigen?
Meine Mutter ist im Fitnessstudio angemeldet und sie hat vor kurzem die Diagnose Krebs bekommen. Sie hat ein Attest vom Arzt bekommen und würde gerne den Vertrag vorzeitig kündigen, aber das ist anscheinend nicht möglich, ihr Vertrag kann erst Mitte 2023 gekündigt werden mit Lockdown Berücksichtigung usw. Ist eine schwerwiegende Krankheit also kein Grund um vorzeitig kündigen zu dürfen? Kann der Vertrag wirklich nur stillgelegt werden? Wir wissen ja auch nicht, wie lange sich die Behandlungen ziehen...
4 Antworten
M. E. besteht hier ein Recht zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft, denn deine Mutter wird aufgrund ihrer Erkankung und der daraus resultierenden langwierigen - und auch sehr anstrengenden - Behandlung nicht ins Fitnessstudio gehen können. Verändern sich nach Abschluss des Vertrags wesentliche Voraussetzungen, ist ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar (sog. Wegfall bzw. Störung der Geschäftsgrundlage). Laufzeitverträge können dann gekündigt werden.
Aber ich würde hier nicht sofort mit dem Hammer kommen und auf Rechte pochen, sondern vielmehr erstmal nur das Attest vorlegen und darum bitten, dass man den Vertrag "vergisst". Mancher Betreiber zeigt sich da, insbesondere bei schwerwiegenden Erkrankungen, äußerst pragmatisch. Man möchte ja auch, dass der Kunde vielleicht irgendwann zurückkommt oder im Bekanntenkreis erzählt, dass es kein großes Aufheben gegeben hat als man nicht mehr trainieren konnte.
Ich wurde damals nach nettem Bitten sogar aus finanziellen Gründen aus einem Fitnessvertrag rausgelassen. Ich hatte in meiner ersten Ausbildung einen Vertrag gemacht, der noch ein Jahr nach dem Ende meiner Ausbildung weitergelaufen wäre. Als ich dann doch nicht übernommen wurde und ich das mitgeteilt und nachgewiesen habe, hat man mich aus Kulanz aus dem Vertrag rausgelassen.
Siehe den Vertrag und/oder AGB des Studios.
Da stehen alle Kündigungsmöglichkeiten drin
Attest vom Arzt = Sonderkündigungsrecht
Eigentlich gibt es das Sonderrecht und das verfällt bestimmt darunter.
Du meinst, das "fällt" darunter, nicht verfällt. Oder?